SG Bayreuth - 2 S 4 AS 102/15 - Veröffentlichung

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Koelsch
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SG Bayreuth - 2 S 4 AS 102/15 - Veröffentlichung

#1

Beitrag von Koelsch »

Leitsätze (des Einsenders):
1. Die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II durch das Jobcenter über ein „schlüssiges Konzept“ ist unwirksam, wenn diese Konzeption nicht auch öffentlich bekannt gemacht wurde, denn es handelt sich hier um eine Verwaltungsvorschrift mit unmittelbarer Außenwirkung gegen­ über Dritten. Eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts durch das Jobcenter über die Herausgabe einfacher „Merkblätter“ oder Ähnliches ist hier nicht ausreichend.
2. Bei einer ordnungsgemäßen Publikation einer Verwaltungsvorschrift können neu in den Leistungsbezug eintretende Personen bereits vor dem Eintritt des Bezugs öffentlicher Mittel eine kostenmäßig angemessene Wohnung auswählen. Vermieter können sich bei der Modernisierung von Wohnungen ebenfalls frühzeitig mit der Frage beschäftigen, ob eine Wohnung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) bezogen werden kann. 3. Bei einer Wohnfläche von 65 qm besteht ein Anspruch auf „durchschnittliche Heizkosten“ entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von ca. EUR 1,- pro qm.



Quelle: Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V.‏
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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