Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#126

Beitrag von Breymja »

König Maximilian I. von Bayern sieht auf mich herab, was soll da schief gehen?
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#127

Beitrag von Koelsch »

Nix, da kann nix mehr schief gehen, der Kinni wird's richten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#128

Beitrag von Breymja »

Haushoch verloren, Gericht schliesst sich dem Widerwpruchsbescheid an. Sanktion hätte es nicht gegeben, aber Geld gibt's für das 'Meisterwerk' auch nicht.
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#129

Beitrag von Koelsch »

Sch.... nachvollziehen kann ich das nicht.

Wenn es vorliegt, stell das Urteil mal bitte hier ein. Aber immerhin keine Sanktion, ist doch schon mal was
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#130

Beitrag von marsupilami »

Eine Etage höher gehen?
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Muss das sein?
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#131

Beitrag von Breymja »

Urteil ist "Das Gericht schliesst sich dem Widerwpruchsbescheid an", mehr kommt nicht. Darf er so machen meint er.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#132

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Das Gericht begründet nicht, warum es sich der Auffassung des JC anschließt?
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#133

Beitrag von Breymja »

Hat es ja in der Verhandlung getan, Negativbewerbung, egal ob wahr oder falsch. Das war kein Bewerben. Da Bewerbung im Winter und wir saisonaler Betrieb auch kein Grund die zu erwähnen. Beisitzer meinte noch, er war vor der Rente Betriebsleiter und das ist Müll. Bewerbungstrsining vorgeschlagen. Richter meinte ich weiss genau was ich gemacht habe, sei intelligent und das wäre die beste solche Bewerbung die er hatte - aber einen Job wollte ich damit gerade nicht.

Im Urteil kann er sich dem Bescheid anschliessen wenn die Begründung gleich ist.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#134

Beitrag von Breymja »

Meinte halt Sanktion bei der Vorgeschichte sicher nicht, Deckelung ist auch nicht okay, aber hier nicht relevant. Hatte auch die falsche EGV, weil auch er meinte da steht was zu Bewerbungskosten drin. Dafür aber noch Geld bekommen, nein.

Bin sehr enttäuscht. Keine Ahnung was ich in Zukunft mache. Sag ja, bayrisches Gericht ... die sehen das alle etwas anders.

Er war aber nett, trotz dass er natürlich wusste, was Sache ist.

Die Widerspruchssb hat nur gemeint ich hätte doch Einsicht gezeigt, damit die Sanktion fallen gelassen wird. Ich hab widersprochen und gesagt dass ich die nur ändere, aber anderer Meinung bin und klage.

Meine gesundheitlichen Einschränkungen waren ohne Relevanz und sollten nicht in der Bewerbung erwähnt werden, will die Stelle ja haben.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#135

Beitrag von Breymja »

Er hat sogar explizit gesagt, dass ich mich bei Amazon doch nicht vorstellen kann mit Betriebsrat, das ist eine US-Firma, die bekanntermaßen alles tut, um keinen Betriebsrat zu haben. Das kann ich versuchen, wenn ich eingestellt bin, gerne.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#136

Beitrag von marsupilami »

Sieh's positiv: Du hast jetzt eine klare Vorgabe, was Du in die Bewerbung reinschreiben darfst und was nicht und kannst Deine Bewerbungen darauf abstellen.

So zu schreiben, wie die wollen, heißt ja noch lange keine Einstellung.
Da ist ja i.d.R. noch ein Bewerbungsgespräch vorgeschaltet.
Und da kann man ja nach Betriebsrat fragen - das ist eine durchaus legitime Frage im Bewerbungsgespräch.
Da kann man eine vorhandene Behinderung erwähnen, sofern sie nach Deiner Meinung nach relevant für die Durchführung ist.
Muss man ja nicht gleich sagen: Tach, Danke für die Einladung zum Bewerbungsgespräch. Ich bin aber behindert. Tschüss.

Dann gibt es da noch die Probezeit. Eine Kündigung während der Probezeit ist schadlos, wenn man sich da überfordert fühlt.
Hatten wir gerade aktuell in einem anderen Thread.
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#137

Beitrag von Günter »

Was ne Idiotie. Deutsche Richter :never:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#138

Beitrag von Breymja »

Kann ich dann in Zukunft die Erstattung mit Vorauszahlung beantragen, weil ich sonst nicht in der Lage bin, Schreiben abzusenden?
Ob ich das im Bewerbungsgespräch hinbekomme, da irgendwas zu sagen, weiß ich nicht. Die Leute sind nicht sonderlich freundlich.
Das mit dem Gericht war heute schon förmlich der Horror, auch wenns geklappt hat.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#139

Beitrag von Olivia »

Wie wäre es denn, wenn Du Dich in einer Bäckerei als Verkäufer bewirbst? Der Verdienst ist zwar nicht besonders hoch, aber dann wärst Du den Stress los mit dem Jobcenter.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#140

Beitrag von Breymja »

