Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Huhu :)
Folgende Situation:
Mein Mann (26) und ich (23) sind seit knapp Juni 2011 verheiratet, 3 gemeinsame Kinder.
Er hat bis Mitte April gearbeitet, dann Job verloren, Alg1 beantragt (wir warten aktuell noch auf Bescheid & Geld). Am 15. Mai fängt er eine neue Tätigkeit an.
Wir haben bis Dezember 2011 unterstützend ALG2 erhalten.
Wir wohnen seit Feb. 2011 in einer 2-Zimmer-Whg mit 67m². Die Wohnung ist öffentlich gefördert und nur mit Wohnberechtigungsschein zu bekommen, der damals auf mich und meine jüngere Tochter lief. Er zog mit ein. Also, ich stehe allein im Mietvertrag.
So. Ich möchte mich trennen und die Kinder mitnehmen.
Was sind die nächsten Schritte?
Kann ich einfach zum Jobcenter gehen und für mich die Grundsicherung beantragen? Brauch ich erst einen Nachweis, dass er nicht mehr hier wohnt? Er würde natürlich aus Bequemlichkeit gern hier wohnen bleiben allein, aber ich weiß nicht ob das geht, er bräuchte ja erst einen Wohnberechtigungsschein?
Ich brauche ja erstmal einen Bescheid vom Jobcenter, damit ich einen Wohnberechtigungsschein für mich und die Kinder beantragen kann?!
Falls sich jmd erinnert, ich habe im Dezember oder Januar schonmal hier gepostet, da ging es darum dass das Amt uns die Ebayverkäufe und das Geld für die Hochzeit anrechnen will. Wir haben Nov 11 den Folgeantrag gestellt, daraufhin wurde mein Mann hinbestellt und kam zu hören dass sie Geld wieder wollen. Das wars. Wir haben keine schriftliche Ablehnung erhalten und ab Januar dann eben auch kein Geld mehr. Seitdem haben sie sich auch nicht wieder gemeldet.
Ich habe Angst, dass die jetzt ein Theater machen wenn ich dort wieder Leistungen beziehen muss und sie die Kartei wieder öffnen...und mir dann was abziehen. Soll/kann ich da zu einem Anwalt gehen?
Kennt sich jemand mit Unterhalt aus? Das Jobcenter wird mich ja auffordern, den Unterhalt zu klären, bzw. UHV zu beantragen.
Kann mein Mann Unterhalt zahlen wenn er 1450.- netto verdient? Ich versteh das mit den 950 € Selbstbehalt nicht so ganz. Die Miete ist doch da nicht miteinberechnet, oder?
Das wars erstmal ;)
Danke für eure Hilfe!
Lg Fain
Folgende Situation:
Mein Mann (26) und ich (23) sind seit knapp Juni 2011 verheiratet, 3 gemeinsame Kinder.
Er hat bis Mitte April gearbeitet, dann Job verloren, Alg1 beantragt (wir warten aktuell noch auf Bescheid & Geld). Am 15. Mai fängt er eine neue Tätigkeit an.
Wir haben bis Dezember 2011 unterstützend ALG2 erhalten.
Wir wohnen seit Feb. 2011 in einer 2-Zimmer-Whg mit 67m². Die Wohnung ist öffentlich gefördert und nur mit Wohnberechtigungsschein zu bekommen, der damals auf mich und meine jüngere Tochter lief. Er zog mit ein. Also, ich stehe allein im Mietvertrag.
So. Ich möchte mich trennen und die Kinder mitnehmen.
Was sind die nächsten Schritte?
Kann ich einfach zum Jobcenter gehen und für mich die Grundsicherung beantragen? Brauch ich erst einen Nachweis, dass er nicht mehr hier wohnt? Er würde natürlich aus Bequemlichkeit gern hier wohnen bleiben allein, aber ich weiß nicht ob das geht, er bräuchte ja erst einen Wohnberechtigungsschein?
Ich brauche ja erstmal einen Bescheid vom Jobcenter, damit ich einen Wohnberechtigungsschein für mich und die Kinder beantragen kann?!
