SG Nürnberg geringe Überschreitung KdU S 20 SO 169/08

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Koelsch
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SG Nürnberg geringe Überschreitung KdU S 20 SO 169/08

#1

Beitrag von Koelsch »

Das SG Nürnberg entscheidet, dass auch bei einer geringfügigen Überschreitung der angemessenen Kaltmiete die Heiz- und Nebenkosten in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen sind. Der Bescheid erging zum Sozialhilferecht nach SGB XII, aber das Gericht verweist auf die Parallelität zum SGB II
Nachdem § 22 (1) S. 1 SGB II für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Parallelvorschrift zu § 29 (1) S. 1 SGB XII darstellt und es keinen Grund für eine unterschiedliche Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten in den beiden Bereichen gibt, nimmt das Gericht auf die zitierte Rechtsprechung Bezug und prüft das Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 (1) S. 1 SGB XII im Lichte dieser Rechtsprechung.
S_20_SO_169_08 SG Nürnberg.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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