U25 - Zuhause - BG?

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

U25 - Zuhause - BG?

#1

Beitrag von Breymja »

Morgen,
ich war jetzt heute mit meinem Freund beim Amt, und dieses hat den Antrag entgegen meiner Einlassung als für seinen Vater für eine ganze BG mit drei Personen aufgenommen und will nun alle Daten für Papa und Bruder haben. Mein Freund ist 22 Jahre alt, macht gerade keine Ausbildung, hat auch keine. Sein Vater unterstützt ihn nicht, also Essen und ähnliches kauft er schon ewig selber. Wäsche wird selbst gewaschen, kochen tut er schon seit er 16 ist selber. Gute Beziehungen bestehen nicht. Von einem "Zusammenleben" kann keine wirkliche Rede sein, tatsächlich wird alle zwei Jahre umgezogen, weil ein anderes Geschwisterchen wieder von Mama wegwill und dann doch wieder zu Mama zieht. Da ich das wusste, haben wir auch mit Papa geredet und uns das schriftlich geholt und dabei vereinbart, dass Freund zukünftig (wie übrigens schon lange gewünscht, aber eben bisher nicht machbar - und so schlimm ist Papa in Wahrheit dann eben auch nicht, ihn vor die Tür zu setzen) eine Haushaltsabgabe zahlt, die sich an der genutzten Fläche, den realen Nebenkosten und der Nutzung der Möblierung bemisst. (Und dabei noch günstig wegkommt!)

Der Herr im Clearinggespräch hat mir da jetzt aber trotz aller Einwände für den Papa ne BG aufgemacht und will nun allerlei Unterlagen per Post haben. Ich hatte aber vor, den Antrag für meinen Freund zu stellen, die restlichen Leute sind Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, ein vermutetes Einstehen soll widerlegt werden.

Habe ich mich da einfach verzettelt? Nach aktuellem Stand bekäme er wohl gar nichts und Papa müsste ihn freiwillig versichern, ich habe aber keine Ahnung, wie der das bezahlen sollte, so viel Geld hat er dann auch nicht, denn für den Bruder muss er ja aufkommen - weil Ausbildung.

Bei mir hatte mir damals jemand aus ner Widerspruchsstelle den Tipp mit der Erwerbsobliegenheit gegeben, denn ich sollte ja - obwohl ich gar nicht daheim wohnte - auch keine Leistungen bekommen und zurück nach Hause gehen. EIn Unterhaltsanspruch bestand aber überhaupt gar nicht. Und der dürfte bei ihm auch nicht bestehen, denn vor die Tür setzen wäre absolut möglich. Nur warum sollte er sich jetzt zwangsweise eine eigene Wohnung suchen müssen, bei der das JC viel mehr zahlen muss - man muss es ja nun auch nicht übertreiben. Da Freund gewohnt ist dort zu leben wie ein "Gast", würde sich nichts ändern.

Wichtig wäre es die KV zu bekommen, der Satz wäre sicherlich auch hilfreich, aber Freund ist Meister im irgendwie durchkommen. KdU wären jetzt nicht so wichtig, aber würde Papa natürlich ebenso entlasten.

Meiner Meinung nach hat er zumindest Anspruch auf den 80% Satz und KV - völlig unabhängig von irgendeinem Einkommen der Eltern, wenn keine Unterstützung besteht. Sofern es sich um einen eigenen Haushalt handelt innerhalb der Wohnung - also getrennte Nutzung, müsste er den vollen Satz und KdU erhalten. Oder nicht?
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#2

Beitrag von Koelsch »

Zieht er jetzt wieder zu Papa, oder hat er dort "immer schon" gewohnt?

KV sollte doch eigentlich kein Problem sein, da kann er doch beim Papa in die Familienversicherung "schlüpfen"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#3

Beitrag von Breymja »

Er hat dort immer schon gewohnt (also seit der Scheidung jedenfalls, er ist als einziger ursprünglich bei Papa geblieben). Er wird in zwei Monaten 23, dann ist es vorbei mit der Familienversicherung, wie ihm bereits postalisch mitgeteilt wurde. Abgesehen davon muss er wegen der MS etwas kürzer treten und hat daher selber nicht mehr so viel Geld zur Verfügung.
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#4

Beitrag von Koelsch »

Dann sieht's trübe aus mit "nicht-BG". Der § 7 Abs. 3 SGB II ist da leider recht klar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#5

Beitrag von Breymja »

Krankenversicherung soll er sich nach Meinung des Amts dann wo besorgen?
Ist es nun also wirklich erforderlich, dass Papa ihn rauswirft ... alright.

Es irritiert mich aber etwas, da nunmal kein Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Vater besteht.
Wenn der noch so freundlich ist, ihn dort wohnen zu lassen, muss er aber dennoch erstmal obdachlos werden, um sich was zu essen kaufen zu dürfen?

