Interessante Pressemeldung vom Mieterverein Hamburg zum Thema Rauchmelder in Betriebskostenabrechnung. Das angesprochene Urteil ist hier und das Musterschreiben hier.
Bei Bedarf eventuell verschieben.
Umlagegefähigkeit Rauchmelder in Betriebskostenabrechnung
Umlagegefähigkeit Rauchmelder in Betriebskostenabrechnung
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: Umlagegefähigkeit Rauchmelder in Betriebskostenabrechnung
Gut zu wissen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Umlagegefähigkeit Rauchmelder in Betriebskostenabrechnung
Dann müssten Rauchmelder ähnlich umgelegt werden wie z.B. früher der Einbau von Thermostatventilen, indem die Netto-Kalt-Miete entsprechend um den AfA-Betrag erhöht wird. Denn der Einbau von Rauchmeldern wird gesetzlich gefordert, und anderenfalls wäre das eine - wenn auch geringfügige - Inanspruchnahme des Vermieters.
Denn es dürfte unbestritten sein, dass durch die Rauchmelder die Mieter einen unbestreitbaren Benefit in Form einer größeren Sicherheit vor unbemerktem Feuer erhalten. Also müsste ein gewisses "Synallagma" hergestellt werden.
Denn es dürfte unbestritten sein, dass durch die Rauchmelder die Mieter einen unbestreitbaren Benefit in Form einer größeren Sicherheit vor unbemerktem Feuer erhalten. Also müsste ein gewisses "Synallagma" hergestellt werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!