Leitsätze (Juris)
Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.
Quelle: http://www.sg-stuttgart.de/pb/,Lde/1994 ... GE=1211600
Auch Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1712/
SG Stuttgart - S 18 AS 1411/11 - Wohnung ohne Heizung
SG Stuttgart - S 18 AS 1411/11 - Wohnung ohne Heizung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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