Hatte nicht gedacht, dass das so kompliziert wird. War ein scheiß Jahr mit ner Menge Schicksalsschlägen, die MS-Diagnose und jetzt eben nicht mehr genug Geld um sich durchzumogeln, da kürzer treten musste. Kann auch kaum noch eine Arbeit machen, die Schweiß verursacht - sieht dann kaum noch was, bis der Körper wieder abgekühlt ist.

Was mach ich dann jetzt am gescheitesten, damit er eine KV und was zu beißen bekommt?
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#6

Beitrag von Breymja »

Falls das noch irgendwie relevant ist, von Anfang 2014 bis Ende 16 war er selber neben unserer Sache noch selbstständig, was ihm jetzt aber zuviel ist und davor hat er zwei Jahre gekellnert. (Und davor war er noch Schüler) Dementsprechend war bisher immer genug Geld da. Er hätte wohl einfach ausziehen sollen.
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#7

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, KV müsste über Papa gehen - Familienversicherung. Da einfach mal mit der KV sprechen, aber aus der BG eine HG zu machen, dazu fällt mei leider nix ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#8

Beitrag von Breymja »

Laut KV ist eine Familienversicherung über Papa über das 23. Lebensjahr hinaus nicht möglich, solange er keine Ausbildung macht, bei der keine KV gezahlt wird. (Schulisch war wohl gemeint) Die Anweisung war dann: Arbeitslos melden und ALG 2 beantragen. Das haben wir also schon durch. :1:

Vielleicht hat ja jemand anders noch eine Idee. Ansonsten werde ich es einfach mal versuchen mit dem Antrag und der Begründung, notfalls muss Papa ihn dann eben rauswerfen.
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Günter
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#9

Beitrag von Günter »

Fällt er überhaupt in das SGB II?

Kann auch kaum noch eine Arbeit machen, die Schweiß verursacht - sieht dann kaum noch was, bis der Körper wieder abgekühlt ist.
Klingt für mich eher nach SGB XII mit EM Rente.

Ich weiß jetzt nicht ob es im SGB XII eine Stallpflicht für U25 gibt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#10

Beitrag von Breymja »

Naja, er kann jede Tätigkeit ausüben, bei der es eben nicht zu einer Erhöhung der Körpertemperatur kommt (und als Künstler bzw. geistig tätiger, ist das bei ihm auch generell der Wunsch bzw. der Fall), auch sonst geht es ihm gott sei Dank völlig gut, mal abgesehen von den psychischen Auswirkungen, die er aber super verkraftet. Fußballspielen ist halt mittlerweile eine rechte Qual geworden, weil er auf einem Auge dann halt während der Zeit so gut wie nichts sieht. Aber ansonsten ist MS ja heute jetzt auch keine urkritische Angelegenheit mehr, wenn man "Glück" hat, wie er es ja aktuell hat. Mit Erwerbsminderung ist da nichts. Aber in Sklavenklitschen kann man ihn wohl nicht stecken, da er derartige Arbeiten eben nicht mehr so toll verrichten kann. Er würde sicher auch einen Job als Kellner irgendwo kriegen, aber das ist eben eine schweißtreibende Arbeit. Mir gehts ja primär darum, ihm jetzt irgendwie erstmal das Leben zu sichern, damit er auch mal ein wenig verschnaufen und sich überlegen kann, wie es denn jetzt nun weitergehen soll.
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marsupilami
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#11

Beitrag von marsupilami »

Wäre es evtl. sinnvoll, doch "amtlich" mal festzustellen, was körperlich geht und was nicht und wie sich das Nicht-Können auf die Psyche auswirkt?

Dann könnte man ihn amtlicherseits auch nicht mehr in jeden Job stecken und verwursten lassen.
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Günter
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#12

Beitrag von Günter »

Und da ist das Dilemma, wenn er keine Daten seiner BG vorweisen kann, dann wird ihm wegen mangelnder Mitwirkung das ALG II verweigert, also kann er keine Untersuchung beim MD verlangen.

Egal wie, er muss vom Vater den Rauswurf erhalten, nach dem Motto wir zoffen uns nur noch und jetzt soll ich dein Leben finanzieren, niemals, du musst ausziehen, ich brauche den Platz für meine neue Lebensgefährtin.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#13

Beitrag von Breymja »

Jobmäßig wäre es sicher kein Problem, etwas für ihn relativ zeitnah aufzutreiben. An Kontakten mangelt es so überhaupt nicht. Nur hätte er dann gar keine Chance, sich mal für einen einzigen Monat eine Auszeit zu gönnen und zu sehen, wie es jetzt für ihn weiter gehen kann. Und das meiste läuft halt in der Gastro - macht ihm zwar sehr Spaß, ist aber bezüglich Stress und Körpertemperatur schon hart am Anschlag. Er hat da eine Menge anderer Optionen im Kopf, für die er eigentlich gern mal eine Bedenkzeit bekommen sollte - Ausbildung, Studium, Hauptberuflich Firma weiter, oder nebenbei, etc. pp. Den Rauswurf zu bekommen wäre auch kein Problem, Papa würde da schon mitspielen - aber hier eine angemessene Wohnung zu erhalten ist nahezu unmöglich, das wäre dann das Problem. Er kann ja schlecht offiziell rausgeworfen werden und übergangsweise dennoch bei Papa wohnen!? (Oder geht eine Ansage ala: Hier ist Feierabend, sorge selbst um dich und ziehe aus sobald du eine Wohnung gefunden hast - bis dahin gibts keinerlei Unterstützung - die gab es aber eh nie und wurde schon bestätigt) Na toll, und ich habe ihm versprochen, dass ich das regle.

