Erstaustattung und Umzugskosten

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
lena82
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Erstaustattung und Umzugskosten

#1

Beitrag von lena82 »

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit dem guten alten Amt. Momentan bekomme ich seit 4 Monaten aufstockendes ALG2 und wohl ab September dann wahrscheinlich ganz bis zu meinem Diensantritt am 1.1.

Muss nun aus persönlichen Gründen demnächst umziehen.

Momentan bewohne ich nur ein Zimmer in der Wohnung, habe also keine eigene Wohnung. Demnach aber auch leider keine Möbel, lediglich ein Bett. Der Kleiderschrank ist nur leihgabe, alles andere in der Wohnung wurde von mir nur mitgenutzt.

Nun war ich beim Amt und die Frau lehnte von anfang alles ab. Weder Unterstützung noch Darlehn, Begründung war 'Bett ist ja da und das ist wichtig'. :ohnmacht: Nur davon alleine kann ich doch keine Wohnung ausstatten. Wurde dann an unser Sozialhaus verwiesen...leider ist das ehr eine Ansammlung von Schrott den die Vorbesitzer nicht entsorgen wollten/konnten. Ich nehme gerne gebrauchtes, suche deshalb schon bei Ebay und co. Aber es sollte doch zu mindest nicht stockig sein, auseinander fallen oder fleckig ohne ende.

Habe hier nun mal einen formlosen Antrag geschrieben um ihn morgen einzureichen. Hat jemand Erfahrung mit dem Thema? Das nichts vorhanden ist kann nachgewiesen werden und wurde eigentlich auch nicht angezweifelt. Hilft mir aber leider auch nicht.

Was ist mit Kostenbeihilfe für Renovierung? Ich habe eine kleine Rücklage und hilfe aus dem Bekanntenkreis, aber Tapete und Teppisch sind leider auch nicht umsonst und wenn dann noch die Möbel fehlen. :ka:
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kleinchaos
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Lena,

erstmal willkommen bei uns.

Zu deinen Fragen: im § 23 SGB2 steht eindeutig:
die Erstausstattung inklusive Haushaltgeräten ist nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.

Das heisst:

Code: Alles auswählen

Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
Ein Darlehen ist nur erforderlich, wenn es sich um Ersatzbeschaffung handelt. Dein Bett also kaputtgeht o. ä.

Zur Kaution für die Wohnung sagt der § 22 SGB2:
3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Für die Einzugsrenovierung ist normalerweise der Vermieter zuständig, da er die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand übergeben muss. Tut er das nicht, erlassen die meisten Vermieter 1-2 Monatsmieten. In diesem Fall aber unbedingt mit der ARGE abstimmen, nicht dass es zu Überzahlung bzw dem Betrugsvorwurf kommt!
Ist der Umzug notwendig, zahlt die ARGE meist auch die Einzugsrenovierung. Die kaution wird als Darlehen übrnommen, rückzahlbar erst bei Arbeitsaufnahme!

Wie das genau bei euch gehandhabt wird, hängt von der regionalen AV Wohnen ab. Dazu müsstest du uns mal deinen Landkreis nennen, dann suchen wir mal. Und hoffentlich finden wir was dazu.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#3

Beitrag von kleinchaos »

Achso, ergänzend noch:
Teppichboden wird meist nicht anerkannt. Maximal im Kinderzimmer bei Kleinkindern.
Bei Tapeten wird meist nur Rauhfaser weiss anerkannt. Oft gibt es aber auch Pauschalen.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#4

Beitrag von lena82 »

Erst einmal vielen Dank für die Antwort. :bravo:

Ich wohne im Landkreis Harz. Einziehen werde ich in das gekaufte Haus meiner Eltern, habe dann meine eigene Etage. Renoviert ansich ist schon, nur halt kein Teppisch und keine Tapete.

Das wurde eigentlich auch nicht bemängelt, muss eben nur alternative Vorschläge vorweisen, was ich gerade am besorgen bin. Kaution hab ich mich noch nicht mit beschäftigt, beantrage ich die auch formlos? Ist das überhaupt möglich diese bewilligt zu bekommen wenn man bei Verwandten wohnt?

Habe nun einen formlosen Antrag geschrieben, das ich eben einige Möbel und Geräte brauche. Muss ich wegen einem eventuellem Zuschuss für Tapete auch einen extra Antrag schreiben? So formlos?

