Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#201

Beitrag von Günter »

Das rettet dir auf alle Fälle den Arsch

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=21085

Die Kostenzusage muss zwingend vor der Bewerbung erfolgen. Also sind deine Bewerbungen nicht sanktionsfähig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#202

Beitrag von Breymja »

Was passiert eigentlich wenn das SG so argumentiert, dass die EGV nichtig ist - dann bekomme ich ja eine neue, die dann deutlich schlechter ist, auch nicht so prickelnd, irgendwie?
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#203

Beitrag von marsupilami »

Noch bist Du nicht vor dem SG.
Und ich vermute mal, dass wenn überhaupt die EGV großartig zur Sprache kommen wird, das SG nur Teile davon bemängeln wird.

Eine neue EGV vom JC ist dann wieder neues Spiel neues Glück.
Denk jetzt erst mal an Weihnachten, mit wem Du es Dir kuschelig machen wirst und auf welcher Party Du Silvester feiern wirst.
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kleinchaos
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#204

Beitrag von kleinchaos »

Ich lass ja die Leute nur selten eine EGV unterschreiben. In letzter Zeit aber schon mal bissel öfter und sage ihnen aber vorher wo der Haken ist, den der SB nicht sieht oder den er nicht sehen will. Und da gibt es so einige in den Standardformulierungen. Eine ist immer die vorherige Antragspflicht bei den Bewerbungskosten. Da die eben nicht im Regelbedarf enthalten sind. Wir stellen immer den Antrag mündlich. Darauf wird nie reagiert. Allerdings haben es die wenigsten drauf dieses Spiel mal richtig mitzuspielen und eben auch klagen zu müssen wenn sich das JC weigern sollte. Schade, denn meine Klagebegründung wäre die gleiche, mit der der Beschluss des LSG BB begründet ist. Zumindest in allen gewonnenen Widersprüchen zu dem Thema hab ich genauso argumentiert
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#205

Beitrag von Günter »

Breymja hat geschrieben: Do 7. Dez 2017, 08:11 Was passiert eigentlich wenn das SG so argumentiert, dass die EGV nichtig ist - dann bekomme ich ja eine neue, die dann deutlich schlechter ist, auch nicht so prickelnd, irgendwie?
Kapierst du eigentlich was eine EGV ist? Das ist ein Vertrag. Vertrag kommt von vertragen, also beide Seiten verhandeln, bis das Ergebnis stimmt.

=> folgt wenn du nicht einverstanden bist, dann unterschreibst du nicht. Vertragsfreiheit.

Dann machst du schriftlich Gegenvorschläge zu dem vorgelegten Diktat. Wenn die darauf nicht eingehen, dann schicken die dir einen VA.

Dagegen wird geklagt mit der Begründung bin selbstständig, bleibe selbstständig, leide unter Panikattacken usw, daher nicht weisungsgebunden als Angestellter einsetzbar. VA ist daher unwirksam ...... Ich beantrage den VA durch meinen EGV Vorschlag zu ersetzen.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#206

Beitrag von Breymja »

Verzeiht mir, dass ich eure Beiträge jetzt nicht direkt kommentiere.

So, hatte gerade den Termin, hat 2 Stunden gedauert. Mein Beistand war still, hat gut geklappt. Leider ist das mit den Panikattacken rausgekommen, weil es mir zu Beginn des Gespräches richtig schlecht wurde und ich mir mehrfach an die Brust gefasst und geleuchtet habe wie ein Weihnachtsbaum. Dafür bestand massivst Verständnis.

Sie wusste von der EGV gar nichts, meinte aber auch dass die irrelevant sei. Sie wäre nun als Projektleitkraft für das Projekt "Sofortige Integration in den Arbeitsmarkt" und dafür bedürfe es keiner EGV, das ginge auch ohne oder mit anderer. Wenn ich aber darauf bestehe, können wir das natürlich auch mit einer EGV-VA regeln. Ich habe dann nochmals den ganzen Sachverhalt erklärt und wie verarscht ich mich dadurch fühle, wie da mit mir umgegangen wurde. Das fand sie auch bemerkenswert. Sie hat dann auch die EGV angeschaut und festgestelllt, dass die wirklich bis zu meinem Geburtstag gilt, obwohl sie meinte, die kann eh nur sechs Monate gegolten habe, was ja nun um wäre. Bei aller Liebe ist ihr das Einkommen aber einfach zu wenig, egal wie die Situation da war. Bewerbungskosten wären teilweise im Regelsatz enthalten, daher wäre die Übernahme entbehrlich auch bei 10 Bewerbungen in zehn Wochen. Normalerweise ist die Übernahme aber immer in der EGV, das wäre bei mir jetzt eben eine Ausnahme gewesen.

