U25 - Zuhause - BG?

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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tigerlaw
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#26

Beitrag von tigerlaw »

Wobei: Warum Leistungen erst ab 27.02.? Antrag war bereits am 09.01. Und dann müsste auch noch für vollen Januar gezahlt werden!

Oder aber es gibt noch andere Umstände, die erst aus dem nachfolgenden Taatbestand zu erschließen sind (der aber hier nicht mit abgebildet war).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#27

Beitrag von Breymja »

Hallo tigerlaw,
leider nein - das machen die anscheinend immer so:
Eine vorläufige Leistungsgewährung ab der Antragstellung bei dem Ag kommt nicht in Betracht, da das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes dazu dienen soll, Notlagen ab der Erhebung des gerichtlichen Eilverfahrens zu beseitigen und der Ast im Übrigen von seiner Mutter im Januar ein Darlehen zur Abwendung der dann schon bestehenden akuten Notlage erhalten hat.
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tigerlaw
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#28

Beitrag von tigerlaw »

Das ist aber doch nachvollziehbar: Wenn Notlage (im Moment) abgedeckt - kein Handeln des Gerichts erforderlich. Dass ggf. eine Nachzahlungspflicht für das JC besteht, ist eine ganz andere Frage, die aber nicht mehr im Eilverfahren geklärt werden müsste.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#29

Beitrag von Breymja »

Naja, dann sollten sie aber wenigstens auch berechnen, wieviel vom Bedarf das Darlehen abgedeckt hat, und das wäre nicht mal die Hälfte der beiden Monate ... Entsprechend sollte dann auch nur einer dieser Monate wegfallen. Aber das JC hat sich bisher immer noch nicht gemeldet oder einen Bescheid erlassen.

Übersehe ich etwas?
Am 15. März gab es auf den Antrag beim Sozialgericht diesen Beschluss, zwei Tage später hat das Jobcenter das zugrundeliegende Widerspruchsverfahren mit Ablehnung beendet - wird der Beschluss damit obsolet? Ich habe dann direkt danach Klage gegen den Bescheid erhoben, dass SG darum gebeten, dem JobCenter nochmal zu erklären, was Beschluss heisst und dem JC selbst auch nochmal geschrieben - die lehnen ja immer noch wegen fehlender Unterlagen dritter Personen und Unterlagen ab, die sie im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens nachweislich bekommen hatten - ging ja übers SG.

Der Kollege ist damit halt leider hoffnungslos überfordert, ich mache das gerade alles im Alleingang - er muss sich um seine MS kümmern und ruhig bleiben.
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tigerlaw
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#30

Beitrag von tigerlaw »

Solange das JC keine Beschwerde und "Antrag auf Nichtleistenmüssen" (§ 199 Abs. 2 SGG i.V.m. § 175 SGG) gestellt hat, muss es bis 31.7.2017 leisten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#31

Beitrag von Breymja »

Wie kommen die eigentlich auf 345 Euro? Der Satz für U25 sit doch 326 €? Und ist der Satz nicht hinfällig, wenn man ja eben wie festgestellt nicht im Haushalt der Eltern wohnt, daher voller Satz?
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#32

Beitrag von Koelsch »

Richtig, wenn man alleine wohnt, dann bekommt der Volljährige den vollen Satz. Keine Ahnung wie die auf € 345 kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#33

Beitrag von Breymja »

Ich befürchte, dass ist ein Fehler vom SG. In dem Urteil, aus dem Sie das entnommen haben, war 345 € zufällig der für erwachsende geltende Regelsatz. Kann man das SG darauf hinweisen, ohne gleich in Berufung zu gehen?
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#34

Beitrag von Koelsch »

Ich denke nein, da ist Berufung angesagt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#35

Beitrag von Breymja »

Heute war übrigens - unangemeldet - um halb acht der Ermittlungsdienst da. Mein Freund hat schlaftrunkend, ungewaschen und unbekleidet abgesagt und darauf verwiesen, dass er um einen Termin gebeten hatte. Die wollen das nun an die Leistung weitergeben, dass er sich geweigert hat. Ich habe ihn umgehend eine Stellungnahme mit Hinweis auf Terminvereinbarung mitgegeben. (Er hat tatsächlich nichts zu verbergen, war aber sackmüde)

Können Sie das Verfahren verweigern, weil da jetzt nicht mitgemacht wurde?
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Günter
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#36

Beitrag von Günter »

Nein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#37

Beitrag von Koelsch »

Definitiv nein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
AlwaysBroke
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#38

Beitrag von AlwaysBroke »

Mist, das kann mal passieren aber ist ärgerlich...
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Günter
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#39

Beitrag von Günter »

Kannst du deine Antwort freundlicherweise präzisieren? Was ist Mist? Was kann passieren? Und was ist ärgerlich?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#40

Beitrag von Breymja »

