EGV für Junior

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
helz

Re: EGV für Junior

#76

Beitrag von helz »

marsupilami hat geschrieben:Wegezeit ist Wegezeit.
Wenn ich mit den Öffis in die Stadt fahre (Haltestelle am Nachbarhaus), braucht der Bus 20 min, dann ist die Wegezeit 20 min.

Fahren keine Öffis und ich muss das Tretmopped nehmen, dann brauche ich 40 min und dann ist meine Wegezeit 40 min.

Punkt.



VA.

Bisher dachte ich immer, (Pseudo-)Behörde Jobcenter erläßt durch SB einen Verwaltungsakt.
Oder die Baubehörde: Du darfst hier nicht bauen!
Es ist dabei piepegal, ob der SB und/oder der durch den VA "Beschwerte" "zugegen" sind oder nicht.
Dabei sind prinzipiell nur 3 Punkte wichtig:
1.) Der VA muß rechtmäßig sein - Bestimmtheitsgebot, nicht sittenwidrig, .....
2.) Da muss eine RFB dranne sein, damit der "Beschwerte" weiß, innerhalb welcher Frist er sich wo und wie beschweren kann, dass ihm Lasten (Geld), Pflichten auferlegt werden.
3.) Im Ernstfall muss die Behörde nachweisen, dass dieser VA losgeschickt und in den Verfügungsbereich des Beschwerten gelangt ist.

So ganz grob.

Von "Nichtigkeit" nicht die Bohne.
Denn "NIchtig" kann den nur der SB erklären, wenn er im Nachhinein merkt, dass er da Unfug reingeschrieben hat.
Oder die Widerspruchstelle, wenn die das feststellt oder eben das Gericht.

Und dann muss der VA eben formell zurückgenommen bzw. aufgehoben werden.

So denke ich mir das Ganze.

:1:

ach sooo koelsch meinte das schriftstück vom KV :arge:
sobald es vorliegt stelle ich es ein

den VA von junior müßtet ihr ja gelesen haben

ich denke das mit dem VA auch so wie du marsupilami
und ab heute 4 wochen zeit zum widerspruch
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Günter
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Re: EGV für Junior

#77

Beitrag von Günter »

Doch, doch, das hat hier fast jeder verstanden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: EGV für Junior

#78

Beitrag von helz »

kleinchaos hat geschrieben:Falls ich das noch nicht sagte: die angegebenen Zeiten gelten für Hin- und Rückweg zusammen
das hatte ich so verstanden und wäre auch von nichts anderem ausgegangen
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angel6364
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Re: EGV für Junior

#79

Beitrag von angel6364 »

helz hat geschrieben:
angel6364 hat geschrieben:
helz hat geschrieben: wir müssen nur noch die liste einreichen, wenn wir durch sind mit den 300 €
:kopfkratz: Kannst Du 300 Euro vorstrecken? Ich könnte das nicht. Es wurde doch schon gesagt: monatlich abgeben.


wurde beim jc nicht so gesagt

auch all die jahre die ich mich noch bewerben mußte, immer max. 2x im jahr
sorry wenn das jetzt wieder so gnatzig klingt :(
Das wurde hier schon gesagt, meinte ich.
Und seit wann glaubt man SBs?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#80

Beitrag von marsupilami »

Nun beruhigen wir uns alle wieder und machen uns erst mal einen schönen Abend.
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Günter
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Re: EGV für Junior

#81

Beitrag von Günter »

Jenau


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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: EGV für Junior

#82

Beitrag von helz »

der herr sohn hatte heute ein vorstellungsgespräch
mittwoch probearbeiten
und dann, wenn alles gut geht, vertrag

dienstag noch ein vorstellungsgespräch und donnerstag auch :)
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Koelsch
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Re: EGV für Junior

#83

Beitrag von Koelsch »

Also ein wenig noch :Daumen: - damit er dann nach dem ollen Wilhelm Schüttelbirne sagen kann: "much ado about nothing!"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: EGV für Junior

#84

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#85

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:

Und er soll die Beisserchen zusammentun, wenn's mal doof oder gar kakka wird, es ist ja nur bis zum Frühjahr, nur bis das Studium beginnt.
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Re: EGV für Junior

#86

Beitrag von Olivia »

Mit was für Fahrzeiten jeweils?
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Pegasus
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Re: EGV für Junior

#87

Beitrag von Pegasus »

Marsus Hinweis ist gut und richtig. Das eine was man das andere was muss.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: EGV für Junior

#88

Beitrag von schimmy »

Alles Gute für deinen Sohn @Helz.
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Re: EGV für Junior

#89

Beitrag von tigerlaw »

Zu den Fahrzeiten vgl. § 140 Abs. 4 SGB III:
Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. ...
Eine weitere Abstufung nach Unten gibt es auf den ersten Blick im Gesetz leider nicht!