Falls sich jmd erinnert, ich habe im Dezember oder Januar schonmal hier gepostet, da ging es darum dass das Amt uns die Ebayverkäufe und das Geld für die Hochzeit anrechnen will. Wir haben Nov 11 den Folgeantrag gestellt, daraufhin wurde mein Mann hinbestellt und kam zu hören dass sie Geld wieder wollen. Das wars. Wir haben keine schriftliche Ablehnung erhalten und ab Januar dann eben auch kein Geld mehr. Seitdem haben sie sich auch nicht wieder gemeldet.
Ich habe Angst, dass die jetzt ein Theater machen wenn ich dort wieder Leistungen beziehen muss und sie die Kartei wieder öffnen...und mir dann was abziehen. Soll/kann ich da zu einem Anwalt gehen?
Kennt sich jemand mit Unterhalt aus? Das Jobcenter wird mich ja auffordern, den Unterhalt zu klären, bzw. UHV zu beantragen.
Kann mein Mann Unterhalt zahlen wenn er 1450.- netto verdient? Ich versteh das mit den 950 € Selbstbehalt nicht so ganz. Die Miete ist doch da nicht miteinberechnet, oder?
Das wars erstmal ;)
Danke für eure Hilfe!
Lg Fain
- kleinchaos
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Hallo Fain,
erstmal zum Unterhalt: 950€ ist das was ihm übrigbleiben muss, inkl Miete. Alles darüber muss für Unterhalt eingesetzt werden, vorrangig für Kindesunterhalt.
Aber ist der Selbstbehalt nicht kürzlich erst erhöht worden? Auf etwas über 1000€?
Das reicht natürlich hinten und vorn nicht, so dass du wohl ergänzenden UHV beantragen musst.
Wenn nur du im Mietvertrag stehst, kannst auch nur du die Wohnung kündigen. Er könnte die Wohnung übernehmen, wenn der Vermieter mitmacht. Allerdings wird sie für ihn zu teuer sein, mit den 1000€ die ihm bleiben, und einen WBS wird er wohl auch kaum bekommen als Single für diese Wohnung.
Allerdings ist er als Ehepartner auch berechtigt in der Ehewohnung zu wohnen. Wenn allerdings gekündigt dann muss er auch fristgerecht raus.
2 Zimmer für 5 Personen sind schon arg wenig. Und dann auch noch irgendwie eine Trennung in der Ehewohnung, das wird schwierig.
Die Wohnung müsstest du fristgerecht kündigen, also zum 31.08.
Du kannst ihn rausschmeißen, aber das ist auch nicht ganz so leicht
Wieso lief der WBS nur für dich und 1 Tochter, wenn ihr doch 3 Kinder habt?
ALG2 kannst du immer beantragen, du bist ja bedürftig.
Du gehst da hin, oder druckst den Antrag aus dem Netz aus.
Als Trennungsdatum setzt du den Tag ein, an dem du den Entschluss zur Trennung gefasst hast. Allerdings wird erst ab 1. Mai gezahlt.
Wie das mit der Rückforderung von damals wird, keine Ahnung. Normalerweise seid ihr ja beide zur Rückzahlung verpflichtet.
erstmal zum Unterhalt: 950€ ist das was ihm übrigbleiben muss, inkl Miete. Alles darüber muss für Unterhalt eingesetzt werden, vorrangig für Kindesunterhalt.
Aber ist der Selbstbehalt nicht kürzlich erst erhöht worden? Auf etwas über 1000€?
Das reicht natürlich hinten und vorn nicht, so dass du wohl ergänzenden UHV beantragen musst.
Wenn nur du im Mietvertrag stehst, kannst auch nur du die Wohnung kündigen. Er könnte die Wohnung übernehmen, wenn der Vermieter mitmacht. Allerdings wird sie für ihn zu teuer sein, mit den 1000€ die ihm bleiben, und einen WBS wird er wohl auch kaum bekommen als Single für diese Wohnung.
Allerdings ist er als Ehepartner auch berechtigt in der Ehewohnung zu wohnen. Wenn allerdings gekündigt dann muss er auch fristgerecht raus.
