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SG Dresden S 52 AS 4265/17 U 25 nach Auszug aus Elternhaus keine erneute Zusicherung zum Umzug nötig

Verfasst: Mo 11. Dez 2017, 07:35
von kleinchaos
SG zur Umzugszusicherung des Jobcenters bei unter 25 Jahre alten Leistungsempfänger
Ist ein junger Erwachsener einmal von zu Hause ausgezogen, dann ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dre ... s25238.htm