EGV für Junior

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
helz

Re: EGV für Junior

#26

Beitrag von helz »

Günter hat geschrieben:Wenn er aus dem Bezug ist, kannste die EGV ....

Schade, dass du #10 nicht gelesen oder kapiert hast.
ich habe manchmal watte im hirn

ich schrieb auch: studienbeginn ist erst im april (wenn er denn weiß was er studieren will)

ich würde es auch nicht unterschreiben, bin aber nicht sicher was der nachwuchs will, das ich ja seiner meinung beim 1. termin so agro war.
helz

Re: EGV für Junior

#27

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben:Wie bitte? Das Jobcenter fordert dazu auf, Fahrtkosten durch den Kauf einer Monatskarte selbst zu decken? :Fränkin:

Nur wenn bereits eine Monatskarte existieren würde, müsste das JC von dieser jeweils pro Termin 1/30 übernehmen. Zum Kauf auffordern können sie nicht. Oder sie übernehmen die komplette Monatskarte separat, das geht natürlich.

ja sie fordeten zum kauf der monatskarte auf!

und ich habe die aussage so verstanden, das sie wenn monatskarte vorhanden, keinen fatzen übernehmen würden.

Koelsch hat geschrieben:Hab ich ja noch nie gehört, dass der Rechner mit OO nicht funktionieren soll.

Dann öffne die .xls Version in Open Office, die läuft dort auch
hab nochmal runtergeladen
und gucke
wenn da wieder ein weißes fenster ist, wo ich nix eingeben kann

dann mache ich dir screens

edit:
koelsch du hast post
schimmy
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Re: EGV für Junior

#28

Beitrag von schimmy »

EGV nicht unterschreiben und den VA abwarten, ist eine Lösung.
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#29

Beitrag von marsupilami »

@ helz: zeig das mal Deinem Sprößling, vielleicht ist der danach nicht mehr ganz so begeistert vom Jokecenter.
Wie auch bei einer anderen Masche: Wer sich als Abiturient schon mal gefragt haben sollte, warum ihm der Uni-Berater der Agentur aufs Wärmste eine Lehre vor dem Studium empfohlen hatte, der findet eine Antwort darauf im Bewertungssystem der Bundesagentur: Wenn einer nach dem Gespräch direkt auf eine Uni geht, war die Beratung für die Katz, zumindest aus Sicht der Agentur. Beratung allein bringt keine Wertung, die Vermittlung in eine Ausbildung dagegen schon.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-99311751.html
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: EGV für Junior

#30

Beitrag von helz »

begeistert ist der herr sohn nicht vom JC

und ausbildung können sie ihm auch nicht aufdrücken, er hat ja eine
fachabiturient und staatlich geprüfter medienassitent
sowas wohnt bei mir mit in der wohnung

wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
Olivia
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Re: EGV für Junior

#31

Beitrag von Olivia »

Auf jeden Fall keine Massnahme vom JC...
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Koelsch
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Re: EGV für Junior

#32

Beitrag von Koelsch »

helz hat geschrieben:
wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
:langeLeitung: Studieren?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: EGV für Junior

#33

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:
helz hat geschrieben:
wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
:langeLeitung: Studieren?
An der Jobcenter SB-Uni?
Nirgendwo ist man so dicht dran am Arbeitsmarkt wie hier: Aus der HdBA rekrutiert sich der akademische Nachwuchs der Bundesagentur für Arbeit (BA), jener Organisation, die nicht nur für Kompetenz bei Berufsberatung, Vermittlung und Arbeitsförderung steht, sondern auch - und das wird oft vergessen - mit etwa 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst einer der größten Arbeitgeber in Deutschland ist.

http://www.hdba.de/start/
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschul ... BCr_Arbeit
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Günter
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Re: EGV für Junior

#34

Beitrag von Günter »

wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
Wir? :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:


Was interessieren mich fremderleuts Kinder?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: EGV für Junior

#35

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben:Auf jeden Fall keine Massnahme vom JC...

olivia, natürlich nicht. warum sollte ein maßnahme sein …
Koelsch hat geschrieben:
helz hat geschrieben:
wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
:langeLeitung: Studieren?

