schülerbafög?

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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helz

schülerbafög?

#1

Beitrag von helz »

wenn hier der falsche ort ist … bitte ich um verschiebung.

folgendes "problem".
sohn geht ja nun im august auf ein OSZ – oberstufenzentrum
das ist in seinem falle eine berufsfachschule, die a. ausbildung beinhaltet und b. fachabitur.

nun kam er damit um die ecke, das er evt. schülerbafög kriegen könnte.
er sieht die kasse klingeln.

habe ihm nun versucht zu erklären, das es sicher nicht schlecht wäre, es aber evt. zu problem wegen dem hartz iv führen könne.
habe ganz viel von regelsatz, bedarf, miete etc. geredet.

er ist nun sauer, weil man könne ihn ja nicht zwingen miete zu zahlen.
und woher denn das amt dann wisse, das er evt. schülerbafög bekäme.

frage: wer kennt sich aus?
wie wird das gehändelt,
wie ist das mit dem unterhalt der vom kv kommt?

wie biege ich junior bei, das jeder sein scherflein zu tragen hat?
bitte nichts mit "das muß er einsehen" … das macht mich hilflos. die nummer mit kostgeld bei lehre habe ich schon gebracht, stieß auf wenig gegenliebe.

wenn ich jeden monat alles durch eigenen verdienst abdecken könnte, dann könnte er das behalten … aber so`?????
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angel6364
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Re: schülerbafög?

#2

Beitrag von angel6364 »

Schwieriges Problem, kenne ich auch vom Töchterchen. War nicht einfach, ihr beizubiegen, dass sie das Geld vom Bundesfreiwilligendienst nicht verbraten darf.
Sie durfte den Freibetrag dann behalten, in ihrem Fall erst 175 € monatlich, seit Januar 200 €.
Ihr Glück, dass sie davon keine Fahrtkosten bezahlen musste, weil der Arbeitsplatz fußläufig erreichbar ist.

Schülerbafög, 212 € in diesem Fall (wohl auch bei Deinem Ableger, der wohnt ja daheim) hat auch einen Freibetrag, ca. 91 €. Das hättet Ihr bei 212 € zusätzlich.
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kleinchaos
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Re: schülerbafög?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ganz schwierig, hat auch bei meinen Kids für endlose Diskussionen gesorgt.
Und klar kam dann irgendwann der Spruch, ich würde auf Kosten der Kinder leben, mit dem Regelsatz kämen sie prima klar usw. Hab dann gesagt: hier haste deine Telefonrechnung (damals horrende Zahlen), und nun sieh zu wie du was zu essen kaufst und wo du wohnst. Ganz drastisch. Die Einsicht kam als ich mich weigerte die Handyrechnungen zu bezahlen
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Koelsch
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Re: schülerbafög?

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich meine, es wäre sogar üppige € 4,00 mehr an BAföG, dazu kommt ggf. ein Zuschlag zu den ungedeckten Unterkunftskosten nach § 27 SGB II.

Ich denke, das kannst Du recht einfach ausrechnen, vom BAFöG bleiben 20% anrechenfrei, die sind "zweckbestimmt" für Bücher Fahrkarte etc. etc..
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: schülerbafög?

#5

Beitrag von helz »

wenn der die 20% bzw. 91 € behalten kann, dann ist das schon was.
kann das bafög auch aufs elternkonto gezahlt werden … dann würde ich ihm den freibetrag überweisen.


muß der KV weiterhin unterhalt zahlen? oder wird da auch was verrechnet?


gestern spuckte er töne wie "das jobcenter kann mich nicht zwingen, man kann micht zwingen mich an der miete zu beteiligen." auch die erklärung, das dann ggf. erhebliche gelder bei uns als gemeinschaft fehlen würden, stießen auf taube ohren.
wir arbeiten dran.
antrag können wir ja erst stellen, wenn die einschulung war, das sind noch 7 wochen ab heute.
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Koelsch
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Re: schülerbafög?