Aber in einem Kommentar zu dieser Norm heißt es:

V. Unzumutbarkeit wegen Entfernung des Arbeitsplatzes (Abs. 4)
1. Pendelzeiten

Randnummer 9 S. 1 greift auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zurück und erklärt eine Beschäftigung für nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unverhältnismäßig lang sind. Unter dieser Voraussetzung hat ein Arbeitnehmer einen wichtigen Grund iSd § 159 Abs. 1 S. 1 SGB III für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses und der Arbeitslose für die Ablehnung eines Vermittlungsangebots, sofern nicht nach Sätzen 4–7 ein Umzug zumutbar ist (dazu Rn 10). Die naheliegende Quantifizierung nimmt S. 2 mit einer Relation von Arbeitszeit und Wegezeit vor. Bei vollschichtiger Arbeit (mehr als sechs Stunden) sind Pendelzeiten von mehr als zweieinhalb Stunden und bei unter vollschichtiger Arbeit (weniger als sechs Stunden) von mehr als zwei Stunden nicht zumutbar. Dieser Grundsatz ist nicht nur nach S. 3 zum Nachteil des Betroffenen einschränkbar, wenn regional (Inselbewohner – Fährzeiten) längere Pendelzeiten üblich sind. Der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (dazu allgemein BSG 25.4.1991 – 11 RAr 99/90 – SozR 3-4100 § 119 a Nr. 1; BSG 15.11.1995 – 7 RAr 32/95 – E 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119 a Nr. 3) gebietet bei mehr als geringfügiger, aber weniger als sechs Stunden Beschäftigungszeit eine dem in S. 2 angelegten Verhältnis von Arbeits- und Wegezeit entsprechende Minderung der zumutbaren Wegezeit, zumal S. 2 mit dem Merkmal „in der Regel“ belegt, dass die Regelung nicht abschließend ist. S. 2 knüpft typisierend allein an die zeitliche Belastung des Betroffenen an. Eine weitergehende Entlastung der Verwaltungsentscheidung auf Kosten der Verhältnismäßigkeit ist auch bei anzuerkennenden Belangen einer Massenverwaltung nicht geboten. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit durch Pendeln kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrkosten leistet.
2. Umzug
(...)
(Hervorhebungen von mir!)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
helz

Re: EGV für Junior

#90

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:Also ein wenig noch :Daumen: - damit er dann nach dem ollen Wilhelm Schüttelbirne sagen kann: "much ado about nothing!"

ich hoffe der drops ist dann nächste woche gelutscht und ich kann mich wieder anderen dingen widmen :)
marsupilami hat geschrieben::Daumen:

Und er soll die Beisserchen zusammentun, wenn's mal doof oder gar kakka wird, es ist ja nur bis zum Frühjahr, nur bis das Studium beginnt.
du kannst ganz sicher sein, das ich ihm genau das reinwürgen werde :)
Olivia hat geschrieben:Mit was für Fahrzeiten jeweils?

eine tour jeweils ca. 45 min
von tür zu tür, kommt auch auf unseren bus hier oben an.

ist für die verhältnisse bei uns ok!
da motzen wir nicht


danke euch fürs daumen drücken und zuhören und da sein
:knutsch: :knutsch: :knutsch: :knutsch:
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#91

Beitrag von marsupilami »

:verlegen:
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Re: EGV für Junior

#92

Beitrag von Olivia »

Aha, die Pendelzeit gilt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Also von Tür zu Tür.
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#93

Beitrag von marsupilami »

:arge:

Offenbar war mein Erklärungsversuch zum Thema Wegezeit in Posting #70 http://alg-ratgeber.de/post414863.html#p414863 zu unpräzise, unverständlich.
Ich werde versuchen, mich zu bessern.
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Günter
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Re: EGV für Junior

#94

Beitrag von Günter »

Noch besser?



So, jetzt ist mein Schleimvorrat für diese Woche endgültig verbraucht. :6:
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Re: EGV für Junior

#95

Beitrag von Olivia »

Nein, das war schon genau genug. Ich bezog mich mit meiner Antwort auf den Kommentar im Posting von Tigerlaw, quasi als Bestätigung Deines weiter oben geschriebenen Postings.

Ich habe die Postings gelesen, anders als in diesem Thread hier http://alg-ratgeber.de/topic18294.html

Ich möchte mich für die entstandenen Missverständnisse entschuldigen.
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Re: EGV für Junior

#96

Beitrag von Günter »

Ich kann dazu nix mehr sagen, siehe #94 Abs2
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helz

Re: EGV für Junior

#97

Beitrag von helz »

na ich dachte das die pendelzeit zwischen wohnung und arbeitsstätte gilt, oder?

und ich denke 45 min sind hier ok
zur schule ist er immer 30 gefahren
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marsupilami
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Re: EGV für Junior

#98

Beitrag von marsupilami »

Jep!
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Re: EGV für Junior

#99

Beitrag von Günter »

zur schule ist er immer 30 gefahren
Mit dem Fahrrad? Respekt, gute Kondition, ich schaffe im Stadtverkehr ca 15 Km/h.
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Re: EGV für Junior

#100

Beitrag von Olivia »

In einer Tempo-20 Zone müsste er abbremsen.
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