Nach Einführung des § 42a SGB II kommt das BSG zu dem Schluss, dass die Aufrechnung von Mietkautionen zulässig ist
Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=205183
Damit ist das alte BSG Urteil http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 37#p251237 wohl überholt
BSG - B 14 AS 31/17 R - Aufrechnung Mietkaution ist zulässig
BSG - B 14 AS 31/17 R - Aufrechnung Mietkaution ist zulässig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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