Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
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Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Guten Tag,
ich stecke in einer etwas fragwürdigen Situation. Ich bin 24 und studiere in Köln. Meine Eltern leben in Köln, allerdings eher am Rande. 2014 bin ich deshalb in eine WG in Uninähe gezogen. Davon weiß das Jobcenter nichts, auch sonst habe ich stets bei Behörden oder anderen Stellen meine Elternhaus-Anschrift mitgeteilt. Ich beziehe auch Bafög, jedoch auch dort bin ich als zuhause lebend gemeldet und kriege dementsprechend nicht den Höchstsatz. Grund für diese Rumeierei ist, dass meine Eltern auf keinen Fall wollten, dass ich ausziehe, da sie fürchteten, dann aus ihrer zu großen Wohnung (75qm²) ausziehen zu müssen. Dort leben sie seit über 20 Jahren und fühlen sich sehr wohl. Bisher läuft alles glatt. Doch dieser Zustand bereitet mir ziemlich Sorgen. Zudem ist nun auch seit November 2015 bei einer Ummeldung eine Vermieterbescheinigung nötig, in der das genaue Umzugsdatum vermerkt ist. Dadurch würde "auffliegen", dass ich seit 2014 nicht mehr in der BG wohne und das würde wohl Konsequenzen nach sich ziehen. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Wenn ich meine WG als Zweitwohnsitz anmelde, würde ich das Problem dann umgehen?
2. Wäre es eine Option, zu warten, bis ich 25 Jahre alt bin, da ich dann ohnehin aus der BG ausscheide? Oder tut das nichts zur Sache?
Mir ist bewusst, dass wir ansonsten in den sauren Apfel zu beißen haben. Aber eventuell kennt sich hier jemand damit aus!
Vielen Dank im Voraus!
ich stecke in einer etwas fragwürdigen Situation. Ich bin 24 und studiere in Köln. Meine Eltern leben in Köln, allerdings eher am Rande. 2014 bin ich deshalb in eine WG in Uninähe gezogen. Davon weiß das Jobcenter nichts, auch sonst habe ich stets bei Behörden oder anderen Stellen meine Elternhaus-Anschrift mitgeteilt. Ich beziehe auch Bafög, jedoch auch dort bin ich als zuhause lebend gemeldet und kriege dementsprechend nicht den Höchstsatz. Grund für diese Rumeierei ist, dass meine Eltern auf keinen Fall wollten, dass ich ausziehe, da sie fürchteten, dann aus ihrer zu großen Wohnung (75qm²) ausziehen zu müssen. Dort leben sie seit über 20 Jahren und fühlen sich sehr wohl. Bisher läuft alles glatt. Doch dieser Zustand bereitet mir ziemlich Sorgen. Zudem ist nun auch seit November 2015 bei einer Ummeldung eine Vermieterbescheinigung nötig, in der das genaue Umzugsdatum vermerkt ist. Dadurch würde "auffliegen", dass ich seit 2014 nicht mehr in der BG wohne und das würde wohl Konsequenzen nach sich ziehen. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Wenn ich meine WG als Zweitwohnsitz anmelde, würde ich das Problem dann umgehen?
2. Wäre es eine Option, zu warten, bis ich 25 Jahre alt bin, da ich dann ohnehin aus der BG ausscheide? Oder tut das nichts zur Sache?
Mir ist bewusst, dass wir ansonsten in den sauren Apfel zu beißen haben. Aber eventuell kennt sich hier jemand damit aus!
Vielen Dank im Voraus!
Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Muss die Vermieterbescheinigung mit dem genauen Datum dem Jobcenter vorgelegt werden? Wie sieht es da aus mit dem Datenschutz?
- kleinchaos
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Die Vermieterbescheinigung brauch man nur für das Einwohnermeldeamt.
Wenn du dich in deiner WG als Zweitwohnung anmeldest bekommst du sicher auch das erhöhte Bafög. Das kommt aber wohl auf die Entfernung von den Eltern zur Uni an?
