Hilfe für meine Tochter
Re: Hilfe für meine Tochter
Ja, kc, stimmt natürlich, ich würde dem Kollegen sagen, dass er sich in die Ecke stellen und schämen sollte ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Hilfe für meine Tochter
Nur ist vom schämen, wenn er es denn täte, der Familie in keiner Weise geholfen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hilfe für meine Tochter
Familie Benji sollte umgehend zum Amtsgericht, Rechtsantragstelle gehen, dort die Sache schildern und sich einen Beratungsschein geben lassen. Damit dann zu einem anderen Anwalt gehen (Tip: unter http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche sind alle Anwälte gelistet, die im DAV organisiert sind, und im Auswahlformular ihren Heimatort und "Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht" auswählen).
Dem bisherigen Anwalt kurz schreiben, noch einmal ausdrücklich kündigen und erklären, dass mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werde, man würde sich weigern, die Rechnung zu bezahlen. Sollte der dann die Chuzpe haben, das Geld einklagen zu wollen, dann immer noch ein steife Unterlippe zeigen und dem Gericht den gesamten Vorgang präsentieren.
Dem bisherigen Anwalt kurz schreiben, noch einmal ausdrücklich kündigen und erklären, dass mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werde, man würde sich weigern, die Rechnung zu bezahlen. Sollte der dann die Chuzpe haben, das Geld einklagen zu wollen, dann immer noch ein steife Unterlippe zeigen und dem Gericht den gesamten Vorgang präsentieren.
Zuletzt geändert von Koelsch am Do 22. Aug 2013, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link repariert
Grund: Link repariert
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Re: Hilfe für meine Tochter
Hallo,
wir hatten ja am 15.08. dem Anwalt geschrieben, nachdem wir eine Rechnung über 309,-- Euro erhalten haben. Jetzt kam die Antwort von dem Rechtsanwalt, dem die Kanzlei gehört. Wir wissen nicht, ob wir bezahlen sollen.
Ich schicke unser Schreiben und das Schreiben des Anwalts mal mit.
Viele Grüße
wir hatten ja am 15.08. dem Anwalt geschrieben, nachdem wir eine Rechnung über 309,-- Euro erhalten haben. Jetzt kam die Antwort von dem Rechtsanwalt, dem die Kanzlei gehört. Wir wissen nicht, ob wir bezahlen sollen.
Ich schicke unser Schreiben und das Schreiben des Anwalts mal mit.
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 10. Sep 2013, 09:35, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Datei gelöscht, Klarnamen, reparier ich gleich
Grund: Datei gelöscht, Klarnamen, reparier ich gleich
Re: Hilfe für meine Tochter
Hier nun das Schreiben meiner Tochter. Das ist gerade wohl nicht hochgeladen worden.
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 10. Sep 2013, 09:26, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Anonymisierte Datei angehängt
Grund: Anonymisierte Datei angehängt
Re: Hilfe für meine Tochter
Hallo Benji,
1. In Zukunft von solchen Schreiben eine Kopie fertigen und dort zumindest die Namen schwärzen und erst dann hochladen. Koelsch ist bereits informiert und erledigt das sofort.
2. Geht mit allen Unterlagen aus dieser Sache und dem aktuellen Hartz-4-Bescheid und der Anwaltsrechnung sofort zum AG Dortmund und beantragt dort einen Beratungsschein. Damit geht Ihr zum Anwalt und bezahlt ihm die 10 € Selbstbeteiligung, und gut ist es dann! Natürlich sollte Eure Tochter zum Gericht gehen, denn um ihre Ansprüche dreht es sich ja!
1. In Zukunft von solchen Schreiben eine Kopie fertigen und dort zumindest die Namen schwärzen und erst dann hochladen. Koelsch ist bereits informiert und erledigt das sofort.
2. Geht mit allen Unterlagen aus dieser Sache und dem aktuellen Hartz-4-Bescheid und der Anwaltsrechnung sofort zum AG Dortmund und beantragt dort einen Beratungsschein. Damit geht Ihr zum Anwalt und bezahlt ihm die 10 € Selbstbeteiligung, und gut ist es dann! Natürlich sollte Eure Tochter zum Gericht gehen, denn um ihre Ansprüche dreht es sich ja!
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- marsupilami
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Re: Hilfe für meine Tochter
benji, Du warst zu voreilig.
Lies mal in Deinem vorangegangenen Posting, was der Admin geschrieben hatte.
Das Schreiben des Anwalts ist übrigens nicht dabei.
Und für die 10€ beim Anwalt laßt Euch eine Quittung geben!
Nachtrag:
Wobei ich überlege: warum wollt/sollt Ihr Geld bezahlen für eine derart - vorsichtig ausgedrückt - ungenügende Leistung?
Lies mal in Deinem vorangegangenen Posting, was der Admin geschrieben hatte.
Das Schreiben des Anwalts ist übrigens nicht dabei.
Und für die 10€ beim Anwalt laßt Euch eine Quittung geben!
Nachtrag:
Wobei ich überlege: warum wollt/sollt Ihr Geld bezahlen für eine derart - vorsichtig ausgedrückt - ungenügende Leistung?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Hilfe für meine Tochter
Was soll sie sich lange herumschlagen - 10 € ist billiger (auch für einen hartzer!) als zig Stunden Auseinandersetzung bis hin zu Klageerwiderung auf eine Honorarklage. Immerhin sieht sie ja zu, dass der Tochter der Rücken frei gehalten wird!
Deshalb mit "10 € und gut ist" oder auch "Friß oder stirb" dem Anwalt das Maul stopfen und ihn dann vergessen.
Koelsch hat zwar im Grunde recht, aber wenn Sie mit allen Unterlagen beim Rechtspfleger aufschlägt, wird der vielleicht dennoch einen Beratungsschein erteilen.
Natürlich - in derselben Angelegenheit könnte sie nicht erneut einen Beratugnsschein bekommen.
Aber - wenns ganz schlimm kommt mit dem JC, kann sie vielleicht an das Forum denken mit "hier sind sie gut geholfen!" ...
Deshalb mit "10 € und gut ist" oder auch "Friß oder stirb" dem Anwalt das Maul stopfen und ihn dann vergessen.
Koelsch hat zwar im Grunde recht, aber wenn Sie mit allen Unterlagen beim Rechtspfleger aufschlägt, wird der vielleicht dennoch einen Beratungsschein erteilen.
Natürlich - in derselben Angelegenheit könnte sie nicht erneut einen Beratugnsschein bekommen.
Aber - wenns ganz schlimm kommt mit dem JC, kann sie vielleicht an das Forum denken mit "hier sind sie gut geholfen!" ...
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