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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 11:27
von Günter
Und wenn es nicht mit dem Job vereinbar ist, dann kann man den Job nicht antreten. Es handelt sich um eine UG, d.h. man schuldet den Miteigentümern eine bestimmte Leistung (Arbeitszeit, Können, Kundenkontakte etc) ansonsten ist man denen gegenüber schadensersatzpflichtig.

Niemand gründet mit dir eine UG, detzt dich als Geschäftsführer ein und sieht dann tatenlos zu, wie du in eine ZAF verhöckert wirst und die UG mangels deiner Eigenleistung den Bach runter geht.


Ich würde dem JC das Schreiben was du zur Abwehr der neuen EGV vorbereitet hast zusammen mit einem Brief in dem in etwa steht:

Als Mitgesellschafter der UG ... habe ich die folgenden Verpflichtungen laut (Gesellschaftervertrag oder Gesellschafterversammlung [Protokoll einer nicht öffentlichen Gesellschafterversammlung unterliegt der Geheimhaltungspflicht und geht nicht ans JC]) .........


Wenn ich meinen vertraglichen Pflichten nicht nachkämme, weil sie mich in eine ZAF vermitteln wollen, wäre ich meinen Mitgesellschaftern gegenüber schadensersatzpflichtig.

Ich erwarte daher, dass sie mich rechtskräftig wegen eventueller, noch nicht bezifferbarer Schadensersatzforderungen, schadlos stellen.


Bin gespannt, wie´s wird.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 12:00
von Breymja
Dazu hat JC schon seinen Senf abgegeben: Da schützen dann auch keine sowieso nichtigen Vereinbarungen vor. Die betrachten das als entweder nicht existent solche Vereinbarungen oder schlicht nichtig.

Ich denke ich kann hieraus jetzt aber mal etwas basteln.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:08
von Breymja
So, bitte nicht gleich zerreissen, ich hab das jetzt zum ersten Mal gemacht und Anreize von Allen genommen, aber es ist eben irgendwie mein Stil rausgekommen:
Ihre ausgeschriebene Stelle als „Sachbearbeiter (m/w) Reklamations- und Beschwerdemangment“ entspricht genau meinen Vorstellungen. Ich bin mir sicher aufgrund meines sozialen Engagements für hilfebedürftige Menschen in unserem Land auch Ihren Kunden bestmöglich bei der Zufriedenstellung ihrer Wünsche behilflich sein zu können.

Auch ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung bin ich in der Lage mir zügig mittels eines regen Gedanken- und Erfahrungsaustausches mit Ihnen und den Kollegen mir die nötigen Kenntnisse anzueignen um mich umfänglich einbringen zu können.

Ich hoffe dabei auch viele meiner eigenen Erfahrungen im Umgang mit Kunden als Prokurist meiner eigenen Kapitalgesellschaft einbringen zu können und auch einige Erfahrungen für meine weitere Tätigkeit im eigenen Unternehmen mitnehmen zu können.

Ich stehe als besonders engagierte Person im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten auch gerne für eine Tätigkeit im sozialen Umfeld, etwa als Betriebsrat oder für das kollegiale Gespräch zur Verfügung.

Wir werden sicherlich auch Wege finden, wie ich meine Arbeitszeit als Selbstständiger mit Ihren Dienstzeiten koordinieren kann. Hierbei werde ich mich bemühen, meine eigenen Tätigkeiten etwas zurückzufahren, um ausreichend Kraft und Konzentration für die Belange ihrer Kunden zur Verfügung zu haben.

Über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.
Noteable, wer meine Intention nicht verstanden hat: Als Sachbearbeiter würde ich durchgehend für den Kunden entscheiden - immer.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:20
von Günter
Mir gefällt es.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:25
von Breymja
Toll, mal was richtig gemacht :)
Mal sehen, was der Rest sagt.

Noch eine Frage: Wenn ich wirklich eingeladen werde, wer trägt die Fahrtkosten? Es ist im Normalfall nicht so, dass ich das nicht vorstrecken könnte, aber in diesem Monat wurde meine Kreditkarte von mir gekündigt, weswegen ich komplett im Minus sein werde - ich kann die 8 Euro Fahrtkosten daher nicht aufbringen. Was mache ich da?

