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Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 00:16
von Starchild
Guten Abend!

Zunächst möchte ich mich für die schnelle Aufnahme bedanken.

Meine Tochter hat krankheitsbedingt Anfang des Jahres ihre Ausbildung abgebrochen. Von da an war sie über ihren Vater krankenversichert.

Die Krankenkasse wies uns nun darauf hin, dass sie ab August, wenn sie 23 Jahre alt wird, nicht mehr über ihren Vater krankenversichert ist. Es gäbe 2 Möglichkeiten: Arbeitslosengeld II beantragen oder die Kosten für die KV selbst übernehmen.

ALG II/Hartz IV ist für uns absolutes Neuland. Am Telefon wurde mir von der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass wir als Eltern für unsere Tochter Hartz IV beantragen müssen, da sie noch unter 25 ist. Nun fand ich -durch Zufall- auf einer Beratungsseite für Hartz IV den folgenden Hinweis: "Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren zu begründen, müssen triftige Gründe vorliegen. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, wenn die Eltern selbst Hartz IV beziehen und somit nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen können."

Unsere Tochter wohnt noch bei uns und wir beziehen kein Hartz IV. Mein Mann ist erwerbstätig, ich bin Hausfrau. Es geht uns einzig und allein darum, dass unsere Tochter ab August krankenversichert ist. Da sie krank ist muss sie regelmäßig zum Arzt.

Frage: Können wir für unser Tochter Hartz IV beantragen oder hat sie tatsächlich gar keinen Anspruch?

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 01:17
von angel6364
:willkommen:

Wenn "Kinder" unter 25 bei den Eltern wohnen, ist das eine "Bedarfsgemeinschaft", kurz "BG".Ist das Einkommen der Eltern ausreichend im Sinne des SGB II für alle Familienangehörigen, gibt es nichts für die 23jährige.

Als ausreichend wird der sogenannte "Bedarf" berechnet.
Der setzt sich in Eurem Fall aus folgenden Komponenten zusammen:
Regelsatz Mutter 374 €, Vater 374 €, Tochter 332 €, zusammen 1080 €. Sind noch weitere Kinder im Haushalt, erhöht sich der Betrag.
Dazu kommen Miete, Nebenkosten ohne Strom und Heizkosten. Ebenfalls dazu kommen die Freibeträge aus dem Lohn des Vaters: Die ersten hundert Euro + 20 % von dem Lohn zwischen 100,01 € und 1000 € sowie 10 % des Lohnes zwischen 1000,01 € und 1200 €.
Da ich weder die Wohnkosten noch den Lohn kenne, kann ich nicht sagen, ob Ihr noch Alg II Anspruch habt.
Sollten die Wohnkosten die Angemessenheitsgrenzen Eures Ortes (das ist überall anders, dazu müsste man den Ort wissen, um nach den genauen Grenzen zu suchen) übersteigen, bekommt Ihr eine Aufforderung zur Kostensenkung und die Wohnkosten werden nur für maximal 6 Monate voll übernommen.
Ebenfalls wichtig ist Euer Vermögen. Da gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Tun sie das doch, muss man das erst "verbrauchen", bis ein Anspruch besteht.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... osengeld-2

Mir stellt sich auch die Frage, ob die Tochter überhaupt arbeitsfähig ist: Du schreibst, sie ist seit Jahresanfang krank. Alg II bekommt nur, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, anderenfalls fällt man ins SGB XII, also Grundsicherung.

Das alles nur als ersten Anhaltspunkt, morgen kommt da mit Sicherheit noch viel mehr.

Und ich wünsche Euch viel Kraft für die Zukunft, kann es nachfühlen. Ich hab hier auch eine Tochter, die seit Ende 2017 die Ausbildung krankheitsbedingt abbrechen musste.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 01:26
von Günter
:willkommen:

Da mir so langsam die Augen zufallen jetzt nur eine vereinfachte Antwort, morgen (nee, heute nach dem Schlafen) wird das jemand genauer erklären.

