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ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 02:30
von Breymja
Bezugnehmend auf meinen Thread hier: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=12&t=22135

Welche Voraussetzungen braucht die über 18 und unter 25 Jährige Person, um ALG 2 zu erhalten - sie hat aktuell ja keine Meldeadresse in Deutschland, ist aber deutsche Staatsbürgerin, ist nur vorübergehend bis zum Samstag noch beim Vater untergekommen, dann erstmal wieder in der Schweiz. Beim Vater soll nicht gewohnt werden, möchte auch nicht unterstützen. Person wie gesagt nach Schweizer Recht zu 50% invalide, ein Sozialhilfefall wäre für die Person sogar erstrebenswert, weil dann erstmal wirklich Ruhe bis zur Verbesserung der Gesundheitssituation - hier wäre also Amtsarztbegutachtung aus eigenem Antrieb recht sinnvoll? Kann der mit Schweizer Unterlagen was anfangen?

Muss eine Meldeadresse in DE vorliegen, damit Antrag gestellt werden kann? Die Leistungen in CH müssen selbstverständlich erst ausgelaufen bzw. darauf verzichtet worden sein? Wird die Meldeadresse direkt auch als "Wohnung" angenommen - selbst wenn keinerlei Miete gezahlt wird? Person wird kaum (vorher) eine eigene Wohnung finden, könnte aber für begrenzte Zeit bei Freunden unterkommen - aber auch wirklich nur unterkommen, im Sinne von da hast ne Matratze, nicht im Sinne von WG / HG / BG. Unterkommen beim Vater soll vermieden werden - dann gibt's ja keine Leistungen und das ist anhand der Vorgeschichte auch absolut nicht brauchbar - der fährt nach guter alter deutscher Art bereits wieder den Leistungsdruck auf - ohne von den Vorkommnissen in der Schweiz zu wissen - das soll ihm aber auch nicht gesagt werden, Verhältnis ist schlecht. Dann natürlich das Problem, eine Wohnung zu bekommen, wenn man bei Erstantragsstellung keine hatte oder eben auf ner Matratze wohnte ...

Empfehlungen?

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 06:58
von kleinchaos
Es muss zwingend die postalische Erreichbarkeit gegeben sein. In diesem Fall wird, zumindest in Leipzig, ALG2 jeweils monatlich bewilligt. D. h. es wird jeden Monat ein neuer WBA benötigt.
Eigene Wohnung kann später bezogen werden, dann gibts auch KdU.

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 07:53
von Olivia
Was ist mit der Pflicht zur Ortsanwesenheit? Steht ja nicht mehr in der EGV drin.

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 09:38
von kleinchaos
Muss sie auch nicht, die ergibt sich aus dem § 7 SGB2

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 12:01
von Olivia
Aha, okay. Und wie verträgt sich dann Schweiz-Aufenthalt mit dem Bezug von SGB II-Leistungen? Geht ja dann nur für Grenzgänger, oder?

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 12:37
von kleinchaos
Solange Aufenthalt in der Schweiz, solange kein ALG2

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 16:05
von Breymja
Person wäre dann schon in DE, wenn beantragt wird und bleibt dort.

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 16:15
von Olivia
Tagesausflüge in die Schweiz und Aufenthalte in der Schweiz von Freitagabend bis Montagfrüh wären auch kein Problem, vorausgesetzt die Orte befinden sich im zeit- und ortsnahen Bereich.

Re: ALG2 - Deutscher Staatsbürger noch im Ausland

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 18:20
von der ratlose
Tagesausflüge, wie auch der Aufenthalt von Samstag und Sonntag unterliegen nicht der genehmigung hinsichtlich der OA und dürfen selbstverständlich acu außerhalb der zeit und ortsnahen Bereichs stattfinden.
Wer zum beispiel Montagmorgen nach Paris fliegt und Dienstag Abend wieder da ist ist im Sinne der EAO erreichbar gewesen.