Unterhaltsübertragung

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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helz

Unterhaltsübertragung

#1

Beitrag von helz »

hallo

habe post gekriegt.

einmal vom jugendamt und dann vom jobcenter.
geht um diese unterhalts-beistandsschaft.
seit juni 2013 kriege ich den unterhalt wieder … allerdings wird immer noch die summe gezahlt, die damals im scheidungsurteil stand und die ist unterhalb des mindestunterhaltes.

seit juni 2012 wird nun geprüft, wieviel der KV den nun zu zahlen hat, was ihm wirtschaftlich zugemutet werden kann.

seit September 2012 sollte er auf ein mündelkonto zahlen, hat er nicht gemacht und ich habe – in absprache mit der damaligen sachbearbeiterin vom jugendamt – das immer zurücküberwiesen mit dem hinweis: bitte auf.s mündelkonto!

die mitarbeiterin am jugendamt wechselte im oktober, hat von nichts ne ahnung.

ehrlich ich verstehe die anschreiben nicht:
was wollen die von mir?
wofür ist das gut?
was kann uns da passieren?

geplant war ja: KV überweist auf mündelkonto, JA schickt JC die kohle vom mündelkonto.

ach ja bitte keine hinweise, das JA ja nur für kind etc. und beraten beim JA wäre nichts. ich bin vertreter von kind also sollten sie mich beraten!!!


jugendamt udn jobcenter.pdf
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kleinchaos
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Re: Unterhaltsübertragung

#2

Beitrag von kleinchaos »

VKH ist die Verfahrenskostenbeihilfe, ähnlich wie PKH.

Dieser umständliche Weg über JA und JC ist eigentlich unüblich. Allgemein wird zumindest das JC rausgelassen. Nur übers JA wird meist dann gemacht wenn der Aufenthaltsort des Kindes nicht bekanntgemacht werden soll. Das ist ja bei euch nicht der Fall.

Passieren kann nicht wirklich viel. Außer dass das JA irgendwann seine Hilfe einstellt wenn du nicht mitwirkst, also Einkommensbescheide vorlegst etc. Allerdings nimmt dann das JC wiederum an, dass du höheren Unterhalt irgendwie bekommst bzw kann den gesetzlichen Mindestunterhalt in vorgesehener Höhe anrechnen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Unterhaltsübertragung

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie kc, das ist Formailienkram, mehr nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Unterhaltsübertragung

#4

Beitrag von helz »

kleinchaos hat geschrieben:VKH ist die Verfahrenskostenbeihilfe, ähnlich wie PKH.
ich habe doch im februar oder märz schon mal dick pkh für gericht und jugendamt beantragt.
nie wieder was von gehört
Dieser umständliche Weg über JA und JC ist eigentlich unüblich. Allgemein wird zumindest das JC rausgelassen. Nur übers JA wird meist dann gemacht wenn der Aufenthaltsort des Kindes nicht bekanntgemacht werden soll. Das ist ja bei euch nicht der Fall.
das verstehe ich nicht.
Passieren kann nicht wirklich viel.
und was kann passieren?
Außer dass das JA irgendwann seine Hilfe einstellt wenn du nicht mitwirkst, also Einkommensbescheide vorlegst etc.
die haben doch noch gar nichts wirklich gemacht!
und wieso soll ich einkommensbeschgeide vorlegen.
das kind, welches unterhalt bekommt, lebt bei mir!

für pkh haben sie kontoauszüge bekommen.
und jobcenter sollte über meine einkommenssituation bescheid wissen.

Allerdings nimmt dann das JC wiederum an, dass du höheren Unterhalt irgendwie bekommst bzw kann den gesetzlichen Mindestunterhalt in vorgesehener Höhe anrechnen
das verstehe ich jetzt nicht.


jobcenter müßte unterhalt von september 2012 bis mai 2013 vom KV bekommen.
in der zeit hat das JC so gezahlt, als würde mein kind 0 € unterhalt bekommen.

KV hat nicht an jugendamt gezahlt, wie er aufgefordert wurde.
fröhlich an mich … jugendamt sagte dann: überweisen sie es ihm zurück mit hinweis "mündelkonto"
wir schreiben ihn nochmal an

gemacht! habe ich auch mehrfach nachgewiesen
KV war stur, jugendamt nicht hartnäckig bzw. hat eigentlich nichts gemacht.
JC ruhig.

im Mai kam die anweisung: "ab juni nehmen sie den unterhalt wieder an"
hab ich gemacht, JC wurde darüber sofort informiert, JC paßte zahlung trotz aufforderung nicht an.

gezahlter unterhalt ist 250 €/monat

mindestunterhalt ist 334 €

wobei das muß ja erstmal durch das jugendamt durchgefochten werden, aber da tut sich ja nichts.

JC kann nur das kriegen, was ihnen zusteht.
wobei für die monate september 2012 bis mai 2013 sollen sie es sich vom KV holen, ich habe da nichts.


wenn irgendwann ein gericht entscheiden sollte, das KV anstatt 250 doch 334 zahlen muß, dann heißt es ja nicht, das der sofort fröhlich alle nachzahlungen leisten wird. ich schätze mal eher, das da so gut wie gar nichts kommen wird.
und selbst wenn der zahlt, dann erfolgt doch die überschußberechnung genauso wie, wenn wir jetzt plötzlich viel geld verdienen und im bezug sind.

deswegen verstehe ich diese ganze geschichte überhaupt nicht und bin höchst unsicher, warum ich das unterschreiben soll.

um was für ansprüche geht es ? es ist mir alles zu schwammig!
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Koelsch
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Re: Unterhaltsübertragung

#5

Beitrag von Koelsch »

Im Moment musst Du da gar nichts vorlegen, das was da gefordert wird ist "Juristenkram":

JC hat sich den Anspruch des JA gegen den Papa abtreten lassen. Das ist ja auch ok.

