LSG NRW - L 2 AS 843/13 B - Heizspiegel nur Indiz

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Koelsch
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LSG NRW - L 2 AS 843/13 B - Heizspiegel nur Indiz

#1

Beitrag von Koelsch »

Auszug: (Danke an Norbert Hermann)

„ ... dass sich ein Anspruch der Klägerin auf vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht aus dem Gesichtspunkt des aktuell laufenden Sorgerechtsverfahrens ergibt, weil nach dem Grundsatz der aktuellen Bedarfsdeckung allein die Hoffnung auf einen späteren Zuzug der Tochter den Beklagten nicht dazu verpflichtet, bereits jetzt die für einen 2-Personen-Haushalt angemessenen Kosten der Wohnung zu übernehmen. Hierüber könnte man allenfalls diskutieren, wenn ein solcher Zuzug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kurzfristig absehbar ist. ...

Aus diesem Grund bezieht sich die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift auch lediglich auf die Aufwendungen für die neue Unterkunft, also die Nettokaltmiete zzgl. der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für die Heizung ... . Diese konkrete Prüfung ist hier nicht ersichtlich und im Fall eines Umzugs auch nicht möglich, weil die nach einem Umzug zu leistende Heizkostenpauschale letztlich nur den Verbrauch des Vormieters wiederspiegelt und nicht als Nachweis für ein unwirtschaftliches Verhalten des Nachmieters dienen kann. ...“
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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