Danke an Willy Voigt
Schimmel in der Wohnung begründet Umzugsgrund
Von einer Erforderlichkeit des Umzuges kann nicht erst bei Eintritt eines Gesundheitsschadens ausgegangen werden. Bereits bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Schimmel in der Wohnung ist das Jobcenter verpflichtet, die Zustimmung zu einem Umzug zu erteilen.
Weiter: http://sozialberatung-kiel.de/2014/10/0 ... zugsgrund/
SG Kiel - S 9 AS 399/09 ER - Schimmelbefall
SG Kiel - S 9 AS 399/09 ER - Schimmelbefall
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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