Und eigentlich wohnst du dann ja noch bei den Eltern, das erhöhte Bafög ist ja dann für die WG-Miete. Als Zählfaktor bleibst du bei den Eltern, wegen der Angemessenheit
Wenn du dich in deiner WG als Zweitwohnung anmeldest bekommst du sicher auch das erhöhte Bafög. Das kommt aber wohl auf die Entfernung von den Eltern zur Uni an?
Und eigentlich wohnst du dann ja noch bei den Eltern, das erhöhte Bafög ist ja dann für die WG-Miete. Als Zählfaktor bleibst du bei den Eltern, wegen der Angemessenheit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Also demnach besteht mein "Problem" gar nicht? Denn meine Eltern kriegen ja seit meinem Auszug trotzdem die KdU, obwohl ich ja nicht dort wohne... das ist doch nicht rechtens, oder?
Wenn man also dem Jobcenter mitteilt, dass ich ausgezogen bin, kommt es nicht auf das genaue Datum an? Könnte nicht die Meldebehörde die Daten dem Jobcenter übermitteln?
Vielen Dank für die Antworten.
Wenn man also dem Jobcenter mitteilt, dass ich ausgezogen bin, kommt es nicht auf das genaue Datum an? Könnte nicht die Meldebehörde die Daten dem Jobcenter übermitteln?
Vielen Dank für die Antworten.
- marsupilami
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
im Forum!
Wenn ich es recht verstanden habe, gilt das mit der Vermieterbescheinigung nur für künftige Wohnugswechsel.
Vermieter/Mieter müssen also nicht bereits bestehende Mietverhältnisse "nachmelden"!
Das eigentliche Problem, nämlich das die Wohnung der Eltern für sie alleine zu groß ist, bleibt ja trotzdem bestehen.
Nächster überlegenswerter Punkt:
Bist Du in der WG Hauptmieter oder nur Untermieter?
Denn wirklich interessant wird das Ganze erst, wenn Du aus der WG ausziehst, egal wohin.
Nach meiner Meinung.
Denn der neue Vermieter müsste Dir bzw. dem Meldeamt bestätigen, dass Du dort eingezogen bist.
Wenn Du wieder - evtl. vorübergehend - bei Deinen Eltern als Untermieter einziehst, müssten diese Dir/Meldeamt bestätigen, dass Du dort wohnst.
In wie
Ganz ohne ist die Geschichte ja nicht, denn:
Aber wie schon gesagt: das gilt offenbar nur für künftige Wohungswechsel.
Andererseits habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, dass in dieser Bescheinigung die alte Adresse des neuen Mieter angegeben sein muss.
Immerhin werden in dem obigen Link einige Fragen beantwortet, die in etwa Deine Richtung zielen.
Wenn ich es recht verstanden habe, gilt das mit der Vermieterbescheinigung nur für künftige Wohnugswechsel.
Vermieter/Mieter müssen also nicht bereits bestehende Mietverhältnisse "nachmelden"!
Das eigentliche Problem, nämlich das die Wohnung der Eltern für sie alleine zu groß ist, bleibt ja trotzdem bestehen.
Nächster überlegenswerter Punkt:
Bist Du in der WG Hauptmieter oder nur Untermieter?
Denn wirklich interessant wird das Ganze erst, wenn Du aus der WG ausziehst, egal wohin.
Nach meiner Meinung.
Denn der neue Vermieter müsste Dir bzw. dem Meldeamt bestätigen, dass Du dort eingezogen bist.
Wenn Du wieder - evtl. vorübergehend - bei Deinen Eltern als Untermieter einziehst, müssten diese Dir/Meldeamt bestätigen, dass Du dort wohnst.
In wie
Ganz ohne ist die Geschichte ja nicht, denn:
http://news.immowelt.de/tipps-fuer-verm ... tigen.htmlBedeutend teurer wird es, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.
