SG Hildesheim - S 37 AS 1854/13 - Anforderungen an RFB
Verfasst: Mo 27. Jun 2016, 10:15
Unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionsnormen nach dem SGB II (vgl. hierzu SG Gotha - S 15 AS 5157/14 -) ist für eine ordnungsgemäße Sanktion eine fehlerfreie Rechtsfolgenbelehrung durch den Grundsicherungsträger zwingend erforderlich.
Auf die grundlegende Bedeutung der Rechtsfolgenbelehrungen und deren Fehleranfälligkeit hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -) ausdrücklich hingewiesen.
Auf die grundlegende Bedeutung der Rechtsfolgenbelehrungen und deren Fehleranfälligkeit hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -) ausdrücklich hingewiesen.