Und noch eine ganz wichtige Frage betreffend Wohnung. Die besteht dann aus 2 Zimmer plus Küche. Bad ist leider keines da (würde ich also unten mitbenutzen). Kann zwar theoretisch eines anbauen und werde ich auch, aber nicht heute oder morgen wegen dem Geld. Das habe ich vergessen beim Amt genauer zu erwähnen (steht dann aber auch auf dem Mietvorschlag). Aber ein Zuschuss zur Miete steht mir doch dennoch zu oder? Zu mal dies günstiger ist als wenn ich anderswo eine Wohnung nehme. Können die mich zwingen eine andere Wohnung zu nehmen auch wenn die teurer ist?
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kleinchaos
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#5

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Lena,

das sind ja gleich 3 Fragen auf einmal! Überraschungsei :ironie:

Also erstmal die Wohnung: dazu sollte ein Bad gehören. Und sie sollte abgeschlossen sein, also eine in sich geschlossene Wohneinheit (mit Bad). Allerdings kann die Wohnung auch so als solche bezeichnet werden, jedenfalls unter Verwandten.
Wenn du für eine Weile damit leben kannst das Bad der Eltern mitzubenutzen, dann ist das ok. Wenn sich die Miete nach Badeinbau nicht verändert, würd ich das auch nicht unbedingt erwähnen beim Amt.

Bei Mietverträgen unter Verwandten wird die ARGE immer genauer gucken. Also darauf achten, dass die Eltern nachweisbar die Mietzahlung erhalten, am besten übers Konto abwickeln. Die Wohnung wurde ja schon genehmigt, also sieht die ARGE da keine Probleme.

Ob deine Eltern Kaution verlangen, musst du mit ihnen klären, ist aber unter Verwandten meist nicht üblich. Andererseits sind deine Eltern Vermieter wie jeder andere auch, können also durchaus Kaution verlangen.
Achte darauf, dass deine Eltern dir eine möglichst genaue Nebenkostenabrechnung ausstellen nach 1 Jahr. Einzelverbrauchsmessung bei Wasser und Heizung ist bei einer Einliegerwohnung nicht vorgeschrieben vom Gesetzgeber.

Eine andere Wohnung wird schon aufgrund Kautionszahlung teurer werden, das wird die ARGE vermeiden wollen.
Die KdU-Richtlinie für den Landkreis Harz findest du hier: http://www.alg-ratgeber.de/f45t614-kdu- ... nhalt.html
Die ARGE möchte dort ausdrücklich lieber kautionsfreie Wohnungen, also besser man hält sich dran.

Ist für dich die KoBa zuständig? :gaga:
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kleinchaos
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#6

Beitrag von kleinchaos »

Achso, die Einzugskoste und Umzugskosten sind Leistungen nach § 22 SGB2, die Erstausstattung gehört zu § 23 SGB2. Kann auf einen Antrag zusammen rauf.
Umzugskosten werden ja nicht sehr hoch sein? Kleiner Transporter? Mehr zahlt die ARGE eh nicht. Und musst wohl selber fahren, oder Eltern oder Freunde bitten.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#7

Beitrag von lena82 »

kleinchaos hat geschrieben:Hallo Lena,

das sind ja gleich 3 Fragen auf einmal! Überraschungsei :ironie:
Stimmt, aber schütteln bringt nichts. :mrgreen:
Also erstmal die Wohnung: dazu sollte ein Bad gehören. Und sie sollte abgeschlossen sein, also eine in sich geschlossene Wohneinheit (mit Bad). Allerdings kann die Wohnung auch so als solche bezeichnet werden, jedenfalls unter Verwandten.
Wenn du für eine Weile damit leben kannst das Bad der Eltern mitzubenutzen, dann ist das ok. Wenn sich die Miete nach Badeinbau nicht verändert, würd ich das auch nicht unbedingt erwähnen beim Amt.
Ja ich kann schon damit leben, wie gesagt man könnte es einbauen nur wenn ich ab 1.1. Dienstantritt habe bin ich ohnehin nur Wochenende da. Miete wäre unverändert. Meinst du ich soll beim Amt nicht angeben das Bad gemeinsam genutzt wird? Ich mach mir halt nur sorgen ob da nicht einer vorbei kommt wegen gucken. Nicht das es nachher (unnötigen) Ärger gibt.
Bei Mietverträgen unter Verwandten wird die ARGE immer genauer gucken. Also darauf achten, dass die Eltern nachweisbar die Mietzahlung erhalten, am besten übers Konto abwickeln. Die Wohnung wurde ja schon genehmigt, also sieht die ARGE da keine Probleme.
Also das Geld würde direkt auf das Konto meiner Eltern gehen. Geht es jetzt auch schon da ich kein eigenes mehr habe.
Ob deine Eltern Kaution verlangen, musst du mit ihnen klären, ist aber unter Verwandten meist nicht üblich. Andererseits sind deine Eltern Vermieter wie jeder andere auch, können also durchaus Kaution verlangen.
Achte darauf, dass deine Eltern dir eine möglichst genaue Nebenkostenabrechnung ausstellen nach 1 Jahr. Einzelverbrauchsmessung bei Wasser und Heizung ist bei einer Einliegerwohnung nicht vorgeschrieben vom Gesetzgeber.
Eigener Zähler ist auch nicht vorhanden, man kann also nur prozentual berechnen. Wir haben von sowas wenig Ahnung und haben auf dem Mietvorschlag jetzt Kaltmiete stehen und 60€ für Nebenkosten (Strom, Wasser, Müll, Heizung).
Eine andere Wohnung wird schon aufgrund Kautionszahlung teurer werden, das wird die ARGE vermeiden wollen.
Die KdU-Richtlinie für den Landkreis Harz findest du hier: http://www.alg-ratgeber.de/f45t614-kdu- ... nhalt.html
Die ARGE möchte dort ausdrücklich lieber kautionsfreie Wohnungen, also besser man hält sich dran.
Kaution ist bei uns nicht so wichtig, kann man weg lassen und wenns das ganze einfacher macht erst recht.
Ist für dich die KoBa zuständig? :gaga:
Äh...ich steh auf dem Schlauch. :zwinker:

