Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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inesk
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Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#1

Beitrag von inesk »

Ich bin ja seit 15 Monaten Oma und bekomme seit der Wende höchstens mal eine befristete Beschäftigung, da man seitdem unter meinem erlernten Beruf etwas ganz anderes versteht und ich ihn daher nicht ausüben kann. Umschulung wurde immer abgelehnt.

Nun arbeitet meine Tochter jetzt wieder in ihrem Traumberuf Erzieherin und hat einen einfachen Fahrtweg von 1 1/2 bis 2 Stunden. Den Job konnte sie nur annehmen, weil ich "nur" einen Minijob habe und somit die Betreuung von meinem Enkel vor und nach seiner Kitazeit gewährleistet ist und ich auch bei Krankheit ihn abholen bzw. betreuen kann.

Aber wie ist das nun, wenn ein Wunder geschieht und das Amt mir mit einem Jobangebot kommt, Maßnahme oder der Gleichen, wo die Betreuung des Kleinen nicht mehr gewährleistet ist durch mich?
Wird es vom Amt anerkannt, dass ich als Oma ihn betreue und daher nur in einem bestimmten Zeitrahmen arbeiten könnte?

Ich bin froh, dass wenigstens meine Tochter die Chance auf Arbeit hat, auch wenn sie ergänzend immer noch ein paar Euro vom Amt bekommen wird.
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Emmaly
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Re: Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#2

Beitrag von Emmaly »

Die Tochter arbeitet als Erzieherin und muss ALG II beantagen?
:kopfkratz:

Ob das vom Amt anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln. Ich würde jedoch einfach beim Amt die Mitteilung machen, dass du die Pflege des Kindes in der Zeit, übernommen hast.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde die Begründung aus den Weisungen zum §10 SGB II etwas variiert übernehmen.

RZ 10.10a
In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf

Du übernimmst für deine Tochter die Kinderbetreuung, so dass sie arbeiten kann, und du nicht vermittelbar bist bzw vor Maßnahmen geschützt bist.

Wenn man dich zwangsweise aus der Kinderbetreuung nimmt, dann muss deine Tochter die Arbeit aufgeben. Spätestens das SG würde in dem Fall das JobCenter in die Schranken verweisen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
inesk
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Re: Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#4

Beitrag von inesk »

Emmaly hat geschrieben:Die Tochter arbeitet als Erzieherin und muss ALG II beantagen?
:kopfkratz:

Ja sie wird vermutlich so um die 100 Euro bekommen müssen. Wir müssen aber erst mal gucken, ob sie noch ZUschläge erhält oder nicht. Dann würde sie rausfallen.

Sie bekommt schon ihren Lohn in Anlehnung an den TvöD, aber es reicht eben immer noch nicht.
Außerdem muss sie eine spezielle Qualifizierung noch machen über 2 Jahre und die muss sie auch zur Hälfte selber tragen so wie der Stand der Dinge bis jetzt ist. Den Rest wird sie als zusätzliche Werbungskosten angeben, so das sie wenigstens noch ein bißchen vom Amt bekommt.


@ Günter

So hatte ich mir das auch in etwa gedacht.

Gut ich hab ja noch meinen Minijob, also so einfach können sie mich in keine Maßnahme stecken und bis jetzt hab ich mir die auch immer selber gesucht. Aber ich wollte eben auch mal eure Meinung hören.

Ja ohne Unterstützung durch mich könnte sie ihren Beruf gar nicht ausüben, auch nicht wenn sie hier was in der Nähe hätte, denn sie muss ja cor den Kitazeiten vom Kleinen los und bei Spätdienst kommt sie danach auch erst wieder.
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Emmaly
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Re: Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#5

Beitrag von Emmaly »

Den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.
LG Emmaly
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inesk
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Re: Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#6

Beitrag von inesk »

Ja das wär auch noch eine Möglichkeit. Muss mal heut Nachmittag den Rechner durchspielen, wenn ich von der Arbeit komme und Zwerg noch nicht da ist.
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Emmaly
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Re: Kinderbetreuung als Hartz IV Empfänger

#7

Beitrag von Emmaly »

Wenn sie nur wegen Kind ins ALG II fällt ist der Zuschlag vorrangig und sie müßte vom Amt aufgefordert werden das zu beantragen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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