Die Daten der BG wird er aber sicher nicht erhalten und es gibt einfach keine Veranlassung, den eigenen Vater zu verklagen. Der kann für die Gesamtsituation auch nichts. Die Familie ist seit 16 Jahren im Arsch und damit hat sich jeder abgefunden. Ich habe die Aufgabe, möglichst stressfrei dafür zu sorgen, dass er überleben kann. Stress ist noch etwas, dass bei MS absolut unvorteilhaft ist und was man auch immer wieder gut sieht, wie das Schlafbedürfnis dann steigt und die Nerven dann doch anfangen zu kribbeln.

Ich kann ihn jetzt auch irgendwo in die Gastro stecken, aber inwieweit das seinen gut eingestellten Gesundheitszustand tangiert, kann ich nicht sagen. Ich war mir eigentlich sicher, dass es die Möglichkeit der HG gab, nach meinen Recherchen in den anderen Foren. Hab ich wohl Mist gebaut -.-
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#14

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Günter, ohne "Rauswurf" wird das nichts. Und dem Papa wird auch dann u.U. etwas Ärger drohen. JC wird möglicherweise die Meinung vertreten, Papa ist unterhaltspflichtig und ihn deswegen nerven.

Alles in alem leider eine Sch... Situation. Briefchen "Raus mit Dir, such Dir eine eigene Wohnung, und bis Du die hast, zahlst Du hier monatlich, Mietanteil von € ...., Stromanteil von € ......" - vielleicht schluckt JC das zumindest für eine Wohnungssuchzeit.
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#15

Beitrag von Breymja »

Ungefähr so war es ja schon formuliert.
Naja, ich wüsste nicht welchen Anspruch auf Unterhalt er haben sollte, solange er keine Ausbildung macht.
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kleinchaos
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#16

Beitrag von kleinchaos »

Doch, er hat einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss einer Erstausbildung. Allerdings gelten da ab 18 auch die Nachweise der Eigenbemühungen. Nicht nur gegenüber JC, Kindergeldkasse, Agentur, sondern eben auch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#17

Beitrag von Breymja »

Unterhaltsanspruch hat er keinen, sorry, kleinchaos, er unterliegt der Erwerbsobliegenheit.

Der Fall liegt aktuell beim Sozialgericht, das Gericht hat durchblicken lassen, dass die vorläufige Gewährung der Leistungen angeordnet wird, wenn das Jobcenter nicht einlenkt. Ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom letzten Jahr sorgt dafür. (Sorry, hab grad nicht in Kopf welches, vielleicht kennt es ja jemand)

Das erstmal als Rückmeldung, ist alles sehr chaotisch gerade.
vierzehnnothelfer
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#18

Beitrag von vierzehnnothelfer »

wenn er ausbildungssuchend gemeldet ist, Unterhaltsanspruch, sonst bestimmt nicht
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#19

Beitrag von Breymja »

Ist er nicht. Als ich das war, hatte ich aber auch keinen Unterhaltsanspruch und ALG II bezogen.
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#20

Beitrag von Breymja »

So, Beschluss wurde erlassen.
Zwei Tage später kam der ablehnende Widerspruchsbescheid, dagegen wurde mittlerweile auch Klage eingereicht.
Dürfte dann ja gut aussehen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Olivia
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#21

Beitrag von Olivia »

Welches Sechstel wurde denn abgelehnt?
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#22

Beitrag von Koelsch »

Sieht doch schon mal recht gut aus
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#23

Beitrag von Breymja »

Olivia hat geschrieben: Do 23. Mär 2017, 07:33 Welches Sechstel wurde denn abgelehnt?
Die vorläufige Gewährung von Beginn des Bewilligungszeitraums an, es wird nicht vom Januar weg, sondern vom Antrag auf einstweilige Anordnung weg gewährt. Allerdings hat sich das JC bisher um diesen Beschluss nicht geschert :1:
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#24

Beitrag von Koelsch »

Das ist normal, eA geht immer "in die Zukunft"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#25

Beitrag von Breymja »

Koelsch hat geschrieben: Do 23. Mär 2017, 19:47 Das ist normal, eA geht immer "in die Zukunft"
Ja, aber ich hatte halt (ohne darüber nachzudenken) um Gewährung der Leistungen vorläufigerhalber gebeten und keinen Zeitraum angegeben.
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