2 Zimmer für 5 Personen sind schon arg wenig. Und dann auch noch irgendwie eine Trennung in der Ehewohnung, das wird schwierig.
Die Wohnung müsstest du fristgerecht kündigen, also zum 31.08.
Du kannst ihn rausschmeißen, aber das ist auch nicht ganz so leicht
Wieso lief der WBS nur für dich und 1 Tochter, wenn ihr doch 3 Kinder habt?
ALG2 kannst du immer beantragen, du bist ja bedürftig.
Du gehst da hin, oder druckst den Antrag aus dem Netz aus.
Als Trennungsdatum setzt du den Tag ein, an dem du den Entschluss zur Trennung gefasst hast. Allerdings wird erst ab 1. Mai gezahlt.
Wie das mit der Rückforderung von damals wird, keine Ahnung. Normalerweise seid ihr ja beide zur Rückzahlung verpflichtet.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Das 3. Kind ist erst jetzt im Februar geboren.
Ich habe damals den WBS nur für mich und meine Tochter bekommen, da wir uns schon damals trennen wollten und er die Große nehmen wollte. Kam dann aber doch anders und daher wohnen wir seitdem hier alle gemeinsam ;)
Muss ich im Antrag Angaben machen, was er an Einkommen hat?
Die Wohnung kann ich ja nicht einfach kündigen, ohne dass ich was Neues habe
Ich habe damals den WBS nur für mich und meine Tochter bekommen, da wir uns schon damals trennen wollten und er die Große nehmen wollte. Kam dann aber doch anders und daher wohnen wir seitdem hier alle gemeinsam ;)
Muss ich im Antrag Angaben machen, was er an Einkommen hat?
Die Wohnung kann ich ja nicht einfach kündigen, ohne dass ich was Neues habe
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Und warum behältst du die Wohnung nicht und er zieht?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Ich müsste ja so oder so raus, da die Wohnung zu klein ist, auch für 4 Leute.
Nur bekomme ich ihn auch leichter raus, wenn er weiß, ich hab was neuen in Aussicht und es ist bereits gekündigt, denke ich.
Nur bekomme ich ihn auch leichter raus, wenn er weiß, ich hab was neuen in Aussicht und es ist bereits gekündigt, denke ich.
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Da Du ja ohnehin umziehen willst, ab zum JC Antrag auf ALG II stellen. Dann sofort neue Wohnung suchen (lass Dir vom JC schriftlich geben, was die kosten darf), diese vom JC abnicken lassen und dann los.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Weißt du, wieviele Mieten das Amt doppelt zahlt, sollte ich jetzt eine Whg finden, die nicht erst nach 3 Monaten Kündigungsfrist frei ist, sondern zb schon in einem Monat?
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Das kann man nicht pauschal im Voraus beantworten, das ergibt die Situation. Maximal 3 Mieten, aber auch das wird ein Krampf.
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- kleinchaos
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Das Amt zahlt freiwillig keine einzige Miete doppelt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Also für diese Wohnung hatten sie mir eine Miete doppelt gezahlt, aber in der alten Wohnung hatte ich auch nur 1 Monat Kündigungsfrist.
Wir löst man das denn dann am Besten?
Einfach kündigen ohne was neues zu haben ist doch auch ziemlich riskant?
Wir löst man das denn dann am Besten?
Einfach kündigen ohne was neues zu haben ist doch auch ziemlich riskant?
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Die Situation stellt sich ja derzeit noch nicht.Fain hat geschrieben:Weißt du, wieviele Mieten das Amt doppelt zahlt, sollte ich jetzt eine Whg finden, die nicht erst nach 3 Monaten Kündigungsfrist frei ist, sondern zb schon in einem Monat?
Das kleine Chaos und Günter haben natürlich Recht, freiwillig zahlen die keinen Cent. Du kannst aber vielleicht etwas Druck aufbauen. Schilder die häusliche Situation als zunehmend unerträglich auch für die Kinder. Du weißt nicht, wie lange das noch gut geht. Frag beim JC einfach mal, ob die rein vorsorglich die Adresse eines Frauenhauses kennen - denn die Kosten müsste das JC auf jeden Fall übernehmen, und das wissen die.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Ihr Lieben,
ist denn vielleicht jemand hier, der Fain in BaWü "begleiten" würde??
ist denn vielleicht jemand hier, der Fain in BaWü "begleiten" würde??