Richtig ist, dass Kinder unter 25 in die BG (Bedarfsgemeinschaft) der Eltern gepresst werden. ALG II (Harzt IV) ist einkommensabhängig, grob gesagt wenn das Einkommen des Arbeitnehmers den Bedarf deckt, dann gibt es kein ALG II. Das klären wir nach dem Schlafen, ist jetzt zu viel zu tippen.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 06:53
von kleinchaos
Moin.

Beantragen kann man immer und alles. Ob es bewilligt wird ist ne andere Sache.

Wie Günter und Angel schon schrieben: das geht auf jeden Fall nach dem Familieneinkommen. Kindergeld zählt als Einkommen dazu.
Selbst wenn eure Tochter momentan erwerbsunfähig sein sollte, ist das JC der erste Ansprechpartner wenns um Leistungen geht, da sie grundsätzlich im erwerbsfähigen Alter ist. Ob sie erwerbsfähig ist, muss das JC feststellen. Und auch dann seid ihr noch nicht beim Grundsicherungsamt, weil du und dein Mann erwerbsfähig bist.
Krankgeschrieben heißt nicht automatisch erwerbsunfähig.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 08:42
von marsupilami
Mit unserem ALG-Rechner vielleicht selber mal durchrechnen, ob und wieviel es geben könnte.
Unser Rechner ist gut, aber eben nicht amtlich.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

Da gibt's vorne im ersten Posting immer die allerneueste Version.
Runterladen und mal schauen, ob Ihr damit was anfangen könnt.

Dort könnt Ihr die Personen eintragen, die in der Bedarfsgemeinschaft" leben und natürlich auch Miete und NK aber auch alle Einkommen.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 08:44
von friys
Hallo @Starchild, ALG II/Hartz IV ist für euch absolutes Neuland. Hoffentlich bleibt es das auch. Wenn sich die Grundsicherung nicht vermeiden lässt, dann muss sich eure Familie mit diesem System intensiver auseinandersetzen.

Übrigens: Im deutschen Sozialrecht kommt der Begriff „Grundsicherung“ dreimal vor. Die Grundsicherung im Alter ist für Rentnerinnen und Rentner ausgelegt, deren Einkommen so gering ist, dass sie „aufstocken“ müssen. Hier im Forum wird sie liebevoll "GruSi" genannt. Daneben existiert die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Und dann gibt es noch die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch „Hartz IV“ oder "ALG II" genannt.

Da eure Tochter nicht mehr in der Familienversicherung krankenversichert sein kann, sie derzeit wohl auch nicht erwerbstätig ist, würde ich, um den nahtlosen Krankenversicherungsschutz eurer Tochter zu gewährleisten, eine Mitgliedschaft und freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragen (vielleicht bei der des Vaters?). Auf Basis der monatlichen Mindesteinnahmegrenze bewegt sich der GKV-Betrag je nach Krankenkasse im Rahmen um plus/minus 150 Euro.

Nun könnt ihr in Ruhe überlegen, ob ihr in das Katastrophensystem Grundsicherung einsteigt. Wird einem Antrag auf Grundsicherung stattgegeben, wird der Krankenversicherungsbeitrag vom System Grundsicherung bezahlt - und, die freiwillige Krankenversicherung bei der GKV wird rückwirkend ab Aufnahme in die Grundversicherung aufgehoben und die gezahlten Beiträge werden zurückerstattet.

Du weißt ja, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Aber trotzdem ist besonders der Anfang in der Grundsicherung nicht toll.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 08:50
von Günter
Und die hausfrauende Mutter wird auch noch in die Arbeitspflicht gepresst.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 09:07
von Olivia
Nicht zu vergessen die Stallpflicht. Alle BG-Mitglieder unterliegen ab Bewilligung der Residenzpflicht, d.h. sie dürfen sich nur mit Genehmigung des Jobcenters aus dem zeit- und ortsnahen Bereich entfernen.

Bei Antragstellung kommt eine Eingliederungsvereinbarung auf die Antragsteller zu. Dort werden u.a. die Bewerbungsverpflichtungen zur Eingliederung in Arbeit geregelt.