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:30
von Günter
Breymja hat geschrieben: So 29. Okt 2017, 12:00 Dazu hat JC schon seinen Senf abgegeben: Da schützen dann auch keine sowieso nichtigen Vereinbarungen vor. Die betrachten das als entweder nicht existent solche Vereinbarungen oder schlicht nichtig.

Ich denke ich kann hieraus jetzt aber mal etwas basteln.
Die können senfen wie sie wollen, ein Richter des SG hat mir mal in einem Schreiben bestätigt, es kommt nicht darauf an, was der Bürger oder die BA meint, sondern nur was im Gesetz steht.

Und das BGB sowie das HG sind etwas höher angesiedelt als deren Meinungen. Niemand kann dich zwingen gegen deine finanziellen Interessen zu handeln. Und wieso sollten Vereinbarungen nichtig sein, die bestimmte Leistungen, die einzelne Anteilseigner zu erbringen haben nichtig sein?

Im Gesellschaftervertrag steht drin, wer welche Anteile an Geld oder Arbeitsleistungen erbringt, welche Aufgaben zu erledigen sind usw. In der Gesellschafterversammlung kann ähnliches vereinbart werden. Das ist gültig basta. Und wenn die einzelnen Gesellschafter dem nicht nachkommen, dann brennt die Luft.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:32
von Breymja
Naja, weil das dann ja jeder machen könnte um sich sowas zu entziehen, weil es da keine Gesetzesgrundlagen dagegen gibt, war wohl die Aussage. Ich glaube das war auch der Grund warum mein UG Fall nicht vor Gericht gelandet ist sondern zweimal im Widerspruch positiv beschieden wurde - die wollten daraus wohl kein großes Aufsehen machen. (Ich mein, das war ein wirklich schwerer Fall zur Beurteilung, viel leichtere, offensichtliche wurde mir abgelehnt ...)

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:35
von marsupilami
Ich "zerpflück" das jetzt mal ein bisken und später, wenn ich mehr Zeit habe - muss hier immer wieder nach meiner Tropfen-Fotografie kukken - setzt ich das noch mal wieder frisch zusammen.

"entspricht genau meinen Vorstellungen." - wovon? Einem geruhsamen Sonntagnachmittag? Hektischem Montagmorgen?

"mittels eines regen Gedanken- und Erfahrungsaustausches" möglicherweise ein Schwätzer, der mir den Rest von der Belegschaft vom Arbeiten abhält?

"meiner eigenen Erfahrungen im Umgang mit Kunden als Prokurist meiner eigenen Kapitalgesellschaft" 2mal das gleiche Wort in einem Satz. Das geht besser. Wir zeigen, dass wir einen umfangreichen Wortschatz haben!

"Tätigkeit im sozialen Umfeld, etwa als Betriebsrat oder für das kollegiale Gespräch zur Verfügung." Nicht gleich mit der Tür in's Haus fallen!

"Hierbei werde ich mich bemühen, meine eigenen Tätigkeiten etwas zurückzufahren, " Nein, wirst Du nicht. Du musst Dich nicht anbiedern.


Ich setzt das später mal neu zusammen!

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:37
von Günter
Gesetz ist Gesetz, Vereinbarung ist Vereinbarung. Solange nicht gegen Gesetze oder "gute Sitten" verstoßen wird, ist das ein höherwertiges Recht.

Egal was die zu meinen meinen.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:43
von Breymja
"möglicherweise ein Schwätzer, der mir den Rest von der Belegschaft vom Arbeiten abhält?"
War das nicht der gewünschte Ausdruck, was die ZAF als negativ sieht, während ich das völlig positiv finde, mich mit den Kollegen zügig weiterzubilden ohne dass die ZAF hier Schulungskosten tragen müsste? ;)

Mann, das ist komplett neu für mich. Ich hab bisher nur ernste Bewerbungen geschrieben, die auch immer recht gut waren, wie die Rückmeldungen liefen.

Hat noch wer eine Info zu den Fahrtkosten?

Kann ich die vier schriftlichen Bewerbungen jetzt ohne EGV eigentlich als 5 Euro Pauschale geltend machen - die gehen ja per Post raus!