ja schatz … aber was
da ist sich der junge mann noch sehr uneins, wobei uneins heißt: :1:
Olivia hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:
helz hat geschrieben:
wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
:langeLeitung: Studieren?
An der Jobcenter SB-Uni?
pfui olivia
Günter hat geschrieben:
wir müssen viel dringlicher auf die kette bekommen was der junge herr ab april machen will
Wir? :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:


Was interessieren mich fremderleuts Kinder?
du warst mit dem wir auch nicht gemeint

dieses wir ist mega elitär
da gehören nur helz und helz-junior zu :P

aber wenn es ne entscheidung meines nachwuchses gibt, lasse ich es euch wissen :D bin ja nicht so :gaga: :gaga:
helz

Re: EGV für Junior

#36

Beitrag von helz »

junior hat gerade die egv ausführlich gelesen und hat sich entschieden, dass er den scheiß nicht unterscheiben will.
also dann können wir fast schon einen widerspruch vorbereiten, da morgen vormittag wieder termin ist.
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Koelsch
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Re: EGV für Junior

#37

Beitrag von Koelsch »

So lernt er "das wahre Leben" kennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: EGV für Junior

#38

Beitrag von Olivia »

Dann könnte es zu einem VA kommen - oder das JC kehrt die Angelegenheit unter den Tisch.
helz

Re: EGV für Junior

#39

Beitrag von helz »

OMG olivia
du sprichst hier mit miss va
was glaubst du wieviele von den dingern ich schon auf dem tisch hatte.
und wieviele widersprüche und klagen ich schon geführt habe.

es gibt schlimmeres im leben als ein va.
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Günter
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Re: EGV für Junior

#40

Beitrag von Günter »

We proudly present







Mistress VA



Bild
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#41

Beitrag von marsupilami »

Das Bild ist nun aber wirklich off toppic
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: EGV für Junior

#42

Beitrag von helz »

aber cool
schimmy
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Re: EGV für Junior

#43

Beitrag von schimmy »

@Helz der VA ist in dem Fall wohl die bessere Wahl für deinen Sohn und gut das er die EGV nicht unterschreibt .

@Guenter cooles Bild!
schnickschnuck
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Re: EGV für Junior

#44

Beitrag von schnickschnuck »

Er hat doch einen Job (?) und will ab April 2017 ohnehin studieren, was sein gutes Recht ist.
Da kann ihm keiner dazwischenreden, auch nicht das Jobcenter. Was soll also der Quark mit den Bewerbungen? Die sind doch alle für die Tonne und eine reine ABM für den jungen Mann, der aber eigentlich schon eine Beschäftigung hat. Außer aus dem angestrebten Job wird es nichts...
Der Spruch mit den Fahrtkosten ist auch das Letzte.

Da soll man also eine Monatskarte kaufen. Und wenn man dies tut, werden Fahrtkosten zum Jobcenter nicht mehr anerkannt. Auch wenn man die Monatskarte gar nicht benötigt, diese im Regelsatz gar nicht vorgesehen ist und das Jobcenter gar nicht vorzuschreiben hat, ob und wann man eine Monatskarte erwirbt. Fahrtkosten beantragen: Als Nachweis gelten die beiden Einzelfahrscheine für die Öffis. Wenn mit dem Auto gefahren wurde, frech 30 Cent pro Kilometer beantragen (vorher über Routenplaner gucken, wieviel Kilometer das hin und zurück sind).
Dem SB mal den Begriff Dispositionsfreiheit um die Ohren hauen und fragen, ob der damit was anzufangen weiß.
Und selbst wenn er eine Monatskarte hat, kostet die 36 Euro. Die Fahrt zum Jobcenter ist da keineswegs kostenfrei. Die Sachbearbeiter drehen immer mehr frei. Ich lese das auch nicht zum ersten Mal, da scheint mal wieder in einer "Schulung" irgendwas rumgegangen zu sein bei denen.