Bei ALG II-Bezug erfolgen häufig dicht hintereinander Vorladungen, damit sich der Leistungsbezug nicht verfestigt.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 21:22
von Starchild
Vielen Dank für die ausführlichen Beiträge. Wir werden uns zusammensetzen, alles erörtern und ggfs. nochmal auf euch zukommen. :)

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Do 7. Jun 2018, 21:30
von Günter
Ausführlich? :ohnmacht: Wir haben das Thema noch nicht mal gestreift.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 22:53
von Starchild
Günter hat geschrieben: Do 7. Jun 2018, 21:30 Ausführlich? :ohnmacht: Wir haben das Thema noch nicht mal gestreift.
Nicht ausführlich? Ich fand die Beiträge schon recht umfangreich. :1:

Da keine weiteren Beiträge mehr kamen ging ich davon aus, dass alles zu meiner Frage "Können wir für unser Tochter Hartz IV beantragen oder hat sie tatsächlich gar keinen Anspruch?" gesagt sei. Dann bitte ich um weitere Infos, Günter :)

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 00:44
von Günter
So funktioniert das nicht, wir halten hier keine Vorträge um mit unserem Wissen zu prahlen, wir antworten auf konkrete Fragen. Das Thema ist viel zu komplex.

Als erstes solltet ihr mal klären, ob ihr überhaupt einen ALG II Anspruch habt. Dazu musst du euren Bedarf ausrechnen und dann schauen, ob dein Einkommen ausreicht um den Bedarf zu decken.

Einen sehr guten ALG II Rechner findest du hier.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

Und wenn der Bedarf nicht gedeckt ist, dann schauen wir weiter.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 08:12
von marsupilami
Starchild hat geschrieben: Fr 8. Jun 2018, 22:53 Da keine weiteren Beiträge mehr kamen ....
Es bringt nix, die Leute zu zutexten, wenn solche komplexen, ineinander greifende Themen wie in Deinem Fall bzw. Deiner Tochter "angeschnitten" werden müssen.
Denn viele der möglichen Antworten müssen persönliche Dinge berücksichtigen, sonst wird das zu unübersichtlich, zu allgemein.
Und dann ist es im konkreten Fall nicht mehr hilfreich.
Dann könnten wir gleich auf die Broschüren bzw. auf die doch recht allgemein gehaltenen Seiten von Krankenkassen und/oder Arbeitsagentur verweisen.

Deshalb geben wir mal eine erste "Starthilfe" und warten, ob und was der/die Fragesteller*in dazu sagt bzw. ob zusätzliche Infos kommen, so dass wir dann genauer weiterhelfen können.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 22:59
von Starchild
marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Jun 2018, 08:12 Deshalb geben wir mal eine erste "Starthilfe" und warten, ob und was der/die Fragesteller*in dazu sagt bzw. ob zusätzliche Infos kommen, so dass wir dann genauer weiterhelfen können.
Danke, marsupilami. Jetzt habe ich verstanden, dass wir erstmal rechnen müssen. Wie gesagt ... wir sind noch ganz neu in der Materie.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 09:49
von marsupilami
Rechnen:
Mit dem oben erwähnten ALG-Rechner einen möglichen ALG-Bedarf Eurer Tochter berechnen.
Vorteil: Eure Tochter wäre dann über den Umweg Jobcenter krankenversichert.
Problem: wenn ein Anspruch besteht und Ihr bzw. Eure Tochter ALG II beantragt, seid Ihr eine BG und es kommen eine Menge - teilweise mehr als unangenehme - Pflichten auf die eigentlich nicht betroffenen Personen zu!

Wenn ein - geringer - Bedarf besteht und kein Antrag auf ALG II gestellt wird, müsste sich die Tochter in der GKV versichern und die Beiträge selbst zahlen.
Also mal bei der Krankenkasse fragen, wie hoch die Beiträge sind und sich auch von anderen KK's Angebote machen lassen.
Wenn Ihr diesen Betrag jeden Monat stemmen könnt, ist die Tochter und damit die ganze Familie weg vom Jobcenter und nicht deren Maßregelungen unterworfen.