Das hatte ich gehofft, sowohl bei den beiden Tankstellen hier als auch als Reinigungskraft im eigenen Häuserblock, in allen drei Fällen wurden aber arme Rentner eingestellt - was völlig in Ordnung ist. (Der, der jetzt bei uns die Reinigung macht, ist total nett und aus dem selben Häuserblock) Das mit dem Minijob war ja schon länger geplant. Ich brauche aber was hier im Kaff, ich traue mir das regelmäßige Fahren in die Stadt noch nicht zu.
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#141

Beitrag von Koelsch »

Vorauszahlung für eine schriftliche Bewerbung, würde ich ehrlich gesagt nicht versuchen, das könnte Dir dann auch wieder als "Verhinderungsversuch" ausgelegt werden. Was anderes ist es, wenn Du zur Bewerbung irgendwo anreisen musst.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#142

Beitrag von Breymja »

Also Kosten zu Bewerbungsgesprächen in der Stadt darf ich sehr wohl vorher einfordern, die Bewerbungsschreiben muss ich aber nur vorher beantragen, aber nicht den Bescheid abwarten, daher sofort bewerben?
Olivia
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#143

Beitrag von Olivia »

Ist das alles ein Stress. Ich kann da nur hoffen, dass sich die Gesundheitssituation des TE nicht weiter verschlechtert. Arbeitsplätze wachsen nicht an Bäumen!
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#144

Beitrag von Koelsch »

So sehe ich das, ich weiß, ist Blödsinn, aber genau deshalb passt's für so manches JC
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#145

Beitrag von Breymja »

Meine Gesundheitssituation hat sich in letzter Zeit eher verbessert, ich habe zwar stärkere Herzrythmusstörungen, aber komme besser damit klar.
Ich bin auch sehr "stolz", den Termin heute geschafft zu haben, auch wenn ich bei dem Ergebnis auch daheim bleiben hätte können und zudem 7,20 € gespart hätte. Ihr könnt ja auch nichts dafür, dass hier in Bayern keine sonderlich positive Stimmung gegenüber Leistungsempfängern herrscht und der Richter es beim Wort nimmt, was das BSG sagt - völlig egal ob die Inhalte okay sind, ist es keine tolle Werbung, ist es keine Bewerbung - kein Geld.

Zu Sanktionen hat er ja gesagt, dass das durchaus eher nicht in Ordnung gewesen wäre - aber noch zusätzliches Geld beantragen ist halt nicht drin.
Mich da jetzt aufzuregen bringt nichts. Ich weiß nun, wie das ungefähr abläuft, dass die SBs Arschlöcher sind und die Richter durchaus locker und freundlich, aber auch entsprechend hart sind. Die Beisitzer sind offensichtlich alle im Rentenalter kurz vor Ende (lol!), reden gerne mal mit und sind aber trotzdem verständig. Niemand hat mir konkret etwas vorgeworfen, obwohl der Richter natürlich durchaus sehr ernst durchsickern hat lassen, dass ich damit etwas ganz anderes bezweckt habe und das auch noch hervorragend. Naja. Da bin ich eher gewillt, alles zukünftige auch zum Sozialgericht zu bringen und sei es nur um mir wieder eine Abfuhr abzuholen. Irgendwann habe ich dann sicher auch mal was, wo der Richter sagt, ne, so geht's dann auch nicht.

Keine Ahnung, irgendwann demnächst werde ich ja erst eingeladen wie die es nun weiter machen wollen und bevor sich was relevantes tut bin ich zumindest aus dem 100%-Sanktionsbereich raus. Eine eventuelle Sanktion kassiere ich dann allerdings lieber für eine Maßnahme, als für Bewerbungen. (Vielleicht wollen sie ja nun wirklich ein Bewerbertraining machen ... lol)

Und die Hoffnung aufgegeben, dass sich das System ändert, habe ich auch noch nicht. Auch wenn das doofe Geschwätz der SPD da jetzt nichts bringt. Hätten sie halt vorher machen müssen, dann hätten sie bei der Wahl vielleicht auch genug rausgeholt um das umsetzen zu können. Ich hoffe noch aufs Verfassungsgericht. Weder die Schweiz noch die nordischen Länder erlauben eine Leistungskürzung bis auf Null, irgendwo bei 30% ist bei allen Schluss. Kann schon sein, dass unser Sozialsystem sehr großzügig ist, aber die Bestrafung kann in manchen Fällen schon mit Unrechtsstaaten verglichen werden, denn ob ich nun die Wohnung verliere oder im Irak erst gar keine Leistungen bekomme ist sich einerlei. In beiden Fällen lebe ich auf der Straße und habe nichts. Im Irak vielleicht etwas gefährlicher.
Zuletzt geändert von Breymja am Do 12. Apr 2018, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#146

Beitrag von Koelsch »

Richtige Einstellung
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#147

Beitrag von Breymja »

Richter ist übrigens SPD-Mitglied, wie ich herausfand, hat einen Facebook Account :D (Gibt darauf aber nicht an, dass er Richter ist) Cooler Typ eigentlich. Vielleicht dann ja mal in einem richtigem Fall wieder :1:
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