SG DO - S 33 AS 1731/13 - Ummeldekosten Telefon

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Koelsch
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SG DO - S 33 AS 1731/13 - Ummeldekosten Telefon

#1

Beitrag von Koelsch »

Grundsätzlich sind die Kosten für die Nutzung von Telefon zwar im
Regelbedarf enthalten, jedoch umfassen diese nur die monatlichen Kosten,
die durch die Bereitstellung des Anschlusses entstehen. Die hier geltend
gemachten Kosten jedoch entstehen zusätzlich zu diesen. Ohne den von der
Beklagten veranlassten Umzug der Klägerin wären im vorliegenden Fall
keine solchen Kosten angefallen. Denn bei einem Umzug kann der bisherige
Festnetzanschluss nicht ohne eine entsprechende Ummeldung weiter genutzt
werden. Eine Ummeldung und Neuschaltung ist zwingend beim jeweiligen
Telefonanbieter durchzuführen.

Urteil: https://www.elo-forum.org/unterkunft/16 ... ost1970290
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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