Verstehe den Beitrag auch nicht. Am Stand der Sache hat sich bisher nicht viel geändert. Der Ermittlungsdienst war jetzt dann mal wie gefordert auf Einladung da und man hat sich das kurz durchgeschaut, lief auch ordentlich ab - es mahlen jetzt seit Monaten die Mühlen. Das Gericht hat auf die Klage gegen den Versagungsbescheid dann damit reagiert, dass es das JobCenter dazu aufgefordert hat, diesen zurückzunehmen, weil er jedenfalls jetzt (nachträglich) rechtswidrig geworden sei (wie auch immer die das meinen), nachdem eine Überprüfung stattfinden sollte. Als das nicht geschah, hat das Sozialgericht den Bescheid aufgehoben - da die Bearbeitung aber weiterhin im Gange war, hat das de facto eigentlich keinerlei Auswirkungen. Lediglich den Beigeschmack, dass Sozialrichter sogar in Bayern Ihren Namen verdienen und es sogar bei regulärer Klage gar nicht soooo lange dauert.

Sofern ich jemals wieder eingeladen werde (respektive es nach September überhaupt noch muss oder aus dem Verein endlich rausbin, wie ich vermute), werde ich da mit mehr Gelassenheit das Gericht anrufen können, wenn was ist. Ich bin ja schon fast ein Jahr nicht mehr eingeladen worden. Offensichtlich mache ich dem Landkreis zuviel Terz (keine Ahnung auf welcher Ablage meine Akte jetzt wohl liegt? "Nicht anfassen"?). Die Stadt ist da viel restriktiver. Hab jedenfalls mal meine Nebenkostenabrechnung mit Rückzahlung eingereicht und gehe davon aus, dass die die gerne einsacken möchten - wenn nicht, mir auch egal. Helfe jetzt nebenbei auch vor Ort anderen Bedürftigen aus. Daher würde ich mich, so ich Zeit habe, auch anbieten, Angelegenheiten in und um Augsburg zu klären, soweit ich kann.
Zuletzt geändert von Breymja am Fr 26. Mai 2017, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#41

Beitrag von Koelsch »

Erst mal viel Erfolg beim "Abschied" vom Leistungsbezug und sehr schön, dass Du dort nach Kräften selbst helfen willst. So was ist bitter nötig - leider.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: U25 - Zuhause - BG?

#42

Beitrag von Breymja »

Auch wenn man mich hier vor einiger Zeit äußerst unhöflich hinausgeworfen hat, nur weil ich andere Meinungen als der hiesigen Forengemeinschaft genehm vertrete, möchte ich für den Rest der Welt noch darstellen wie es hier weiterging - aus Respekt.

Nachdem das SG damals vorläufig die Zahlung angeordnet hat, hat das JC nach abschliessender Bearbeitung die Leistungen versagt und die gezahlten zurückgefordert. Dagegen habe ich Klage erhoben (also er, aber ich habe sie geschrieben). Das Inkasso war schnell und hat das mit der aufschiebende Wirkung erst nach drei Briefen verstanden. Mitte letzten Jahres kam es dann zur Verhandlung, bei dir wir gewonnen haben und dann auch noch den korrekten Satz nachgezahlt bekommen haben. Das JC hat keine Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist damit rechtskräftig geworden. Das habe ich vorliegen, wenn es jemand haben möchte.

Da meine Ansichten sich nicht geändert haben und die hier wohl weiter nicht erwünscht sind, möchte ich ausserdem nochmal die bereits vor zwei Jahren gemäß DSGVO angeforderte Löschung des Kontos erbitten. Ich kann leider auch abseits davon nicht mehr viel beitragen - ich bin seit bald zwei Jahren nicht mehr beim JC und verdiene jetzt gut - wenn auch in Fremdwährung :)

Mein Dank für die gewährte Hilfe gilt allen hier, auch wenn ich eure Meinungen zu anderen Dinge bis heute nicht teile.
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#43

Beitrag von Koelsch »

User wunschgemäß gelöscht. Gratuliere zum Erfolg beim SG
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#44

Beitrag von Olivia »

:willkommen: zurück

Hallo, kann sich der User bitte wieder anmelden? Ich bitte den User und die Forenadministration darum, die Entscheidung zu überdenken.

In welcher Branche bist Du denn jetzt tätig? Wie lief das Bewerbungsverfahren ab?

Ich vermute, es ist ein Arbeitsplatz bei Amazon in Tschechien. Vielleicht Retouren-Management oder sowas, Bezahlung in CZK und als Grenzgänger aus Bayern.
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Koelsch
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#45

Beitrag von Koelsch »

Wir können das nicht mehr rückgängig machen.
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kleinchaos
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Re: U25 - Zuhause - BG?

#46

Beitrag von kleinchaos »

In Tschechien gibts den Euro
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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