Jetzt aber will JA gegen den Papa irgendwie vorgehen, kann es aber nicht, da es ja keinen einen Anspruch hat - der ist ja inzwischen beim JC. Also muss der Anspruch wieder zurück zum JA - und genau dazu dienen diese Schreiben.
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helz

Re: Unterhaltsübertragung

#6

Beitrag von helz »

ach soo
ok
und dann machen die das unter sich aus?
und das hat nichst mit zukünftigem kram zu tun?
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Koelsch
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Re: Unterhaltsübertragung

#7

Beitrag von Koelsch »

Doch, wenn das JA dem Papa dann mal hat klar machen lassen, wie viel er abzudrücken hat, dann geht das Spielchen wieder zurück = Anspruch muss vom JA wieder zum JC, damit JC den Betrag dann an Dich zahlen kann.
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Re: Unterhaltsübertragung

#8

Beitrag von helz »

aber der KV zahlt doch jetzt an mich!

im moment zahlt JC = bedarf –unterhalt - kindergeld – helz erarbeitet = auszahlungsbetrag.

ist dir ersichtlich, das es nur um die zeit sept 2012 – mai 2013 geht?
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Koelsch
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Re: Unterhaltsübertragung

#9

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich ja, denn JA schreibt ja, dass es davon ausgeht, dass Du den Unterhalt, wie von JA empfohlen, ab Juni 2013 annimmst. Daraus schließe ich, das kann nur für Zeiten vor Juni 2013 gelten.
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helz

Re: Unterhaltsübertragung

#10

Beitrag von helz »

habe gerade mit dem jugendamt gesprochen, komplett inkompetene mitarbeiterin, kannte noch nicht mal die akte.
"ja das geht darum, weil wir von dem KV mehr geld wollen und doch die ansprüche kraft gesetz an das JC gegangen sind, und deswegen müssen sie das unterschreiben. unterschreiben sie das einfach"

ich kapiere immer weniger.
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Koelsch
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Re: Unterhaltsübertragung

#11

Beitrag von Koelsch »

Das was ich schrieb - Anspruch ist an das JC abgetreten. JA möchte mehr Geld rauskitzeln, dafür aber braucht es den Anspruch (die Juristen sprechen von Aktivlegitimation). Also muss Anspruch erst mal vom JC an das JA.
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Re: Unterhaltsübertragung

#12

Beitrag von helz »

und das besagt das? also dieser schrieb vom JC?

sorry … ich bin aus gutem grund grafiker.
mal es mir doch mal bitte :angst:
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marsupilami
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Re: Unterhaltsübertragung

#13

Beitrag von marsupilami »

1 Bild sagt mehr als Tausend Worte.


Ich versuchs mal:

Ich hoffe, das ist richtig so.
Unterhalt.pdf
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Unterhaltsübertragung

#14

Beitrag von Koelsch »

Meine künstlerische Ader ist nach Meinung meiner damaligen Kunstlehrerin leider völlig unterentwickelt. Ich vermute, das war eine Fehleinschätzung, denn wenn ich mir heutige moderne Kunst anschaue, dann war ich seinerzeit nur viel weiter als meine Kunstlehrerin. Da ber gerade moderne Kunst viel Raum für Interpretation lässt, versuch ich es noch mal mit ohne Bild.
  1. helz hat helz 2.0
  2. an dessen Produktion war KV in nicht näher zu beschreibender Form irgendwie beteiligt.
  3. für diese Beteiligung wird KV nicht etwa bezahlt, nein er soll dafür zahlen. (Schadensersatz? :ka: ) Obwohl helz 2.0 doch recht gut gelungen scheint? :kopfkratz:
  4. das sieht KV nicht, bzw. nicht im gesetzlich festgelegten Umfang ein
  5. helz bittet JA, sich da doch mal schienbeintretend einzuschalten indem es Beistand wird
  6. bis die zutreten, zahlt aber das JA Unterhaltsvorschuss an das JC, das dieses Geld dann wiederum an helz 2.0 weiterleitet
  7. zur Sicherung dieser Zahlung lässt JC sich den Unterhaltsanspruch des helz 2.0 abtreten (§ 33 SGB II)
  8. jetzt will JA als Beistand des helz 2.0 endlich treten
  9. das kann JA aber nur, wenn JA bzw. helz 2.0 aktivlegitimiert ist = den Unterhaltsanspruch gegen KV hat
  10. also bittet JA das JC, dem helz 2.0 den Unterhaltsanspruch wieder zurück zu übertragen
  11. JC sagt auf Blatt 2 - jau das machen wir und hoffen helz 2.0 ist damit einverstanden. Wenn ja, bitte mittem Kopp nicken in Form einer Unterschrift
  12. Auf Blatt 2 sagt JC auch, wenn das Schienbeinreten beendet ist, dann hätten wir den Anspruch gerne wieder zurück. Wenn ja, bitte mittem Kopp nicken in Form einer Unterschrift
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helz

Re: Unterhaltsübertragung

#15

Beitrag von helz »

jungs ihr seid beide super toll

@koelsch
wenn KV für b/c bezahlt würde, dann wäre das ja … also etwas was als "ältestes gewerbe" bezeichnet würde.

f stimmt nicht so, gab ja kein unterhaltsvorschuß, weil helz 2.0 schon über 12 ist. … aber für eine gewisse zeit zahlte jc komplett und hätte nun die kohle gerne wieder, von KV.

@Koelsch :knutsch:
@Marsu :knutsch:
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