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 13:46
von Günter
marsupilami hat geschrieben: So 29. Okt 2017, 13:35 Ich "zerpflück" das jetzt mal ein bisken und später, wenn ich mehr Zeit habe - muss hier immer wieder nach meiner Tropfen-Fotografie kukken - setzt ich das noch mal wieder frisch zusammen.

"entspricht genau meinen Vorstellungen." - wovon? Einem geruhsamen Sonntagnachmittag? Hektischem Montagmorgen?

genau das ist Sinn und Zweck es soll nebulös bleiben

"mittels eines regen Gedanken- und Erfahrungsaustausches" möglicherweise ein Schwätzer, der mir den Rest von der Belegschaft vom Arbeiten abhält?

Jepp, das bleibt so stehen!!!!!

"meiner eigenen Erfahrungen im Umgang mit Kunden als Prokurist meiner eigenen Kapitalgesellschaft" 2mal das gleiche Wort in einem Satz. Das geht besser. Wir zeigen, dass wir einen umfangreichen Wortschatz haben!

Wozu? Für die Tätigkeit reicht der Wortschatz eines Donald Trump. Großartig, dass ich mich mich der besten aller ZAFs bewerben darf.

"Tätigkeit im sozialen Umfeld, etwa als Betriebsrat oder für das kollegiale Gespräch zur Verfügung." Nicht gleich mit der Tür in's Haus fallen!

Hast du das koelsche Posting nicht gelesen und begriffen? http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 99#p454799

"Hierbei werde ich mich bemühen, meine eigenen Tätigkeiten etwas zurückzufahren, " Nein, wirst Du nicht. Du musst Dich nicht anbiedern.

Doch, ruhig so tun als ob!


Ich setzt das später mal neu zusammen!

marsu, hast du das Ziel dieser Bewerbung vergessen?

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 14:06
von Breymja
Ich habe meinen Lebenslauf jetzt auch der Wahrheit angepasst - darin sind nun also zwei über ein Jahr lange Episoden mit psychischen Problemen drin. Für echte Bewerbungen hatte ich das verschwiegen.

Ich möchte außerdem gerne ein extra Blatt für Datenschutz anhängen, ich will in keinen Pool und will, dass meine Daten nach Verwendung wieder gelöscht werden - dass ich schon immer so bin, kann zweifelsfrei belegen. Ins Anschreiben darf es anscheinend ja nur klein, besser gar nicht.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: So 29. Okt 2017, 14:28
von marsupilami
So.
Hier mein Vorschlag:
Die Aufgabenstellung aus der von Ihnen ausgeschriebenen Stelle als „Sachbearbeiter (m/w) Reklamations- und Beschwerdemangment“ entspricht genau meinen Vorstellungen. Ich bin mir sicher, aufgrund meines sozialen Engagements für hilfebedürftige Menschen in unserem Land auch Ihren Kunden bestmöglich bei der Zufriedenstellung ihrer Wünsche behilflich sein zu können.

Auch ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung bin ich sicherlich in der Lage mit Unterstützung der Kollegen mir die nötigen Kenntnisse in kurzer Zeit anzueignen um mich voll umfänglich einbringen zu können.

Ich hoffe dabei auch viele meiner selbst gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Kunden als Prokurist meiner eigenen Kapitalgesellschaft einbringen zu können aber auch umgekehrt diverse Erkenntnisse für meine weitere Tätigkeit im eigenen Unternehmen mitnehmen zu können.

Ich stehe als besonders engagierte Person im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten auch gerne für eine Tätigkeit im sozialen Umfeld Ihres Hauses zur Verfügung.

Wir werden sicherlich auch gemeinsam Wege finden, wie ich meine Arbeitszeit als Selbstständiger mit Ihren Dienstzeiten koordinieren kann. Ich bin überzeugt, schnell zu einer beide Seiten befriedigenden Übereinkunft zu kommen, ohne dass die Belange Ihrer Kunden dadurch berührt werden.

Über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freue ich mich sehr.
Ich bin der Auffassung, dass auch mit dieser Variante "das Ziel" erreicht werden kann.


