Betriebskostenguthaben, die (auch) aus dem Regelsatz aufgebaut worden sind, sind bei der Erstattung nach § 22 Abs. 3 SGB II nicht anzurechnen.
Weiter: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=753
Urteil: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp ... 022_14.pdf
SG B - S 27 AS 2022/14 - Betriebskostenguthaben
SG B - S 27 AS 2022/14 - Betriebskostenguthaben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.