SG Speyer - S 21 AS 1463/15 - Sanktionsbescheid Zugangsfiktion
Verfasst: Do 28. Apr 2016, 20:22
Die Zugangsfiktion nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X eines vom Jobcenter auf § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II gestützten Sanktionsverwaltungsakts (hier: wegen des Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme) ist dann nicht vertretbar, wenn der betr. Sanktionsbescheid weder gegen Postzustellungsurkunde zugestellt wurde noch einen Absendevermerk enthält.
Die Erstellung eines Bescheids als solche ist ebenfalls nicht ausreichend, um die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X auszulösen. Eine Übergabe des betr. Schriftstücks an den direkten Postdienstleister hat behördlicherseits gesondert dokumentiert zu werden, damit die Zustellungsfrage im Sinne des Sozialleistungsträgers entschieden werden kann.
Quelle: Rechtsprechung von Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V. am 28.04.2016
Die Erstellung eines Bescheids als solche ist ebenfalls nicht ausreichend, um die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X auszulösen. Eine Übergabe des betr. Schriftstücks an den direkten Postdienstleister hat behördlicherseits gesondert dokumentiert zu werden, damit die Zustellungsfrage im Sinne des Sozialleistungsträgers entschieden werden kann.
Quelle: Rechtsprechung von Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V. am 28.04.2016