#6

Beitrag von Koelsch »

Antrag könnt Ihr nicht nur stellen, den müsst Ihr sogar stellen, denn ALG II ist "das Letzte", erst wenn alles andere ausfällt, kommt das zum Zuge. Dä Pap muss weiter zur Unterhaltung beitragen, und es bleibt bei den 20%. € 91 beim Engelschen sind für BUFDI's.
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kleinchaos
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Re: schülerbafög?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Mein Sohn wollte damals auch seinen Anteil oder ne Art Taschengeld notfalls einklagen. Wohlan, sagte ich zu ihm, vergiss aber nicht in der Klage deine immensen Handykosten zu erwähnen, für die ich hungern muss. Er war ja damals auch der Meinung, ich würde sein Lehrlingsgeld verbraten.

Sorry, dies Thema ist für mich mit zu viel Emotion verbunden, ich kann da kaum sachlich bleiben. Aus meiner eigenen üblen Erfahrung heraus vielleicht der Tip: wehre den Anfängen.
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Koelsch
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Re: schülerbafög?

#8

Beitrag von Koelsch »

Kenn ich auch solch Diskussionen. Mal einen Monat "Haushaltsbuch" führen lassen könnte den Blick des Nachwuchses schärfen - wenn er denn führt. Der meinige war kein "guter Führer" und irgendwie hatte ich immer den Eindruck, das war nicht nur Schusseligkeit sondern Taktik.
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angel6364
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Re: schülerbafög?

#9

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:Antrag könnt Ihr nicht nur stellen, den müsst Ihr sogar stellen, denn ALG II ist "das Letzte", erst wenn alles andere ausfällt, kommt das zum Zuge. Dä Pap muss weiter zur Unterhaltung beitragen, und es bleibt bei den 20%. € 91 beim Engelschen sind für BUFDI's.
Nein, die ca. 91 € sind der Freibetrag vom Schülerbafög. Bufdis und Bufdinen haben 200 € Freibetrag. Les Dir das mal durch:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/086/1608645.pdf

Helz, stellt den Antrag auf Bafög so bald wie möglich, die Bearbeitungsdauer kann immens sein.
Die Schule kann ihre Anlage jetzt schon ausfüllen.
Der Kindsvater ist mit seinem Unterhalt natürlich auch weiterhin dran, auch er muss eine Anlage zum Bafög-Antrag ausfüllen, genau wie Du. Der Unterhalt wird auch verrechnet. Und der Sprößling muss eine Anlage zum Hauptantrag mit seinem Werdegang ausfüllen.
Geh doch einfach mal zum Bafög-Amt (am besten mit dem Ableger ...) und lass Dir den Papierstapel geben.
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marsupilami
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Re: schülerbafög?

#10

Beitrag von marsupilami »

angel6364 hat geschrieben:Und der Sprößling muss eine Anlage zum Hauptantrag mit seinem Werdegang ausfüllen.
Geh doch einfach mal zum Bafög-Amt (am besten mit dem Ableger ...) und lass Dir den Papierstapel geben.
Genau.
Wenn er Bafög will, dann soll er auch die entsprechenden Anträge ausfüllen.

Laß ihn auch ein bischen zappeln, wenn er was nicht weiß, was der da ankreuzen oder reinschreiben soll.
Er will das, nicht Du.
Also soll er sich damit beschäftigen.

Damit er auch mal direkt merkt, was das für ein :zensur: ist und wieviel Aufwand dafür notwendig ist.


"Haushaltsbuch" ist auch eine gute Idee, bringt aber vermutlich nur dann was, wenn es vorgelebt wird.
Nein, das ist kein Vorwurf an wen auch immer.
Aber Kinder lernen doch viel durch (unbewußtes) abgukken.
(Wider Erwarten etliches auch bei bzw. von den eigenen Eltern)

Evtl. mal einen Monat gemeinsam machen?
Reicht ja ein einfaches A5-Schulheft, liniert/kariert.
Und da dann aber auch jede Ausgabe den Einnahmen gegenüberstellen.
Ist latürnich für Eltern ziemlich schwer, das offen zu legen, wofür die ganze Kohle da draufgeht.
Andererseits sieht helz 2.0m dann, das da bei den Einnahmen kein Spielraum für Firlefanz drin ist.