Sie hat mir dann angeboten, im Januar mit der anderen Projektfachkraftleitung für Selbstständige zu sprechen und dort Belege dafür vorzulegen, dass die Selbstständigkeit bald ihren Zweck erfüllt - im Rahmen eines kleinen Businessplans. Ich weiß nicht, ob ich deren Anforderungen da erfüllen kann, werde es aber versuchen und habe dem zugestimmt - in Ermangelung des Wissens, was ich sonst tun sollte. Wenn das nicht klappt, kann ich mir ja dann - erstmal sanktionslos - überlegen ,wie ich weiter vorgehe.

Es kam auch das mit den Sanktionen zu Wort. Darauf antwortete ich, ob dies hier eine Anhörung sei oder nicht. Sie meinte nein, sie wolle mir aber genau erklären was nicht stimmt. Dazu hat sie einige Textpassagen angestrichen gehabt, die ich euch hochgeladen habe. Zu allem meinte sie, dass ein Arbeitgeber jemanden der das schreibt ablehnen würde und damit nach dem BSG Urteil eine Negativbewerbung vorläge. Wenn ich etwa erwähne, dass ich Kenntnisse daraus mitnehmen will, grenzt das an Betriebsspionage, niemand will mich dann. Ich soll nur die Selbstständigkeit erwähnen und auch nur dann, wenn sie relevant ist. Das mit dem Betriebsrat ging auch zu weit, weil das ja Leute sind die dem Arbeitgeber auf den Kopf hauen, damit wird der Abreitgeber einen auch nicht einstellen. Auch das mit der Zeit für die Selbstständigkeit darf nicht erwähnt werden, weil man auch dann nicht mehr genommen wird. Ich habe ihr jeweils erklärt wie ich das meine und das ich das wichtig finde und sie meinte, dass ich das im Vorstellungsgespräch durchaus machen kann, aber erst dann.

Sie hat mir angeboten, die Sanktion fallen zu lassen, wenn ich in die Anhörung schreibe, dass ich das verstanden hatte, warum ich das gemacht habe (so wie im Gespräch gesagt) und wenn ich dazu eine Bewerbung ohne diese Stellen dazuschreibe. Sie möchte nicht gerne Sanktionieren und spricht lieber. Ich habe bis nächste Woche Zeit diese Anhörung zu verfassen.

Das wars dann auch schon, wir haben uns noch etwas allgemein unterhalten und sie hat mir die Verbis-Vermerke gezeigt, die allesamt neutral waren. Sie versteht mein Anliegen, aber im JC geht's eben um Kohle.

Was meint ihr?
Zuletzt geändert von Breymja am Do 7. Dez 2017, 12:48, insgesamt 3-mal geändert.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#207

Beitrag von Breymja »

Hier noch der "Anstrich". Dieses Endzeilenproblem hat sie bemängelt, das war das bemängelnswerte an der Form, das konnte ich aus dem Raum schaffen, dass die ursprünglichen so nicht waren.

Sie hatte die Bewerbungen übrigens vorher der Rechtsabteilung vorgelegt.

Ich würde den Widerspruch gegen die Übernahme von Bewerbungskosten dennoch gerne weiter betreiben, damit ist sie auch einverstanden. Vielleicht kann man das dann legitimieren - oder auch nicht. Mehr als 50 Euro kann mir da jedenfalls nicht verloren gehen.

Ich hab den Beistand heute jedenfalls dringend nötig gehabt, einfach rein seelisch. Danke auch an euch alle, egal ob ich es jetzt raffen möchte oder nicht. Der Irre aus einem Bergvolk ist euch sehr dankbar.
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Zuletzt geändert von Breymja am Do 7. Dez 2017, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#208

Beitrag von kleinchaos »

Also ich würde den Betriebsrat immer erwähnen, denn dieser ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung, wenn die Belegschaft dies wünscht.

