Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#51

Beitrag von Koelsch »

Das SG fragen, ob es der Meinung ist, dass die durch Frage nach Betriebsrat geäußerte Frage, ob allgemeine Arbeitnehmerrechte gesichert sind, tatsächlich ein zumutbarer, Arbeitnehmerrechte berücksichtigender Arbeitgeber abgeschreckt würde. Der ist doch eher stolz darauf, der dringend gesuchten Fachkraft zeigen zu können: Bei mir bist Du gut aufgehoben, ich achte Deine Rechte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#52

Beitrag von Breymja »

Oh Gott, das mach mal mit 180 Puls.
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#53

Beitrag von Günter »

Gerade wegen deiner Panikattacken ist es dir ganz wichtig einen funktionierenden Betriebsrat zu haben. Denn du benötigst jemand, der dir den Rücken stärkt. Sonst gehst du kaputt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#54

Beitrag von Breymja »

Muss ich da noch irgendwas beachten? Sind da zwei Beisitzer dabei? Öffentlichkeit zugelassen? Wie läuft das? Arsch grad bisschen auf Grundeis.
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#55

Beitrag von Günter »

In Potsdam lief das ganz entspannt und in freundlicher Atmosphäre. Soll aber woanders auch ganz anders sein. Da ich auch meist entspannt bin und weiß was ich will und das anderen Leuten auch begreiflich mache, waren meine Auftritte in der Regel erfolgreich. Soweit mir bekannt ist, ist außer bei Prozessen mit Jugendlichen und Scheidungsterminen, die Juristerei im Namen des Volkes immer öffentlich. Aber es wird in der Regel kein Fremder anwesend sein,
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#56

Beitrag von Günter »

Bau dir das argumentativ richtig auf. Du hast Gesundheitsprobleme, du leidest unter Panikattacken mit starken Blutdruckanstieg und Pulsrasen, deshalb ist es für dich schon fast lebensnotwendig einen starken Partner an deiner Seite zu haben. Die Arbeit in einer Firma ohne funktionierenden Betriebsrat ist für dich unvorstellbar.

Wichtig ist in deinem speziellen Fall, dass das nicht auswendig gelernt rüberkommen darf. Der Richter muss dir deine Unsicherheit und Angst anmerken.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#57

Beitrag von Breymja »

Der Richter muss dir deine Unsicherheit und Angst anmerken.
Das dürfte nun wirklich kein Problem werden ...
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#58

Beitrag von Günter »

Gut, denn es geht um deine Glaubwürdigkeit. Du hast Angst, du brauchst den Betriebsrat.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#59

Beitrag von Breymja »

Ist das wie in einer Strafverhandlung (Fresse halten, außer du wirst du konkret angesprochen und dann auch nur kurz und bündig, bis der Richter böse guckt ...), oder mehr ein offeneres Gespräch? Der Richter ist mit "Herr / Frau Vorsitzende" anzusprechen, wie sind die beiden Beisitzer anzusprechen, sofern diese direkt etwas fragen, ansonsten ist vermutlich nur der Berufsrichter anzusprechen? Vermutlich auch das übliche Aufstehen zu Beginn, zur Verkündung und zum Ende? Man will ja wenigstens einen halbwegs guten Eindruck machen ...

Was ich mich auch frage ist, wie ich da überhaupt reinkomme, die Verhandlung ist außerhalb der Besuchszeiten, eine gute Stunde bevor das Gericht Besuchszeit hat. Ausweis werde ich brauchen? Soll ich irgendwelche Unterlagen mitnehmen? Darf ich mir Notizen mitnehmen - ich könnte ansonsten so ziemlich alles vergessen, da drin - was der Unsicherheit helfen mag, aber sicher nicht der Argumentation.

Hinsichtlich der Erwähnung der Krankheit sehe ich keine Bedenken das zu argumentieren, dass die Selbstständigkeit erwähnt wird, halte ich auch für problemlos, ebenso auch, dass mir die Berufsausbildung für den Zweig fehlt. Das mit der Erreichbarkeit ebenso. Eigentlich ist nur der Betriebsrat kritisch.

Darf / soll / bringt es überhaupt etwas darauf zu verweisen, dass diese Bewerbungen sehr "fishy" zustande kamen zwecks der neuen EGV?

Kann ich, sofern es irgendwie einen Vergleich gibt (JC zahlt nur für die Bewerbungen, die durchgehen, oder so), zustimmen, unter der Voraussetzung dass JC die Fahrtkosten zum Gericht trägt?