Betreffend Umzug, na da fällt nicht viel an. Das geht so, mit Auto und Bekannten/Verwanden. Das ist kein Problem. :)
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#8

Beitrag von kleinchaos »

KoBa, je nachdem wo du wohnst, ganz schlimmer Verein. Optionskommune statt ARGE.

Bad würde ich nicht erwähnen.
Strom ist im Regelsatz enthalten, also hat der nix in der Miete zu suchen. Würde eh rausgekürzt werden.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#9

Beitrag von lena82 »

Nein KoBa ist mir kein Begriff.

Strom nehm ich raus, Heizung zählt auch einzeln soweit ich das auf deinen Link gelesen habe (danke dafür). Oder kann man das mit auflisten? Weil ich zahle nirgends dafür Extra (haben Ölheizung).

Da kommt dann also keiner vorbei und will die Wohnung besichtigen? Wenn jemand jetzt vorbei kommen will um zu sehen ob ich die Möbel wirklich brauche, kein Problem. Ist ja korrekt angegeben.

Ok wenn ich dich damit mal belästigen dürfte ;), hier was ich bisher geschrieben habe als Wohnungsvorschlag:



Mietvorschlag für XXX,xxxx,xxxx

Vermieter:

xxxxx
xxxxxx
xxxxx
xxxxx


Adresse: xxxx
Mietbeginn: 01.08.2009

Wohnfläche: 35m²

Nettokaltmiete: 200€

Kaution: 100€

Nebenkosten, Wasser und Heizung (Öl-Heizung) belaufen sich pro Monat auf 60€.

*************

Klingt jetzt nach viel, aber bei der Wohnungswirtschaft ist die billigste Wohnung für 245€ Kalt zu haben plus 490€ Kaution.
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kleinchaos
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#10

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Lena,
im Web hab ich diesen Mietvertrag gefunden. Im Anhang. Den mit deinen Eltern ausfüllen und noch nicht unterschrieben zur ARGE bringen und absegnen lassen.
Müllabfuhrkosten, Schornsteinfeger etc nicht vergessen. Da sind so viele Kosten an die man anfangs nicht denkt.

Normalerweise kommt niemand gucken, es sei denn wegen der Möbel.
Und im Fall des Falles kann man den günstigen Mietpreis mit dem noch nicht vorhandenen Bad begründen. Lass mal die Kaution raus.
Wohnungs-Mietvertrag.doc
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#11

Beitrag von lena82 »

Vielen dank.

Aber noch eine dumme Frage, was genau fällt unter Betriebskosten? Strom, wasser, heizung, Müll?

Kaution kommt raus.
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Koelsch
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#12

Beitrag von Koelsch »

Strom ist keine Betriebskosten, aber Grundsteuer, Straßenreinigung z.B. noch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#13

Beitrag von Günter »

Die Heizkosten und Betriebskosten Verordnung findest du hier

http://www.alg-ratgeber.de/f45t776-heiz ... en-vo.html

Ich vermute es handelt sich um ein Einfamilienhaus mir Einliegerwohnung, dann sind keine Geräte zur verbrauchsabhängigen Erfassung (Zähler) erforderlich.

Hier ist ein Urteil zu Mietverträgen unter Verwandten

http://www.alg-ratgeber.de/f30t1004-mie ... 37-07.html

Und falls man dir eine Haushaltsgemeinschaft unterstellen will ist die hier hilfreich.

http://www.alg-ratgeber.de/f41t1110-bsg ... chaft.html

Damit du bei deinem Antrag zur Erstausstattung nix vergisst lies dir mal die Regeln für Berlin und Hamburg durch, jede Kommune hat eigene Regeln, aber das ist schon mal ein Gerüst.

http://www.alg-ratgeber.de/f45t1544-reg ... ttung.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#14

Beitrag von lena82 »

Erst einmal vielen Dank an alle. :)