Die Selbständigkeit musst du erwähnen, da es dir nicht möglich ist von Knall auf Fall alles leigenzulassen und sofort ans Amazonband zu eilen.

Und du musst überhaupt keine Bewerbungen machen, denn du hast dich selbst in den Arbeitsmarkt integriert mit deiner Selbständigkeit. Und die betreibst du ja mehr als 15 Stunden in der Woche.

Aber was red ich ....
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#209

Beitrag von Breymja »

Ja, aber soll ich nun lieber das Angebot annehmen, oder soll ich einen auf stur machen und vielleicht verlieren? Was ratet ihr mir?

Die Erwähnung mit der Selbstständigkeit meinte sie ist ja auch okay, aber erst im Vorstellungsgespräch, nicht schon davor - weil das eben zur Ablehnung laut dem BSG Urteil führen würde.

Die betreibe ich mit mehr als 15 Stunden in der Woche, aber ihr kommt dafür eben zu wenig rum.

Das mit dem Betriebsrat habe ich auch versucht zu erklären, aber um Recht und Gesetz ginge es da nicht, nur darum, dass man damit nicht eingestellt würde.

Auch die Erwähnung der gesundheitlichen Problematik in einem Brief wurde bemängelt - da hätte ich dann ablehnen müssen.

Ich würde also zumindest einen Widerspruch gegen die Bewerbungskostenerstattung schreiben wollen, auf Basis der vorgetragenen Mängel.

Wenn ihr meint, ich soll stur sein, würde ich euch auch vertrauen - aber ich möchte möglichst nicht verhungern müssen, wenns geht.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#210

Beitrag von marsupilami »

"Das mit dem Betriebsrat habe ich auch versucht zu erklären, aber um Recht und Gesetz ginge es da nicht, nur darum, dass man damit nicht eingestellt würde."
Mal angenommen, Du lässt das weg.
Wirst tatsächlich eingestellt.
Nach 3 Monaten kandidierst Du für den BR - womöglich noch während der Probezeit.

AG entlässt Dich. In der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich.

Und nun?

Die beiden anderen Punkte von kc's Posting sehe ich genauso.


Den Widerspruch gegen die Bewerbungskostenerstattung würde ich durchziehen.
Nur weil Du Widerspruch überhaupt schreibst, können sie keine Leistungen völlig einstellen.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#211

Beitrag von Günter »

Ich bin ein altes Kampfschwein, meine Einstellung zu dem Thema Widerspruch ist allgemein bekannt, deshalb kann ich nicht kuschen, aber letztendlich musst du für dich die Entscheidung treffen. Wenn deine Nerven es aushalten, dann setz dein Recht durch, oder du sagst ganz offen zur SB ok Sanktionen weg, ich hab mich nach besten Wissen und Gewissen beworben. Wenn sie drauf eingehen, dann stellst du - wegen Fristablauf - Ü Antrag nach §44 SGB I, denn wenn nicht sanktioniert wurde, dann sind die Bewerbungen ok, also muss Kostenübernahme erfolgen.

Wie du siehst, man kann auch um die Ecke pinkeln und trotzdem den Baum treffen.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#212

Beitrag von Breymja »

Ich würde es jetzt eben so machen:
Ich schreibe einen Widerspruch gegen den Bewerbungskostenantrag und klage dann notfalls auch - dann sehen wir ja irgendwann was die erste Instanz des SG dazu sagt. Eventuell gewinne ich auch und kann die Bewerbungen weiternutzen. Falls nicht, geht hier halt wegen der nur 50 Euro keine zweite Instanz mehr und ich werde die Bewerbungen wohl umschreiben müssen - dasss es aber überhaupt erstmal wieder zu solchen kommt, will ich ja schon verhindern.