Wie sieht es mit der einen nicht nachgewiesenen Bewerbung aus, überhaupt was dazu sagen und was, falls gefragt wird?
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#60

Beitrag von marsupilami »

Viel kann ich Dir nicht raten, denn meine Gerichtsverhandlungen waren mit Anwalt.
Der hat mich zum Ablauf a) gebrieft und b) war der bei Gericht als früherer Richter bekannt, was extra für's Protokoll vermerkt wurde.

Ausweis mitnehmen und die Terminfestsetzung, damit solltest Du schon mal reinkommen, auch ohne direkte Ladung.
Immerhin bist Du Beteiligter oder wie das heißt.

Jep, Aufstehen und erst auf Aufforderung durch "Herr/Frau Vorsitzende(r)" setzen macht schon mal einen guten Eindruck.
Auch bisken mit dem Augenwinkel auf den "gegnerischen" Anwalt schielen, wenn der sich erhebt, aufstehen.
Zum Setzen wird man dann aufgefordert.

Auf jeden Fall Notizen machen a lá Günter, auch anderes was Dir wichtig erscheint und mitnehmen.
Zu Hause nutzen sie Dir wenig.

Wenn Du gefragt wirst - egal was - versuche inhaltlich bei der Frage zu bleiben und nicht abzuschweifen.
Ganzer Satz und nicht nur Ja/Nein macht auch guten Eindruck.

Ob es hilfreich, zweckmäßig, zielführend, .... ist, schon zu Beginn darauf hinzuweisen, dass man sehr aufgeregt ist, auch aufgrund der Panikstörung, weiß ich nicht. Könnte ich selbst erst entscheiden, wenn ich Richter*in gesehen und die Begrüßung und einleitenden Wort gehört hab.
Der erste Eindruck, die ganze Atmosphäre, ...


Nichts von Dir aus zur Sprache bringen, wovon Du jetzt schon überzeugt bist: ist "fishy".

Auf der einen, nicht nachgewiesenen Bewerbung nicht von Dir aus erwähnen/eingehen, wird vermutlich auch vom Gericht nicht groß drauf rumgeritten werden.
Wenn doch, ist das eben in dem ganzen Wust mit dem JC bedauerlicherweise aus Versehen untergegangen, war keine böse Absicht.

Fahrtkosten gibt es auch im Vergleich vom Gericht.
Mach Dir bitte auch eine realistische Kalkulation für Deine "Lohnentschädigung", auch wenn Du "freiwillig" daran teilnimmst.
Nur für den Fall, dass Du gefragt wirst.
Auf gar keinen Fall rummeckern, dass Du viel Zeit für den Aufwand mit dem JC verplempern musst.
Das wird schnell polemisch und dann abgewürgt werden.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.
Außerdem ist Frühstück fertig.


Nachtrag: wenn erlaubt - das weiß evtl. Koelsch, einen Beistand zum Rücken stärken mitnehmen.
Ob und was der sagen kann/soll/darf :1:
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#61

Beitrag von Breymja »

Das Gericht erstattet keine Fahrtkosten, weil mein Erscheinen nicht erforderlich ist (laut Terminsmitteilung jedenfalls). Kann ich also nur vom Gegner bekommen, wenn ich gewinne oder der beim Vergleich zustimmt.

Ich versteh nur immer noch nicht warum man wegen 50 Euro eine Verhandlung anberaumt, wo doch auch durch Gerichtsbescheid entschieden werden könnte - habe doch extra zugestimmt. Und dann noch eine zu der ich nicht mal kommen muss. Muss dann ja eine nicht einfache Angelegenheit sein. Andererseits hat es von Klageehebung bis Urteil dann keinen Monat gedauert - das ist angesichts regulärer Wartezeiten von zwei bis drei Jahren ebenso kurios. Für eine Anregung zur Klagerücknahme kam er mir wie vor zwei Jahren auch einfach einen Brief senden.

Gnargh. Dachte nicht, dass das so schnell geht.
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#62

Beitrag von Günter »

Und warum willst du die Klage zurücknehmen?

Deine Argumente sind stimmig, die Bewerbungen waren gut ausgearbeitet und auf deine persönliche Situation abgestimmt. Du hast gesundheitliche Einschränkungen, die kannst und darfst du nicht verheimlichen, du brauchst den Betriebsrat.

Du trittst wie ein Häufchen Elend auf, du bist den Anforderungen der Wirtschaft nicht gewachsen, dir reichen schon Kleinigkeiten um dich aus dem Gleichgewicht zu bringen, deswegen versuchst du dich mit der Selbstständigkeit in der Anonymität des Interernet über Wasser zu halten.