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Frauenhaus..?? Was mache ich dann mit meinen Möbeln? Das wär ja eher der Fall wenn ich kündigen würde und doch nix finde bis dahin? Waah...
@ Wubru: Danke :)
@ Wubru: Danke :)
- kleinchaos
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Die Möbel müssten eingelagert werden, die Kosten müsste das JC übernehmen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Ähm, ich hab jetzt grade den Antrag drucken wollen, aber was mach ich denn mit den vielen Anlagen?
Welche brauch ich alle?
-Anlage WEP – Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft (?)
-Anlage KI - Kinder (ist klar)
-Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung (eher nicht, solang er verdient oder?)
-Anlage EK - Einkommenserklärung (das wohl auch)
-Anlage VM - Vermögen
-Anlage VE - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (was ist das?)
-Anlage HG - Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft (und das?)
Unterhaltsmäßig läuft auch noch nix beovr er nicht ausgezogen ist?
Welche brauch ich alle?
-Anlage WEP – Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft (?)
-Anlage KI - Kinder (ist klar)
-Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung (eher nicht, solang er verdient oder?)
-Anlage EK - Einkommenserklärung (das wohl auch)
-Anlage VM - Vermögen
-Anlage VE - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (was ist das?)
-Anlage HG - Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft (und das?)
Unterhaltsmäßig läuft auch noch nix beovr er nicht ausgezogen ist?
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Aufpassen.
Du erklärst wir sind getrennt. SOFORT!!!
Das bedeutet Du und die Kinder seid eine BG (Bedarfsgemeinschaft). ER bildet eine eigene BG.
Du teilst die Kosten der Unterkunft pro Kopf auf. Ihr 4/5 er 1/5. Du schreibst dein Einkommen einschl. Kindergeld in die Anträge und verlangst von ihm SOFORT Unterhalt.
Du erklärst wir sind getrennt. SOFORT!!!
Das bedeutet Du und die Kinder seid eine BG (Bedarfsgemeinschaft). ER bildet eine eigene BG.
Du teilst die Kosten der Unterkunft pro Kopf auf. Ihr 4/5 er 1/5. Du schreibst dein Einkommen einschl. Kindergeld in die Anträge und verlangst von ihm SOFORT Unterhalt.
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- kleinchaos
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Trennung von Tisch und Bett heißt auch Trennung der Finanzen.
Du brauchst also Anlage WEP, Anlage KI, Anlage KDU, Anlage VM. Die Anlage Unterhalt bekommst du beim JC
Du brauchst also Anlage WEP, Anlage KI, Anlage KDU, Anlage VM. Die Anlage Unterhalt bekommst du beim JC
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Fain hat geschrieben:Frauenhaus..?? Was mache ich dann mit meinen Möbeln? Das wär ja eher der Fall wenn ich kündigen würde und doch nix finde bis dahin? Waah...
@ Wubru: Danke :)
Du sollst ja nicht in Frauenhaus, sondern dem JC durch die Frage einfach mal klar machen, wenn ich dahin gehe, dann kommen auch erhebliche Kosten auf Euch zu, und die müsst ihr übernehmen, denn das steht klar im Gesetz. Das ist erst mal nur als Denkanstoß für das JC gedacht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Es gibt folgende Anträge zum Unterhalt:
-Anlage UH1 - Unterhaltsansprüche Getrennt lebende Ehegatten/Lebenspartner bzw. Geschiedene
-Anlage UH2 - Unterhaltsansprüche Schwangerschaft/Betreuung eines nichtehelichen Kindes
-Anlage UH3 - Unterhaltsansprüche Elternteile außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
-Anlage UH4 - Unterhaltsansprüche der Antragstellerin/des Antragstellers gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
Welcher ist da der richtige? Getrennt lebend heißt doch auch getrennte Wohnungen?