Es ist also nicht allein eine reine Frage der Mathematik.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 09:59
von Günter
Zur Vermeidung von ALG II kann auch Kinderzuschlag + Wohngeld beantragt werden.

Das vermeidet die ganzen unangenehmen Folgen von Hartz IV wie Arbeitspflicht für alle BG-Angehörigen, Stallpflicht usw.


https://www.hartz4hilfthartz4.de/kinderzuschlag/

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 10:03
von Olivia
Ja. Das vermeidet auch pausenlose Vorladungen ins Jobcenter.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 11:23
von friys
marsupilami hat geschrieben: So 10. Jun 2018, 09:49 Also mal bei der Krankenkasse fragen, wie hoch die Beiträge sind und sich auch von anderen KK's Angebote machen lassen.
Als monatliche Mindesteinnahmegrenze wird bei allen GKV 1.015 Euro als Basis der Berechnungsgrundlage angesetzt. Streng genommen gibt es einen "allgemeinen Beitragssatz", der für alle Kassen einheitlich gilt. Dieser Sockelbetrag ist momentan bei 14,0 % ohne (14,6% mit) Anspruch auf Krankengeld. Darüber hinaus wird ein Zusatzbeitrag von bis zu 1,7 % erhoben. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung mit 2,8 % (ggf. 2,55%).

Günter hat geschrieben: So 10. Jun 2018, 09:59 Zur Vermeidung von ALG II kann auch Kinderzuschlag + Wohngeld beantragt werden.
Grundsätzlich ist eine Förderung durch Kindergeld nur bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Allerdings sind bei volljährigen Kindern ein paar Voraussetzungen zu beachten...

Nach dem Wohngeldrecht kann als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigen genutzten Wohnraum Wohngeld in Anspruch genommen werden. Nach meiner Rechnung kommt unterm Strich weniger Unterstützung raus als mit Grundsicherung + KdU. Um die Frist zu wahren und keinen Monat zu „verlieren“, kann ein Antrag auf Wohngeld auch erst einmal formlos beim Wohngeldamt gestellt und ein ausgefüllter Wohngeldantrag nachgereicht werden.

Die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für die Beantragung von Wohngeld sind aber auch nicht ohne: Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss- oder Lastenzugschussantrag), Mietbescheinigung vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums), Mietvertrag und Mietquittung, Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung, Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen). Je nach familiärer und finanzieller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B.: Steuerbescheid über die Einkommenssteuer, Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge, Kontoauszüge, Unterhaltsnachweise, Pflegegeldnachweis, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, BaföG-Bescheid, Kindergeld- oder Elterngeldbescheid, Leistungsbescheid des Arbeitsamtes, Rentenbescheide, Schul- oder Studienbescheinigung, Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen, Lebensversicherungen, Bausparverträge = Mach' dich nackig, ich muss mir dir reden :-))

Der Wohngeldrechner von Dipl.- Ing. N. Heydorn bspw. der Süddeutschen Zeitung Wohngeld-Rechner für alle Bundesländer helfen fürs Erste weiter.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 11:25
von Starchild
Ich denke, wir wählen den Weg des geringsten Widerstandes und zahlen die Krankenkassenbeiträge selbst ... irgendwie. Vielleicht ist unsere Tochter bald wieder in der Lage zu arbeiten - das wäre die schönste Lösung.

Habt noch einen schönen Sonntag und nochmals vielen Dank für Eure Hilfe.

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 11:32
von Günter
:Daumen: :Daumen:

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 11:39
von Koelsch
:Daumen: :Daumen:

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 11:46
von marsupilami
... und die Ausbildung zu beenden.
Auch von mir :Daumen:

Re: Krankenversicherung

Verfasst: So 10. Jun 2018, 15:17
von angel6364
:Daumen: Hoffentlich klappt alles.