Bereite dich vor, mach dir Notizen und denke immer dran. Es kann nix schiefgehen. Wenn du Pech hast bekommst du keine Bewerbungskosten, wenn alles gutgeht, dann hast du die Kosten. Nicht mehr und nicht weniger wird passieren.
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#63

Beitrag von Koelsch »

Wie Günter schon schrieb, meistens geht das ganz entspannt. Und in aller Regel haben selbst Richter Namen, die Beisitzer halten in aller Regel den Mund (hab ich bisher erst einmal erlebt, dass ein Beisitzer den aufmachte - und in dem Fall war's gut. Der war nämlich genau für das anstehende Problem zufällig Fachmann und JC war nach der "Ansprache" durch den Beisitzer etwas kleiner als Dackel mit Hut.

Und selbst meinen "Lieblingsrichter" :kotz: beim Landessozialgericht rede ich mit Herr Ph.... an, und selbst der hat nix dagegen.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#64

Beitrag von marsupilami »

Breymja, wenn Du jetzt die Klage zurücknimmst, geb ich Dir Brief und Siegel, dass diese Info von der Widerspruchs-/Rechtsabteilung zur Sachbearbeitung gelangt.
Und dann hast Du dort schlechte Karten - mit dem kann man's ja machen, der kneift eh, wenn's ernst wird.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#65

Beitrag von Breymja »

Ich befürchte halt, dass der Richter u.U. eine ganz klar gefasste Meinung zu den Bewerbungen hat und das gutväterlich auch zur Nennung bringt. Und ich habe halt null Ahnung, wie das abläuft. Ich war ein einziges Mal in meinem Leben in einem Gerichtssaal, aber an anderer Position.

Muss ich wohl nochmal genau durchlesen, was ich eigentlich geschrieben habe, ich denke ich werde vorher noch beim Arzt vorbeischauen und einen Ausdruck der Diagnosenliste in der Krankenakte erfragen.
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#66

Beitrag von Günter »

Lieber Breymja, überdenke mal bitte deine Situation. Was kannst du bei dem Termin verlieren? Nix!!! Du hast weder Sanktionen noch andere Strafen zu befürchten. Schlimmstenfalls bekommst du deine Bewerbungskosten nicht.

Was hast du zu gewinnen? Neben den Bewerbungskosten Ruhe vor dem JC, denn der Richter wird dir Recht geben. Sinnlose Bewerbungen für Arbeiten bei denen dir die Qualifikationen fehlen und damit meine ich nicht nur die fachliche Ausbildung sondern auch die erforderliche gesundheitliche und nervliche Stabilität, das geht gar nicht. Und das sollte dir doch über deine Angst vor dem "bösen" Richtern usw nehmen.

Und wenn du dann noch erwähnst, du hast nicht nur wegen der Kosten geklagt, sondern weil du verzweifelt warst als man dir "Negativ-Bewerbungen" vorgeworfen hat und mit Sanktionen drohte. Und in deiner Not hast du dich an das Gericht gewandt, um dich zu schützen.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#67

Beitrag von Breymja »

Aber die Sanktion war doch schon Monate vor Klageerhebung vom Tisch - wird das alles nicht geprüft?
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#68

Beitrag von Koelsch »

Du steckst vor so einer Verhandlung nicht im Detail drin, was der Richter alles "klären" will.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#69

Beitrag von Günter »

Breymja hat geschrieben: So 1. Apr 2018, 17:43 Aber die Sanktion war doch schon Monate vor Klageerhebung vom Tisch - wird das alles nicht geprüft?
Bajuwarische Schwaben haben das Talent normale Menschen in den Wahnsinn zu treiben. Ich weiß dass die Sanktionen vom Tisch sind. Ich hab dir nur geschrieben, dass dir nix passieren kann, dass du vor nix Angst haben musst.

Bei der Verhandlung geht es um das Thema, gibt es Gründe für das JC die Bewerbungskosten abzulehnen. Dafür haben wir dir Argumente geliefert. Wenn das Gericht sagt, die Bewerbung war ok, dann hast du Ruhe vor dem JC.

Versteh doch mal, du kannst nur GEWINNEN.

Also vergiss deine Angst und zieh nicht zurück.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#70

Beitrag von marsupilami »

@ Breymja: Du kannst nicht zurückziehen!
Ich hab die Daumens schon eingeklappt zum Drücken! :Daumen:

:ironiea:
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#71

Beitrag von Breymja »

Ich geh hin. Muss nur Hemden entstauben *g*
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#72

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#73

Beitrag von Günter »

:Daumen: :Daumenhoch: :Daumen:
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#74

Beitrag von marsupilami »

Klasse!
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#75

Beitrag von schimmy »

Alles gute für den Termin :Daumen:
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