Hinsichtlich der Sanktion mache ich mit, ich erkläre, dass ich ihre Sicht verstanden habe, nachvollziehen kann, nur der Meinung bin, dass es rechtlich anders gehandhabt wird, da das nicht alleinig ausschlaggebend ist. Dann schreibe ich eine passende Bewerbung dazu und sage, dass ich mich zukünftig diesem Wunsch gemäß entsprechend bewerben werde (sie hat vieles ja auch gar nicht bemängelt, wir finden sicher was neues). Damit wäre die Sanktion erledigt, ich kann aber weiterhin gegen die Bewerbungskosten vorgehen und hab mir auch nicht in den Nachttopf gemacht, weil ich bei der Anhörung nicht zugegeben habe, ihre Rechtsauffassung zu vertreten.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#213

Beitrag von Koelsch »

OK
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#214

Beitrag von Günter »

Wie gesagt du und dein Nervenkostüm entscheiden was du machst. Ich finde deine Vorgehensweise akzeptabel.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#215

Beitrag von Breymja »

Gerade um Weihnachten wäre mir dieser Weg fürs Nervenkostum echt lieber. Dann kommt zum irren Bergvölkler eben auch noch ein "Feige" dazu. Wird euch doch nur noch mehr gefallen *g*

Könnt ihr mir dann beim Widerspruch helfen? Ich habe da wieder ganz viel Mist gebaut, siehe Anhang. :/

Dann bleibt nur noch OB und WIE ich die davon überzeugen soll, dass die Firma klappt. Ich weiß nämlich nicht was die erwarten und kann nur das bieten, was ich auch erwarte.

(Grammatik von dem Widerspruch ist Müll, ich weiß - würde ich noch korrigieren)
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#216

Beitrag von Günter »

Unterscheide bitte zwischen Hilfebereich, da wird dir vorbehaltslos unter die Arme gegriffen und den OT und Politbereich, da bekommst du unsere Meinung gnadenlos unter die Nase gerieben.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#217

Beitrag von Breymja »

Ja, das ist für mich ungewohnt. Ich meine, ihr seid deswegen hier ja keine andere Menschen als dort und ich hier ja auch nicht. Ihr seid schon ne super Truppe. Schade, dass ich soviele abweichende Ansichten habe, dass ich hier Spitznamen bekomme *g*

Dann wie üblich aber, sofern Zeit und Lust die volle Härte zu meinem Widerspruchsbegründungsversuch da oben.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#218

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Do 7. Dez 2017, 12:52Die Selbständigkeit, mit der ich vom Arbeitsumfang her bereits vollumfänglich in den ersten Arbeitsmarkt integriert bin, betreibe ich mit mehr als 15 Stunden in der Woche, aber ihr kommt dafür eben zu wenig rum.
Vielleicht wäre an dieser Stelle einmal hilfreich zu sehen, was andere selbständige Aufstocker statistisch gesehen an monatlichem Gewinn haben:

Bild
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#219

Beitrag von Breymja »

Wie schon per PM geschrieben - dann über der 50% Quote.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#220

Beitrag von Günter »

Breymja hat geschrieben: Do 7. Dez 2017, 14:22 Schade, dass ich soviele abweichende Ansichten habe, dass ich hier Spitznamen bekomme *g*

Das wäre unerträglich langweilig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#221

Beitrag von Breymja »

Wenn ich keine hätte? Haha, schön, dass ich euch belustigen kann *g*

Ich schreibe jetzt das mit der Sanktion und der Bewerbung an Sie, mit bitte um Verzicht und schriftlicher Bestätigung. Die Begründung für den Widerspruch reiche ich erst danach ein. Sicherheitshalber.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#222

Beitrag von Olivia »

Die Sachbearbeiter stellen immer eine Kosten-Nutzen-Rechnung an: wie viel monatlicher Anrechnungsbetrag kommt bei rum, wie sind die anderweitigen Chancen, würde als Leiharbeiter bei Amazon, selbst mit Drehtüreffekt wieder zurück ins Jobcenter, mehr bei herauskommen? Daran wird die Integrationsstrategie festgelegt, welche auch per Verwaltungsakt festgesetzt werden kann.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#223

Beitrag von Breymja »

Naja, sie sprach ja wieder von den mittlerweile nur noch 0,8% Arbeitslogikeit im Landkreis und dass sie mich halt raus haben wollen. Ich finde aber 2,7 % Arbeitslosigkeit. Das wollte aber auch sie wieder nicht hören. Schade.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#224

Beitrag von Koelsch »

Der Widerspruch liest sich gut für mich, schaun mer mal, was es gibt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#225

Beitrag von Breymja »

Also kann so - nach Korrektur der ganzen Grammatikfehler - raus?
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