ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland
Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 02:30
Bezugnehmend auf meinen Thread hier: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=12&t=22135
Welche Voraussetzungen braucht die über 18 und unter 25 Jährige Person, um ALG 2 zu erhalten - sie hat aktuell ja keine Meldeadresse in Deutschland, ist aber deutsche Staatsbürgerin, ist nur vorübergehend bis zum Samstag noch beim Vater untergekommen, dann erstmal wieder in der Schweiz. Beim Vater soll nicht gewohnt werden, möchte auch nicht unterstützen. Person wie gesagt nach Schweizer Recht zu 50% invalide, ein Sozialhilfefall wäre für die Person sogar erstrebenswert, weil dann erstmal wirklich Ruhe bis zur Verbesserung der Gesundheitssituation - hier wäre also Amtsarztbegutachtung aus eigenem Antrieb recht sinnvoll? Kann der mit Schweizer Unterlagen was anfangen?
Muss eine Meldeadresse in DE vorliegen, damit Antrag gestellt werden kann? Die Leistungen in CH müssen selbstverständlich erst ausgelaufen bzw. darauf verzichtet worden sein? Wird die Meldeadresse direkt auch als "Wohnung" angenommen - selbst wenn keinerlei Miete gezahlt wird? Person wird kaum (vorher) eine eigene Wohnung finden, könnte aber für begrenzte Zeit bei Freunden unterkommen - aber auch wirklich nur unterkommen, im Sinne von da hast ne Matratze, nicht im Sinne von WG / HG / BG. Unterkommen beim Vater soll vermieden werden - dann gibt's ja keine Leistungen und das ist anhand der Vorgeschichte auch absolut nicht brauchbar - der fährt nach guter alter deutscher Art bereits wieder den Leistungsdruck auf - ohne von den Vorkommnissen in der Schweiz zu wissen - das soll ihm aber auch nicht gesagt werden, Verhältnis ist schlecht. Dann natürlich das Problem, eine Wohnung zu bekommen, wenn man bei Erstantragsstellung keine hatte oder eben auf ner Matratze wohnte ...
Empfehlungen?
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Muss eine Meldeadresse in DE vorliegen, damit Antrag gestellt werden kann? Die Leistungen in CH müssen selbstverständlich erst ausgelaufen bzw. darauf verzichtet worden sein? Wird die Meldeadresse direkt auch als "Wohnung" angenommen - selbst wenn keinerlei Miete gezahlt wird? Person wird kaum (vorher) eine eigene Wohnung finden, könnte aber für begrenzte Zeit bei Freunden unterkommen - aber auch wirklich nur unterkommen, im Sinne von da hast ne Matratze, nicht im Sinne von WG / HG / BG. Unterkommen beim Vater soll vermieden werden - dann gibt's ja keine Leistungen und das ist anhand der Vorgeschichte auch absolut nicht brauchbar - der fährt nach guter alter deutscher Art bereits wieder den Leistungsdruck auf - ohne von den Vorkommnissen in der Schweiz zu wissen - das soll ihm aber auch nicht gesagt werden, Verhältnis ist schlecht. Dann natürlich das Problem, eine Wohnung zu bekommen, wenn man bei Erstantragsstellung keine hatte oder eben auf ner Matratze wohnte ...
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