Aber wie schon gesagt: das gilt offenbar nur für künftige Wohungswechsel.
Andererseits habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, dass in dieser Bescheinigung die alte Adresse des neuen Mieter angegeben sein muss.
Immerhin werden in dem obigen Link einige Fragen beantwortet, die in etwa Deine Richtung zielen.
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Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Mal zwei Verständnisfragen: hast Du Dich denn bereits umgemeldet in die WG oder lebst Du da ohne Anmeldung?
Was die Wohnung der Eltern betrifft: wie sieht es denn mit der Miethöhe und der Angemessenheit aus? Ist die gerade noch für Drei "angemessen" oder vielleicht günstiger?
Was die Wohnung der Eltern betrifft: wie sieht es denn mit der Miethöhe und der Angemessenheit aus? Ist die gerade noch für Drei "angemessen" oder vielleicht günstiger?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Hab völlig übersehen:
Beide Vermieter müssen ja melden.
Sowohl der alte den Auszug als auch der neue den Einzug.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Da ist ja ein Denkfehler - die Eltern bekommen keine 100% KdU, sie bekommen 2/3 der für Köln angemessenen KdU für eine 3-Personen BG.
Ich bezweifele irgendwo, dass es eine Einsparung bedeuten würde, wenn sie bei dieser Sachlage tatsächlich in einer für 2-erBG angemessene Wohnung in Köln ziehen würden. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein:
max. KdU 3er BG = € 660,00
2/3 also € 440
Max. KdU 2-er BG = 536,50
Also ich denke, kein Grund zur Aufregung weit und breit zu sehen.
Ich bezweifele irgendwo, dass es eine Einsparung bedeuten würde, wenn sie bei dieser Sachlage tatsächlich in einer für 2-erBG angemessene Wohnung in Köln ziehen würden. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein:
max. KdU 3er BG = € 660,00
2/3 also € 440
Max. KdU 2-er BG = 536,50
Also ich denke, kein Grund zur Aufregung weit und breit zu sehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Ich habe mich gar nicht umgemeldet, ich bin weiterhin bei meinen Eltern gemeldet. Ihre Wohnung ist 75qm² groß, die genaue Miete, da müsste ich nochmal nachfragen... ungefähr 720€ meine ich.
Ich überlege, ob ich meine WG als Erstwohnsitz anmelden soll, oder als Zweitwohnsitz. Ich befürchte eine fette Nachzahlung für meine Eltern und eine Strafanzeige wegen Sozialbetruges, wenn ich meine WG als Erstwohnsitz anmelde, und dachte, dass man das mit einem Zweitwohnsitz umgehen könnte. Oder, man lässt diesen Zustand einfach weiterlaufen, aber das kann doch nicht sein..
Was genau würdet ihr mir raten? Zweitwohnsitz anmelden?
Vielen Dank für die zügigen und vielen Antworten.
Ich überlege, ob ich meine WG als Erstwohnsitz anmelden soll, oder als Zweitwohnsitz. Ich befürchte eine fette Nachzahlung für meine Eltern und eine Strafanzeige wegen Sozialbetruges, wenn ich meine WG als Erstwohnsitz anmelde, und dachte, dass man das mit einem Zweitwohnsitz umgehen könnte. Oder, man lässt diesen Zustand einfach weiterlaufen, aber das kann doch nicht sein..
Was genau würdet ihr mir raten? Zweitwohnsitz anmelden?
Vielen Dank für die zügigen und vielen Antworten.
Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
€ 720 dürfte Warmmiete sein. Davon übernimmt das JC 2/3.
Sozialbetrug oder Ähnliches wäre es, wenn Du auf der einen Seite BAföG voller Satz und gleichzeitig z.B. ALG II beziehen würdest. So aber spricht aus meiner Sicht absolut nichts dagegen, die "ordnungsgemäß" mit Deinem WG-Zimmer anzumelden, tatsächlich volles BAföG zu beziehen und bei Deinen Eltern Dein Zimmer wie bisher zu halten und dafür Deinen Eltern 1/3 der Miete von € 720 "zu zahlen".
