Kind raus aus der BG - Höherer Mietkostenanteil für die einer BG

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#1

Beitrag von torta »

Mir fehlt ein ganzer Monat.
Heute war ein Bescheid im Briefkasten.

Ich hatte doch den ganzen Februar ein Arbeitsverhältnis.
Am 10. März wurde mir dieses Geld überwiesen.

Im Bescheid steht jetzt 0,00 €uro für den ganzen März. Logisch.
Vom 01.04.09 bis 31.08.09 393 € monatlich.
Im Februar hatte ich aber garnichts.

Jetzt haben die doch tatsächlich einen ganzen Monat
unterschlagen?
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Torta,
hattest du für den Februar einen Aufhebungsbescheid?
Wenn nicht, dann mit deinen Kontoauszügen hin zur ARGE und die Februarzahlung verlangen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#3

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum torta,

Was hast du denn vor deinem Arbeitsantritt bezogen? Ohne Vorgeschichte werden wir kaum eine richtige Antwort erstellen können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#4

Beitrag von torta »

Vorher war ich auch ALG II.
Ich hab kurz nach Arbeitsbeginn ein Schreiben bekommen, in dem steht:

Die Entscheidung über die Bewilligung von ALG II wird ab 01.03.2009 ganz aufgehoben.
Geendet hätte das Ganze am 28.02.09.
Dann kam aber die Kündigung am 12.2.09 dazwischen.
Ein Riesenhickhack.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegen.
Notfalls mit dem Neuantrag auch rückwirkend für Februar mitbeantragen. Grundlage ist hier der § 28 SGB 10 wenn ich mich nicht irre
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#6

Beitrag von Christoph »

Dann hast Du doch für Februar noch ALG2 bekommen?
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#7

Beitrag von torta »

Jetzt versteh ich garnichts mehr.

Der Aufhebungsbescheid kam am 05.02.09
Man kriegt doch immer rückwirkend Geld.
Ende Februar habe ich aber nichts gekriegt.
Mit dem Widerspruch ist das jetzt schon ein
bischen spät?
Konnte ja erst am 12.03.09 die kompletten
Unterlagen einreichen, da ich am 11.03.09
erst das Gehalt hatte.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Schau mal bitte auf deine Kontoauszüge. Entweder Ende Januar oder Anfang Februar musst du noch eine Zahlung von der ARGE erhalten haben?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Seti
Benutzer
Beiträge: 2181
Registriert: Mo 2. Feb 2009, 16:34
Wohnort: Landkreis Tübingen

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#9

Beitrag von Seti »

Nein liebe/r Torta das Febr Geld kommt immer im voraus.

Sprich Du musst am 30.1 ein Zahlungseingang haben
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

"It's time for another revolution!"
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#10

Beitrag von torta »

Mom. muß gucken. meine güte wat für ein schlamassel. :angst:
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#11

Beitrag von torta »

Och Mensch. Ja da war was am 30.1.09.
Ick verwechsel det immer.
Das heißt dann aber auch das ich zum 1.04.09
wieder Asche hab?
Das kommt davon, hab auch noch den Kram
mit Schwester und Sohn am Hals.
Bevor sich wieder alle wundern. Hab noch ne
Schwester mit Tochter.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#12

Beitrag von torta »

Danke hat sich inzwischen erledigt. Gott sei Dank.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#13

Beitrag von Christoph »

Vom 01.04.09 bis 31.08.09 393 € monatlich.
Warum bekommst Du nur so wenig?
Benutzeravatar
torta
Benutzer
Beiträge: 1893
Registriert: Fr 20. Mär 2009, 10:40
Wohnort: Bei de Turmseggl

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#14

Beitrag von torta »

Das ist nur das von der Agentur.
Ich bin alleinerziehender papa. Und da kriegt
man 42 € Mehrbedarf für das Kind.
Der Rest ist KDU.
Also 351 € + 42 macht 393.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#15

Beitrag von Koelsch »

Wie viel Kinder hast Du denn allein zu erziehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#16

Beitrag von Christoph »

Torta, wieso ist die KdU bei Dir getrennt, bekommst Du diese nicht zusammen mit dem Regelunterhalt?
WinX
Benutzer
Beiträge: 28
Registriert: Mi 18. Mär 2009, 09:55

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#17

Beitrag von WinX »

Sorry für die Zwischenfrage...
Gibt es Unterschiede im Alleinerziehenden Mehrbedarf von Bundesland zu Bundesland?
Habe gerade sogar extra meinen Becheid rausgesucht weil mir 42€ so extrem wenig vorgekommen sind, ich bekomme 126€ AMb ( Kind unter 7 Jahre ).

MfG
Jessy
Christoph
Benutzer
Beiträge: 4389
Registriert: Mi 8. Okt 2008, 13:44
Wohnort: OFW

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#18

Beitrag von Christoph »

Nein, ist für alle Mütter gleich, ist aber altersabhängig.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#19

Beitrag von Koelsch »

Deswegen frag ich ja nach, die € 42,00 sind sehr merkwürdig, einen derartigen Mehrbedarf gibt es nicht!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#20

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
WinX
Benutzer
Beiträge: 28
Registriert: Mi 18. Mär 2009, 09:55

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#21

Beitrag von WinX »

Als mein Bescheid sagt folgendes:
Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für allein Erziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren ( 36% ) bzw 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren ( 36% ) oder pro minderjährigem Kind ( 12% ) höchstens 60,00% der maßgebenden Regelleistung.

Macht bei mir derzeit 126€ aus, da meine Kleine unter 7 ist.

Wenn wir allerdings von den 12% pro minderjährigem Kind ausgehen dann sind es wohl doch 42€, es sei denn ich hab mich grad extrem grob verrechnet.

36% von 351€ = 126€
12% von 351€ = 42€

Prozentrechnung war allerdings noch nie eine Stärke von mir ;)

MfG
Jessy
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#22

Beitrag von Koelsch »

§ 21 SGB II Abs. 3
Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1. in Höhe von 36 v. H. der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, oder
2. in Höhe von 12 v. H. der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 v. H. der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.
Einen Alleinerziehendenzuschlag von nur 12% kann es also nicht geben, entweder 36%, oder 48%, oder 60% und was anderes gibt's nicht. Da muss Torta noch mal ganz genau gucken, aber er/sie hat ja schon mal was gefunden, da besteht also Hoffnung. :zwinker: :unschuld: :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#23

Beitrag von Emmaly »

Doch Koelsch, die 12 % gibt es bei einem Kind ab 7 Jahren, weil höher als Absatz 1 (nämlich nix!).
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12390
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#24

Beitrag von angel6364 »

Doch, das stimmt schon mit dem 42 €. Die bekomme ich auch für die 14jährige, seit der Große die 18 überschritten hat und damit nicht mehr mitzählt.

Ein Kind über sieben = 42 Euro, 12 % der Regelleistung.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Falscher Bescheid? Totaler Be......?

#25

Beitrag von Koelsch »

Ups :verlegen: :verlegen: , wo Du Recht hast, das hast Du Recht. Das hat man eben davon, wenn man im fortgeschritteneren Alter die Zeugung von Nachwuchs im zuschlagpflichtigen Alter vernachlässigt - obwohl, dann hätte ich ja auch noch meine Frau......... :never: :never: man muss nicht jeden Zuschlag in der Praxis selbst ausprobieren - und morgen muss ich mich mit einer gewissen Exceltabelle beschäftigen, die weiß das nämlich auch nicht. :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“