Kosten der Unterkunft, Tilgungsleistungen, Wohneigentum
Die monatlichen Tilgungsraten für einen zinslos gestundeten Kaufpreis für ein selbst genutztes Eigenheim sind als Kosten der Unterkunft im Rahmen des § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zu berücksichtigen. Eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II im Verhältnis zu Wohngeldbezieher hinsichtlich der Tilgungsleistungen verstößt gegen das Gleichheitsgebot.
LSG FSS - L 2 AS 803/09 v. 05.05.2011 - Tilgungsraten
LSG FSS - L 2 AS 803/09 v. 05.05.2011 - Tilgungsraten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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