Schade, daß er noch nicht volljährig ist.
Dann könntest Du ihm ja sagen: Du willst keinen Mietanteil hier zahlen?
Gut, dann schau Dich nach einer eigenen Wohnung um und zahl dort die volle Miete und NK alleine!
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helz

Re: schülerbafög?

#11

Beitrag von helz »

schule wird das jetzt nicht ausfüllen, machen die erst, wenn er eingeschult ist, einschulung ist am 6.8.
habe ja auch keien schulbescheinigung für jobcenter bekommen.
allerdings haben sie einen haken bei der zeugnisvorlage gemacht :)
das ist also in sack und tüten

antragsformulare kann ich holen … junior dazu zu bewegen wird sehr schwierig.
die haben heute alle ein größeres phlegma als wir.

haushaltsbuch?
hmm
halte ich für ein gerücht … im prinzip interessiert es ihn nicht, aber er würde mir dann wie sein vater vorrechnen, dass das eine oder andere wohl nicht notwendig wäre … so in seinem sinne.

gab ja schon mal die diskussion wegen des unterhaltes, zumal ich ja die beistandsschaft laufen habe wegen der unterhaltsberechnung beim erzeuger.
kind war der meinung, das er ja soviel unterhalt nicht bräuchte und er würde ja auch nichts davon sehen.
da habe ich mal mehrere diagramme erzeugt, wo eben aufgelistet war: bedarf -> einnahmen -> verbrauch.

hat auch nicht so ganz gezündet.

zum auszug:
a ist er unter 25 ... da dürfte er ja nicht ausziehen, solange ich im bezug bin
b und dann kann ich mir auch fix ne neue wohnung suchen
geil

danke für die infos
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marsupilami
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Re: schülerbafög?

#12

Beitrag von marsupilami »

helz hat geschrieben:zum auszug:
a ist er unter 25 ... da dürfte er ja nicht ausziehen, solange ich im bezug bin
b und dann kann ich mir auch fix ne neue wohnung suchen
geil

danke für die infos
a) weiß er das? mußt ihm das ja nicht gleich auf die Nase binden.
b) siehe oben.

Ich geb Dir Brief und Siegel, wennst ihm dann noch beiläufig dazu erwähnst, daß er eine eigene Wama braucht und selber damit umgehen muß, sieht die Welt gleich ganz anders Haus.

Stichwort "Hotel Mamma".
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helz

Re: schülerbafög?

#13

Beitrag von helz »

ja er weiß sowas
sein dad instruiert ihn oft mit fragwürdigen politischen ideen, die ich lieber nicht näher erläutere.
so pseudo anarchisch … nach dem motto: auch das jobcenter kann dich nicht zwingen.

nöööööööö nöööööö nööööö

was bitte ist wama?
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Koelsch
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Re: schülerbafög?

#14

Beitrag von Koelsch »

helz hat geschrieben:
was bitte ist wama?
Schaschwamine oder so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: schülerbafög?

#15

Beitrag von marsupilami »

Bild



By the way:
Muß auch eine Waschmaschine gewaschen werden und wenn ja wie?
Gibt es das geeignete Geräte dafür?
Ich denke da an eine Waschmaschinen-Waschmaschine.

Oder kann man mit dem Teil im Kofferraum z.B. zu einer Selbstbedienungs-Waschanlage fahren und das Teil mal eben mit dem Dampfstrahler ....

Wie aber ist das dann mit dem Trocknen?
Schleudergang reicht?



Nachtrag:
Schon wieder im Hilfebereich geschreddert!! :angst:
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helz

Re: schülerbafög?

#16

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:
helz hat geschrieben:
was bitte ist wama?
Schaschwamine oder so

wie gut das marsu das nun bebildert hat.
deine erklärung lileber koelsch hätte mir nun auch nicht weiter geholfen … :arge:

aber netter versuch :gunni:

@marsu:
du bekommst die güldene schredder-ehrennadeldie wird auch nicht mit dem bezug verrechnet
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