-Anlage UH1 - Unterhaltsansprüche Getrennt lebende Ehegatten/Lebenspartner bzw. Geschiedene
-Anlage UH2 - Unterhaltsansprüche Schwangerschaft/Betreuung eines nichtehelichen Kindes
-Anlage UH3 - Unterhaltsansprüche Elternteile außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
-Anlage UH4 - Unterhaltsansprüche der Antragstellerin/des Antragstellers gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
Welcher ist da der richtige? Getrennt lebend heißt doch auch getrennte Wohnungen?
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Ich denke, der UH3 ist hier richtig. Den gibst Du für Dich ab, und machst absolut Null Angaben zu seinem Einkommen. Ihr seid getrennt, also weißt Du das nicht.
Und Unterhalt wurde weder festgesetzt, noch beantragt, noch vereinbart oder gezahlt. Die Unterhaltsfrage wird bei der Scheidung geklärt. Wenn das JC "meckert" - antworte bitte fragt ihn, der soll das beantworten, z.b. hinsichtlich Einkommen. Und ihm sagst Du bitte, genau diese Fragen nach Einkommen etc. sollte er nicht beantworten - guckst Du hier http://www.alg-ratgeber.de/f41t9322-sg- ... hweis.html
Auf dieses Urteil kann er sich dann ruhig beziehen mit der Interpretation: Hat doch das SG Karlsruhe gesagt, wenn ich das sage, dann dreht ihr mir daraus einen Strick. Ein Laie darf das so vereinfacht interpretieren.
Und Unterhalt wurde weder festgesetzt, noch beantragt, noch vereinbart oder gezahlt. Die Unterhaltsfrage wird bei der Scheidung geklärt. Wenn das JC "meckert" - antworte bitte fragt ihn, der soll das beantworten, z.b. hinsichtlich Einkommen. Und ihm sagst Du bitte, genau diese Fragen nach Einkommen etc. sollte er nicht beantworten - guckst Du hier http://www.alg-ratgeber.de/f41t9322-sg- ... hweis.html
Auf dieses Urteil kann er sich dann ruhig beziehen mit der Interpretation: Hat doch das SG Karlsruhe gesagt, wenn ich das sage, dann dreht ihr mir daraus einen Strick. Ein Laie darf das so vereinfacht interpretieren.
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Können die dann nicht mich mit dem Geld einfach hängen lassen, solang sie dazu keine Angabe haben?
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Das glaub ich nicht. Zur Sicherheit kannst und solltest Du aber zusammen mit dem Antrag gleich (einfaches Briefchen) einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I stellen. falls sie es aber dennoch versuchen, dann sofort zum Sozialgericht und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Wenn ihr getrennt seid, dann können die Deine Leistungen nicht davon abhängig machen, dass er "spurt".
Aber bis es zu solchen Schritten kommt, dauert es noch was. Und da auf jeden Fall vorher hier nachfragen.
Aber bis es zu solchen Schritten kommt, dauert es noch was. Und da auf jeden Fall vorher hier nachfragen.
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Sie ist wohl in meiner Nähe- nur bin ich ja nicht mobil.Wubru hat geschrieben:Ihr Lieben,
ist denn vielleicht jemand hier, der Fain in BaWü "begleiten" würde??
Und beruflich könnte es da auch klemmen.
Aber schauen wir mal.........
Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Ja, ich bin aus Stuttgart.
Wäre toll wenn mich jemand begleiten könnte, sollte es Schwierigkeiten geben!
Noch was.
Mein Mann hat Schulden und muss monatlich etwa 300-350 € an diverse Gläubiger zahlen. Wie verhält es sich da mit dem Unterhalt?
Wäre toll wenn mich jemand begleiten könnte, sollte es Schwierigkeiten geben!
Noch was.
Mein Mann hat Schulden und muss monatlich etwa 300-350 € an diverse Gläubiger zahlen. Wie verhält es sich da mit dem Unterhalt?
- kleinchaos
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Re: Trennung, 3 Kinder...wie gehts jetzt weiter?
Die Schulden müssen beim Unterhalt hinten an stehen. Soll heißen: sind egal, Unterhalt geht vor
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg