BSG Mietspiegel/Wohngeldtabelle B 14/7b AS 44/06 R

Antworten
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

BSG Mietspiegel/Wohngeldtabelle B 14/7b AS 44/06 R

#1

Beitrag von Günter »

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.6.2008, B 14/7b AS 44/06 R

Arbeitslosengeld II - Methode zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten - Heranziehung von Mietspiegeln oder Mietdatenbanken - keine Anwendung der Wohngeldtabelle - Abschlag für Warmwasseraufbereitung
Auf die Revision der Klägerin wurde das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen. Der Senat konnte dem vom LSG und der Beklagten aufgestellten Rechtssatz nicht folgen, dass dann, wenn kein qualifizierter örtlicher Mietspiegel iS des § 558d BGB vorhanden sei, der Begriff der Angemessenheit durch die Werte der Wohngeldtabelle nach § 8 Abs 1 WoGG ausgefüllt werde. Der Senat geht vielmehr davon aus, dass dann, wenn die Erhebungen der betroffenen Kommune oder des Grundsicherungsträgers auf einem schlüssigen Konzept zur Ermittlung des örtlichen Wohnungsmarktes beruhen, nicht zwingend ein Mietspiegel iS der § § 558c oder d BGB zu verlangen ist. Das LSG hat darüber hinaus noch festzustellen, ob für die Klägerin eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich war.

SG Osnabrück - S 22 AS 363/05 -
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 133/06 - - B 14/7b AS 44/06 R -
B 14-7b AS 44-06 R.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft bei Miete“