Um es klar zu sagen, ich sehe hier keinerlei Fehlverhalten zum finanziellen Nachteil des Staates. Allenfalls könnte man mit einem kleinen Bußgeld wg. nicht ordungsgemäßer Ummeldung beim Ordnungsamt kommen. Das aber ist pillepalle.
Sozialbetrug oder Ähnliches wäre es, wenn Du auf der einen Seite BAföG voller Satz und gleichzeitig z.B. ALG II beziehen würdest. So aber spricht aus meiner Sicht absolut nichts dagegen, die "ordnungsgemäß" mit Deinem WG-Zimmer anzumelden, tatsächlich volles BAföG zu beziehen und bei Deinen Eltern Dein Zimmer wie bisher zu halten und dafür Deinen Eltern 1/3 der Miete von € 720 "zu zahlen".
Um es klar zu sagen, ich sehe hier keinerlei Fehlverhalten zum finanziellen Nachteil des Staates. Allenfalls könnte man mit einem kleinen Bußgeld wg. nicht ordungsgemäßer Ummeldung beim Ordnungsamt kommen. Das aber ist pillepalle.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Genau, es handelt sich um die Warmmiete.
Also bedeutet das, das JC übernimmt gar keine KdU mehr für mich? Sondern nur für meine Eltern? Und zahlt auch sonst nichts für meine Anwesenheit in der Wohnung? Aber wie kann denn dann die Wohnung jetzt angemessen sein und nach meinem Auszug evtl. nicht mehr?
Also bedeutet das, das JC übernimmt gar keine KdU mehr für mich? Sondern nur für meine Eltern? Und zahlt auch sonst nichts für meine Anwesenheit in der Wohnung? Aber wie kann denn dann die Wohnung jetzt angemessen sein und nach meinem Auszug evtl. nicht mehr?
- marsupilami
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Leistungsbeziehern steht nur eine bestimmte Wohnungsgröße zu.
Je mehr Personen in der BG leben, desto größer darf die Wohnung sein.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 8d3a01.php
Deswegen sollst Du ja das Zimmer bei den Eltern behalten.
Denn selbst wenn Du aus der BG raus bist, wohnen in der Wohnung eben 3 Personen und somit ist die Wohungsgröße wieder angemessen.
Je mehr Personen in der BG leben, desto größer darf die Wohnung sein.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 8d3a01.php
Deswegen sollst Du ja das Zimmer bei den Eltern behalten.
Denn selbst wenn Du aus der BG raus bist, wohnen in der Wohnung eben 3 Personen und somit ist die Wohungsgröße wieder angemessen.
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Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Die Größe ist aber nicht so entscheidend wie der Preis.
Ich hab hier 82 qm, die wurden wegen des niedrigen Preises genehmigt. Zuerst waren wir zu dritt, als der Sohn zum Studium auszog, nur noch zu zweit. Aber die Miete ist auch für zwei noch angemessen, 82 qm hin oder her.
Ich hab hier 82 qm, die wurden wegen des niedrigen Preises genehmigt. Zuerst waren wir zu dritt, als der Sohn zum Studium auszog, nur noch zu zweit. Aber die Miete ist auch für zwei noch angemessen, 82 qm hin oder her.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Auszug aus BG, Ummeldung nie erfolgt, Schadensbegrenzung
Das heißt, du würdest mir raten, mich nicht umzumelden? Oder wie meinst du das?marsupilami hat geschrieben:
Deswegen sollst Du ja das Zimmer bei den Eltern behalten.
Denn selbst wenn Du aus der BG raus bist, wohnen in der Wohnung eben 3 Personen und somit ist die Wohungsgröße wieder angemessen.