ArbG Köln 14 BV 324/08 GNBZ ist keine Gewerkschaft

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kleinchaos
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ArbG Köln 14 BV 324/08 GNBZ ist keine Gewerkschaft

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Beitrag von kleinchaos »

GNBZ ist keine Gewerkschaft
Der von der "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" (GNBZ) abgeschlossene Tarifvertrag mit Mindestlöhnen zwischen 6,50 und 7,50 Euro ist unwirksam. Die GNBZ erfüllt nicht die Voraussetzungen, die an das Bestehen einer Gewerksschaft geknüpft sind.

Im Zusammenhang mit dem Streit um Mindestlöhne war die Post-Gewerkschaft GNBZ gegründet worden. Sie hatte im Dezember 2007 mit einigen Post-Konkurrenten - dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) und dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste (BdKEP) - eigene Tarifverträge abgeschlossen. In diesen Verträgen wurden Mindestlöhne von 6,50 Euro in Ost- und 7,50 Euro in Westdeutschland vereinbart. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte hiergegen geklagt. Sie hatte mit der Post AG einen Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro ausgehandelt, der seit Anfang des Jahres für Briefzusteller bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das ArbG Köln gab der Klage von ver.di in vollem Umfang statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ver.di hatte argumentiert, die GNBZ sei mit Hilfe der Briefdienstleister PIN und TNT einzig zu dem Zweck gegründet worden, den allgemeinen Post-Mindestlohn zu unterlaufen. Deswegen sei die GNBZ keine "richtige" Gewerkschaft.
Das ArbG schloss sich dieser Argumentation im Ergebnis an. Die für Gewerkschaften notwendige Unabhängigkeit von den Arbeitgebern ist bei der GNBZ nicht gegeben. Dies liegt zum einen, so das Gericht, an erheblichen finanziellen Zuwendungen der Arbeitgeberseite. Zum anderen bestehen personelle Verflechtungen im Vorstand. Schließlich ergeben sich auch aus Formulierungen in der Satzung Zweifel an der Unabhängigkeit der GNBZ.

ArbG Köln, Urt. v. 30.10.2008 - 14 BV 324/08

dpa v. 30.10.2008
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht ... schaft.php
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