Habe nun alles beisammen und kann es abgeben. Mal sehen was daraus wird.
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Günter
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#15

Beitrag von Günter »

Na dann viel Glück, :Daumen: :Daumen: :Daumen:

Wir sind für jede Rückmeldung dankbar, weil es auch anderen in ähnlicher Situation hilft.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#16

Beitrag von lena82 »

Also leider gibt es noch nichts brauchbares. Habe die Papiere mit allem (auch mit dem Zettel betreffend des Umzuges der gefordert war vom Amt) abgegeben. Seit dem ist nichts passiert, hab dreimal angerufen und es ist 'nichts im computer vermerkt'. :motzki: Sprich hat entweder noch keiner gelesen oder spurlos verschwunden...habe morgen früh einen Termin um mal zu erfahren wo die Papiere denn überhaupt sind.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#17

Beitrag von Günter »

Dann würde ich denen eine Frist von 3 Tagen (schriftlich und mit Datumsangabe) setzen und mit Antrag auf eA (einstweilige Anordnung) beim Sozialgericht drohen.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#18

Beitrag von lena82 »

Ich melde mich morgen nach dem Termin. So wie es aussieht lande ich wieder bei der gleichen Dame...diesmal muss ich mich dann aber mal aufregen.
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Günter
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#19

Beitrag von Günter »

Wenn möglich, nimm einen Zeugen mit.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#20

Beitrag von lena82 »

Also denn, meine Papiere sind aufgefunden. Was den Umzug und die Mietübernahme angeht, so wurde das gleich fertig gemacht und ist mit dem höchstmöglichen Satz genehmigt.

Allerdings wurde alles andere abgelehnt weil laut Aussage nur Leute aus dem Knast, Frauenhaus etc Anspruch darauf haben eine Erstausstattung zu bekommen. Die Bearbeiterin hat auf den Zettel für die Miete auch geschrieben das ich den Antrag auf Kostenübernahme für Umzug bzw Erstausstattung zurück ziehe, ich weis war blöd da zu zustimmen aber in dem Moment wusste ich nicht weiter und wollte halt das wenigstens das mit der Miete endlich vom Tisch ist.

Leider habe ich jetzt immer noch kein Geld für einen Kühlschrank, Herd oder Tisch. :heul: Und den Rat mit ich solle halt alles nach und nach kaufen ist zwar nett, aber wenig hilfreich...weil entweder sitz ich auf dem Boden oder ich pack meinen Käse unters Kissen.

Mir hat jetzt jemand erzähle man könne einmal einen Antrag auf einmalige Zuschüsse stellen (oder wie man das nennt). Stimmt das?
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#21

Beitrag von Günter »

Stelle beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#22

Beitrag von Koelsch »

Ok Miete und Kaution ist also abgenickt.

Gleich einen Antrag auf einstweilige Anordnung geht meines Erachtens nicht.
Stell sofort einen neuen Antrag (schriftlich, Einschreiben mit Rückschein!!) auf die Erstausstattung. Schreib ruhig ganz frech da rein, dass Du dies auf Anraten Deiner SB machst, die Du sie bei dem Termin dahingehend verstanden hast, dass es zu einer Verzögerung führen würde, wenn Du Miete/Kaution und Erstausstattung zusammen auf einem Antrag hättest.

Für diesen neuen Antrag setzest Du dann eine kurze Frist (z.B. 10 Tage) und wenn dann nichts kommt, dann kannst Du nach meiner Meinung zum Sozualgericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#23

Beitrag von lena82 »

was soll denn da rein? Und wo finde ich die adresse des sozialgerichtes?
Es geht nur um einen Zuschuss zu den notwendigen Möbeln. Umzug und Renovierung habe ich schon aus meinem ersparten bezahlt.


Ich muss nochmal erwähnen ich bekomme derzeit (noch) nur aufstockendes ALG2. Aus gesundheitlichen Gründen wird sich dies aber nach der Saison erstmal ändern und ich gebe meine selbstständigkeit auf. Macht das einen Unterschied?

Edit: Ok, ich schreibe dann einen neuen Antrag auch wieder mit den §. Wenn ich den direkt beim Amt abgebe, kann ich dann auch irgendwie eine bestätigung bekommen?
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#24

Beitrag von Günter »

Schau mal bitte auf die Links hier
http://www.alg-ratgeber.de/f45t1544-reg ... ttung.html
sind zwar andere Kommunen aber man hat zumindest einen Leitfaden.

Sozialgericht findest du bei Google wenn du Sozialgericht und deine Stadt eingibst.
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Re: Erstaustattung und Umzugskosten

#25

Beitrag von Koelsch »

Ja, die ARGE muss Dir den Eingang bestätigen (Kopie mitnehmen, und darauf bestätigen lassen. Teilweise geht das bereits unten an der Empfangstheke)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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