Studieren?
Mit Fachabi ist er etwas eingeschränkt, da kann er nicht alles studieren. Das schränkt die Auswahl schon einmal ein.
Maschinenbauer werden immer gebraucht, habe ich mir sagen lassen. Und verdienen wohl auch gut :-)
helz

Re: EGV für Junior

#45

Beitrag von helz »

er hat keinen job – welchen job hat er deiner meinung nach @schnickschnuck?
er sucht nen minijob, weil das ausreichend ist um weg zu kommen
wird doch auch gar nicht drüber geredet, das er nciht studieren darf

fahrkosten
werde ich ihm schriftlich vorbraten
kann auch kein zwang sein, eine monatskarte zu kaufen nur für 2 fahrten zum jc … man möchte aber schon so für den termin nach dem ersten termin keine kosten mehr anerkennen … wäre lesart im haus
und auto haben wir nicht, kann aulo nicht km geltend machen.

als fachabiturient wird er sicher nciht gerne für helferdientste eingestellt

einschränkung wegen studium? sicher geringfügig weil er "nur" an fachhochschulen studieren kann
er wird sicher nicht maschinenebauer, weil das nciht sein ding ist

er könnte aber zn. medieninformatik machen und vieles mehr
die beuthhochschule hat glaube 65 studiengänge und es gibt noch einige andere fachhochschulen hier

es gab 1 vermittlungsvorschlag
5 stelleninformationen

egv wurde nicht weiter nachgefragt

nächster termin in 3 1/2 wochen
schimmy
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Re: EGV für Junior

#46

Beitrag von schimmy »

@Helz... hat dein Sohn denn jetzt schon Leistung vom Jobcenter erhalten?

Eine Bewerbung auf den VV, auf die 5 Stelleninformationen braucht er sich nicht zu bewerben.

VV mit RFB?

Die Stelleninformationen mit RFB oder ohne?
schnickschnuck
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Re: EGV für Junior

#47

Beitrag von schnickschnuck »

Ach so. Ich dachte, der Helferjob im Biomarkt wäre schon "sicher" gewesen.
Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz machen aber zumindest keinen Sinn, wenn er nächstes Jahr ein Studium beginnen will.
Also braucht er zur Überbrückung einen Nebenjob oder Aushilfsjob.
helz

Re: EGV für Junior

#48

Beitrag von helz »

@schimmy
sohn bekommt da er mit mir in der bg ist, minimal vom jobcenter.
wenn das kindergeld wieder bewilligt ist, dann sind es kindergeld und unterhalt vom vater und er kriegt vom jc ca. 150 noch bei der wohnung dabei

bedarf ist
324 regelsatz
7,45 warmwasser
240,57 miete
22 heizung
________
594,02 gesamt
-250 unterhalt
-190 kindergeld
_________
154,02 miete


*******

das mit dem unterschied vermittlungsvorschlag und stelleninfromation wissen wir
der vermittlungsvorschlag ist mit rechtsfolgebelehrung
die stelleninformationen sind ohne
hat er auch so erklärt, der herr sachberarbeiter

******
@schnickschnuck
nein der ist noch nicht sicher der job

auf ausbildungsplätze wird er auch nciht geschickt
zumal er neben dem fachabi auch ne abgeschlossene ausbildung als medienassitent hat :D (der kann echt viel)

und wie man oben sieht an der rechnung, der braucht noch nicht mal ne teilzeitstelle um das jobcenter von den hacken zu haben :)

was ich aber gut finde!

der soll jetzt auch nicht mami subventionieren.
Olivia
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Re: EGV für Junior

#49

Beitrag von Olivia »

helz hat geschrieben:es gab 1 vermittlungsvorschlag
5 stelleninformationen
Waren die Stellen passend?
egv wurde nicht weiter nachgefragt
:Daumenhoch: Hoffentlich auch weiterhin nicht.
nächster termin in 3 1/2 wochen
Ach je. Das musste ja nun aber auch nicht sein.
helz

Re: EGV für Junior

#50

Beitrag von helz »

@olivia

im prinzip sind helferstellen irgendwie immer passend
wie passend die stelleninformationsstellen sind, wird heute im laufe des tagesgecheckt

und ja das mit diesen häufigen terminen finde ich auch schon hyperaktiv

wobei der SB mit noch einer der besten ist, der mir bisher begegnet ist!
er hat, wie er sagt "arbeitsmanagment" studiert und ist kein angelerneter quereinsteiger.
kommt auch sehr human rüber
Antworten

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