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BSG Heizkosten bei Tankbefüllung B 7b AS 40/06 R

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 21:43
von Günter
BUNDESSOZIALGERICHT Beschluß vom 16.5.2007, B 7b AS 40/06 R

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial - sozialgerichtliches Verfahren

Leitsätze

Zur Frage, ob einmalige Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anzusehen sind.
Die Gewährung von monatlichen Heizkostenpauschalen anstelle der Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für die Beschaffung von Heizmaterial läuft dem Zweck des § 22 Abs 1 SGB II zuwider. Denn dann wird zu einem Zeitpunkt geleistet, zu dem gerade noch kein Bedarf besteht. Dies könnte insbesondere dazu führen, dass Hilfeempfänger im Bewilligungszeitraum (§ 41 Abs 1 SGB II idF, die die Norm durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 24. Dezember 2003 - BGBl I 2954 - erhalten hat) entweder keinen einmaligen Bedarf hätten, sodass "zu viel" geleistet würde, oder dass sie zur Deckung eines einmaligen Bedarfs nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, etwas anzusparen, sodass im Hinblick auf den Bedarfsdeckungsgrundsatz "zusätzlich" Leistungen erbracht werden müssten (Paul ZfS 2005, 145, 154). Monatliche Heizkostenpauschalen für einen später entstehenden Bedarf sind auch deshalb nicht zweckmäßig, weil die Gefahr groß ist, dass die Pauschalen, die beispielsweise im April geleistet werden, im September nicht mehr vorhanden sind, sodass eine dann anfallende Rechnung für Heizmaterial nicht bezahlt werden könnte.