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Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 17:13
von CharlieBrown
Hallo zusammen,

ich habe einige Jahre krankheitsbedingt ALG 2 bezogen und auch 2 Rehabilitationskuren über die Rentenversicherung gemacht.

Jetzt da ich seit einiger Zeit wieder gesund bin würde mir meine Mutter eine Schenkung, Überschreibung einer Eigentumswohnung übertragen.

Kann da das Amt, oder die Rentenkasse in irgend einer Form Geld zurückfordern?

Grüße
Charlie

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 17:30
von Olivia
:willkommen:

Ist der ALG II-Bezug inzwischen beendet oder dauert er weiter fort?

Wurde ALG II damals als Darlehen oder als Zuschuss gewährt?

Planst Du erneut den Eintritt in ALG II oder kannst Du dauerhaft ohne ALG II auskommen?

Wirst Du später auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein oder wird die Rente auskömmlich sein?

Wie gross ist die Eigentumswohnung (in m²)? Ist die Wohnung zur Selbstnutzung vorgesehen, wohnt die Mutter drin oder vermietest Du die Wohnung an Dritte?

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 18:16
von Günter
In Zeiten von ALG II Bezug sind Schenkungen eine wunderbare Möglichkeit, die Steuerkasse zu Lasten der Bürger zu füllen. Nach dem Bezug ist das egal.

Die Reha Leistungen der DRV sind vermögensunabhängig.

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 18:54
von CharlieBrown
Danke für die ANtworten erstmal.


Ist der ALG II-Bezug inzwischen beendet oder dauert er weiter fort?

Ist seit 1 1/2 Jahren beendet.

Wurde ALG II damals als Darlehen oder als Zuschuss gewährt?

Schätze mal Zuschuss. Ganz normaler Leistungsbezug von 400 € im Monat.

Planst Du erneut den Eintritt in ALG II oder kannst Du dauerhaft ohne ALG II auskommen?

Ich hoffe ohne. Bin mittlerweile auch verheiratet seit Dez 2018.

Wirst Du später auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein oder wird die Rente auskömmlich sein?

Weiß ich noch nicht. Dürfte aber ein regelmäßiges Einkommen durch Mietzahlungen haben.

Wie gross ist die Eigentumswohnung (in m²)? Ist die Wohnung zur Selbstnutzung vorgesehen, wohnt die Mutter drin oder vermietest Du die Wohnung an Dritte?

Qm ca. 50. Nicht zur Eigennutzung. Nein sie wohnt nicht drin.
Sie hätte eine Nießnutzung und würde die Miete bekommen. Will sie mir aber jetzt übertragen wegen dem Freibetrag von 400.00 € alle 10 Jahre der Erbschaftssteuer.

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 19:52
von Koelsch
OK, nach der Schilderung keine Sorge, das JC wird nix von Dir zurfordern können und DRV auch nicht.

Falls aber irgendwann dann doch noch mal ALG II oder Grundsicherung droht ist es wichtig, dass möglichst im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen ist und (lasst Euch da von einem Notar oder Anwalt beraten) im Schenkungsvertrag eindeutig festgelegt ist, dass Du die Wohnung nicht veräußern oder beleihen darfst.

Dann wäre die Wohnung nach meiner Meinung nicht verwertbar und das JC könnte nicht auf dieses "Vermögen" verweisen.

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 00:32
von CharlieBrown
Vielen Fank für die fixen Antworten.

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 17:12
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 19:52 (...)

Dann wäre die Wohnung nach meiner Meinung nicht verwertbar und das JC könnte nicht auf dieses "Vermögen" verweisen.
Das nennt man dann "Rückauflassungsvormerkung"

Re: Kann Jocenter / Rentenversicherung Geld einfordern bei Schenkung?

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 17:31
von Koelsch
Denn eben wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein.
:unschuld: :unschuld:

Ist aber natürlich der korrekte Fachbegriff dafür