BSG - B 14 AS 28/12 R - 6-Monatsfrist

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89509
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

BSG - B 14 AS 28/12 R - 6-Monatsfrist

#1

Beitrag von Koelsch »

Die Regelung, nach der unangemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf solange - in der Regel jedoch längstens für sechs Monate - zu berücksichtigen sind, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken, ist auch bei Änderungen in der Bewohnerzahl, beispielsweise bei Auszug eines Mitbewohners, anwendbar.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft bei Miete“