Nachtrag:
Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch: vorher beim JC beantragen.
Schriftlich.
Wenn die nicht rechtzeitig reagieren, kannst Du eben nicht zum Bewerbungsgespräch fahren.
Da hast nicht genügend pekuniäre Mittel, um das vorstrecken zu können.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 10:44
von Breymja
Ich mache einen Mix aus euren beiden Antworten - aber mehr Richtung Günter, zeige ich nachher.

Erst noch kurze Frage: Ich habe wie bei allen WBAs die Kontoauszüge der letzten zwei Wochen vorgelegt, diesmal wollen Sie insgesamt Kontoauszüge über zwei Monate - ist die Forderung gerechtfertigt? Ich habe auf den Kontoauszügen nichts zu verbergen, es sind einige eBay Verkäufe drauf, wie immer und Umbuchungen von meiner Kreditkarte mit meinem Ersparten hin und her - aber eigentlich ist das doch zur Hilfebedürftigkeistfeststellung nicht notwendig - ich hab -XXX Euro aufm Konto, das sollte doch ausreichen.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 10:50
von Pegasus
Von mir werden sogar bei jeden WBA für die letzten 3 Monate Auszüge angefordert. Logo bis auf die Beträge alles geschwärzt. Aber mal grundsätzlich: die sind rechtlich befugt eine detaillierte Kontoabfrage zu halten. Bin jetzt zu faul das raus zu suchen meine aber das ist seit einigen Monaten (?) so.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 10:52
von marsupilami
Kontoauszüge über 3 Monate wäre normal, Du bist also gut bedient.
Man will halt kontrollieren, ob Gelder, die als Einkommen anzurechnen sind, geflossen sind und ob Du die nicht durch Abhebung "verschwiegen" hast.

Ob diese Schnüffelei moralisch gerechtfertigt ist, lässt sich trefflich streiten, der Gesetzgeber hat aber verfügt, dass ....

Nachtrag:

... der eLB mitzuwirken hat.

https://www.datenschutz-wiki.de/Datensc ... sz.C3.BCge

http://www.datentransfer24.de/Arge-Kontoauszuege.html

http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-kontoauszuege.html


d.h. Du könntest ein Faß aufmachen, aber bis das alle ist, bist Du verhungert.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:07
von Breymja
Dann bekommen Sie eben die Kontoauszüge, plus die passende Abrechnung der Kredikarte auf der außer den Umbuchungen keine weiteren sind. Wird dann schon passen. Ich schwärze aber alle Ausgabeninformationen, außer von den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Geht die wirklich nichts an ob ich bei eBay eingekauft habe oder mein Essen und Katzenfutter von Amazon beziehe.

Heute wieder zwei VVs bekommen. Krieg ich noch die Krise. Das EGV-Schreiben ist gerade per Einschreiben raus.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:24
von Breymja
Die Aufgabenstellung aus der von Ihnen ausgeschriebenen Stelle als „Sachbearbeiter (m/w) Reklamations- und Beschwerdemangment“ entspricht genau meinen Vorstellungen. Ich bin mir sicher aufgrund meines sozialen Engagements für hilfebedürftige Menschen in unserem Land auch Ihren Kunden bestmöglich bei der Zufriedenstellung ihrer Wünsche behilflich sein zu können.

Auch ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung bin ich sicherlich in der Lage mir mittels eines regen Gedanken- und Erfahrungsaustausches mit Ihnen und den Kollegen die nötigen Kenntnisse anzueignen um mich vollumfänglich einbringen zu können.

Ich hoffe dabei auch viele meiner selbst gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Kunden als Prokurist meiner eigenen Kapitalgesellschaft einbringen zu können - aber auch umgekehrt diverse Erkenntnisse für meine weitere Tätigkeit im eigenen Unternehmen mitnehmen zu können.

Ich stehe als besonders engagierte Person im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten auch gerne für eine Tätigkeit im sozialen Umfeld, etwa als Betriebsrat oder für das kollegiale Gespräch zur Verfügung.

Wir werden sicherlich auch Wege finden, wie ich meine Arbeitszeit als Selbstständiger mit Ihren Dienstzeiten koordinieren kann. Ich bin überzeugt, schnell zu einer beide Seiten befriedigenden Übereinkunft zu kommen, ohne dass die Belange Ihrer Kunden dadurch berührt werden.

