ALG-II als EU-Bürger

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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ocell
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ALG-II als EU-Bürger

#1

Beitrag von ocell »

Hallo an alle. Bin ziemlich am Ende, aber ich hoffe mich bei der Schilderung meines Problems mit dem ALG-II-Antrag bzw. Jobcenter verständlich machen zu können.

paar Fakten:
bin 24, spanischer Pass, seit November 2014 arbeitslos, seitdem freiwillig krankenversichert. Bin seit über drei Jahren in D aber habe insgesamt weniger als ein Jahr gearbeitet.

Ich habe meinen Erstantrag (ALG II) im Dezember 2014 gestellt, aber dann zurückgenommen (war vom Mitte Dezember bis Mitte Januar im Ausland).

Im Februar bin ich umgezogen, wollte erst danach den Antrag nochmal stellen, aber eine Woche nach dem Umzug ging es mit der Symptomatik los. Im Februar und März war mit Arztbesuchen bzw. Untersuchungen beschäftigt (ich befand mich generell in einer akuten Phase meiner Angststörung) – ohne organischen Befund. Vom 8. April bis zum 8. Mai stationärer Aufenthalt in der Psychiatrie. War bis Anfang Juni krankgeschrieben.

Kurz nach der Entlassung habe ich den Antrag gestellt (am 12 Mai), und bin seitdem damit beschäftigt (eigentlich nur irgendeine Dokumente nachreichen... habe keinen Cent vom JC bekommen), um am Ende zu erfahren, dass der ganze - für mich psychisch extrem belastende - Aufwand für DREI Tage Anspruch war. Weil man als EU-Bürger, der weniger als ein Jahr in D gearbeitet hat angeblich nur 5 Monate Anspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. So zumindest hat es mir der Typ, der mir angesichts meines Zustandes „Maßnahmen“ empfohlen hatte (anstatt Bewerbungsdings), auseinandergesetzt. [vor einer Woche]

Bin völlig blank, kann die Krankenversicherung seit Juni nicht mehr zahlen, die Aufenthaltskosten sowieso nicht. Die Miete für Juli konnte ich noch zahlen, aber ich weisz nicht, wie es weitergehen soll.

Also meine Frage: Ist das überhaupt Rechtens? Wenn nicht, wie kann ich mich wehren? (Anwälte kann ich mir eh nicht leisten... im deutschen Sozialsystem, Justiz/Recht, etc. kenne ich mich gar nicht aus....). Ich suche mittlerweile nach einem Minijob oder ähnliches, um mich über Wasser zu halten, aber ich kriege den ganzen Scheisz überhaupt nicht hin.

Vielen Dank an alle Ratgeber.
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Koelsch
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Re: ALG-II als EU-Bürger

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum,

und gleich eine Frage:

Hast Du Dich im November 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet?

Die Aussage, Du hättest nur 5 Monate nach Beendigung des Jobs Anspruch auf ALG II halte ich für schwachsinnig. Ich bin mir sicher, dass Du das nicht schriftlich vom JobCenter (JC) bekommen hast.

Generell gilt, immer alles schriftlich machen, und wenn es irgendwie geht, nimm einen Begleiter mit zu Besuchen beim JC.

Die Aussage, Dü könntest Dir keinen Anwalt leisten, stimmt nicht. Geh zum Amtsgericht, nimm die "leeren" Kontoauszüge und Nachweise, dass die Krankenkasse nicht gezahlt ist mit und hol Dir dort einen Beratungshilfeschein. Damit ab zu einem Anwalt, der sich mit Sozialrecht auskennt (z.B. Fachanwalt für Sozialrecht), schilder auch dort genau die Situation. Sprich ihn darauf an, ob er in der Situation einen Eilantrag an das Sozialgericht für richtig hält und ob er den einreicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: ALG-II als EU-Bürger

#3

Beitrag von kleinchaos »

Hier mal ein Artikel von Frau Milazzo. http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/h ... uslaender/
Bitte wende dich umgehend an sie. Sie hat schon vielen anderen EU-Bürgern geholfen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: ALG-II als EU-Bürger

#4

Beitrag von kleinchaos »

Lies bitte dazu auch aktuell hier: http://www.erwerbslos.de/images/stories ... fo_172.pdf auf Seite 4
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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