Über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:27
von Koelsch
Wer ist denn Geschäftsführer Deine Gesellschaft, wenn Du "nur" Prokurist bist?

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:29
von marsupilami
Wenn ich Dich noch zu
"Über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freue ich mich (sehr)."
überreden kann ....

Ist doch gut.
Wenn Günter auch zufrieden ist :unschuld: raus damit.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:36
von Breymja
Koelsch hat geschrieben: Mo 30. Okt 2017, 11:27 Wer ist denn Geschäftsführer Deine Gesellschaft, wenn Du "nur" Prokurist bist?
Mein Freund. Die Geschichte war doch, dass dieser mir anbot in sein Einzelunternehmen einzusteigen und dass in eine gemeinsam geführte UG umzuwandeln. Ein zweiter Geschäftsführerposten war damals wegen des finanziellen Mehraufwands nicht möglich, weil das Musterprotokoll keinen erlaubt. So kam ich doch erst wieder in zivilisierte Gesellschaft, das JobCenter hat dabei ja leider nicht helfen können. Erinnerst du dich noch? Wir hatten nur gesellschaftsvertraglich festgelegt, dass keine Weisungsgebundenheit besteht - da ich ja auch eher IT-Dienstleistungen machen wollte im Unternehmen, dann aber die Ursprungstätigkeit viel interessanter fand.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:39
von Breymja
Und wie bewerbe ich mich nun auf eine der Putzstellen so, dass ich nicht genommen werde? Da hab ich ja nicht wirklich Erfahrung beizubringen. ICh bin tatsächlich sogar ein ziemlicher Messi :D

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:44
von Breymja
Ich habe noch ein weiteres Blatt angehängt:
Die Ihnen mit dieser Bewerbung überlassenen Daten sind ausschließlich für Sie oder den für die Stelle vorgesehenen Entleihbetrieb bestimmt. Einer Weitergabe dieser Daten an sonstige Dritte stimme ich ausdrücklich nicht zu.

Die Ihnen überlassenen Daten sind nach Beendigung des Nutzungszweckes umgehend entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz vollständig zu löschen.

Einer Aufnahme in einen eventuellen Bewerberpool stimme ich ausdrücklich nicht zu.
Das steht auf einer extra Seite. Ich habe also Anschreiben - Lebenslauf und dieses Blatt. Soweit ich gelesen habe, ist das in Ordnung, solange der Hinweis korrekt ist und sich auf einem extra Blatt befindet.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 11:57
von marsupilami
Breymja hat geschrieben: Mo 30. Okt 2017, 11:39 Und wie bewerbe ich mich nun auf eine der Putzstellen so, dass ich nicht genommen werde? Da hab ich ja nicht wirklich Erfahrung beizubringen. ICh bin tatsächlich sogar ein ziemlicher Messi :D
Du nimmst die obige Bewerbung und ersetzt nur in dem Eingangssatz
"Die Aufgabenstellung aus der von Ihnen ausgeschriebenen Stelle als "Putze" [oder was auch immer da steht] entspricht genau meinen Vorstellungen.

und das hier
"Auch ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung bin ich sicherlich in der Lage ..."

durch:
"Auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger bin ich sicherlich in der Lage ..."

Den Rest läßt Du so.
Dann hat sich die Bewerbung recht schnell erledigt.


Wie groß ist die Schanze dass sich der Ausschreiber dieser Stelle beim JC beschwert oder dort rummeckert?
Bisken Risiko muss sein.


Das mit dem Extra-Blatt für Datenlöschung ist okay so.

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Verfasst: Mo 30. Okt 2017, 12:01
von Breymja
Okay. Ich könnte halt noch etwas alternieren. Die Putzstelle hier erfordert beispielsweise Bereitschaft ab 4:30 zu arbeiten. Hätte ich. Hab aber kein Auto und vor 6 fahren dort keine Verkehrsmittel hin. Ich dachte halt, ich mache mir wenigstens etwas Mühe - auch wenn ich dann eine zweifelhafte Kunst erlerne. Hinsichtlich Putzen erwähne ich wohl auch eher nicht, dass ich da Erfahrungen aus der Firma einbringen will, oder? :D