U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Trude
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U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#1

Beitrag von Trude »

Halli Hallo.

Da ich im Internet nichts finde und ich behaupten möchte das mein Fall schon was ausgefallenes ist wende ich mich nun mal an euch, vielleicht könnt ihr mir Tipps geben oder wisst vielleicht mehr zur Lage... Es ist eine lange, kompakte und komplizierte Geschichte.

Also, ich bin 19 Jahre und mittlerweile in der 27 Woche schwanger. Mit dem Kindsvater bin ich auch zusammen und möchte auch mit ihm eine Wohnung beziehen. Ich habe bis zum 19.6.12 eine Ausbildung zur Sozialassistentin gemacht und habe Bafög bekommen. Da der Entbindungstermin aber mit einem Praktikum im Schuljahr 2012/2013 fällt, welches sehr wichtig ist, damit ich die Ausbildung bestehe und ich dieses aber aufgrund des Mutterschutzes nicht machen könnte, habe ich beschlossen ein Jahr auszusetzen (angemeldet fürs Schuljahr 2013/2014 bin ich bereits). Ich wohne noch bei meiner Mutter. Meine Mutter, meine Schwester (14) und ich haben bis zum 31.5.12 in einer 4 Zimmer Wohnung gelebt. Meine Mutter arbeitet und hat bis zum 31.5.12 ergänzende Leistungen vom JobCenter erhalten, weil ihr Lohn nicht ausreichend ist/wahr. Sie bzw. Wir sind zum 1.6.12 zu ihrem Partner und dessen Sohn (16) gezogen. Nun wohnen wir zu fünft in einer 4 Zimmer Wohnung mit 75qm. Weil der Freund meiner Mutter genug verdient und meine Mutter ja auch arbeiten geht, ist sie nun mit ihm zusammen gezogen, damit sie keine Leistungen mehr vom Amt beziehen muss. Welche sie bzw. die Bedarfsgemeinschaft seit 1.6.12 auch nicht mehr bekommt!
Ich habe am 12.4.12 Anträge auf Erstausstattung bei Schwangerschaft (also Schwangerenbekleidung), Erstausstattung fürs Baby und auf Wohnraum gestellt. Am 1.6.12 kam die Bewilligung für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Erstausstattung fürs Baby, dass Geld habe ich bereits auch schon erhalten (am 1.7.12). Der Antrag auf Wohnraum wurde am 12.6.12 abgelehnt. Ohne Begründung!
Ich habe also am 20.6.12 einen Widerspruch geschrieben. Dieser wurde einen Tag später vom JobCenter wieder abgelehnt, diesmal mit der Begründung:
"Nach Aktenprüfung liegt kein Weiterbewilligungsantrag für die Bedarfsgemeinschaft ab 01.06.12 vor, somit besteht hier kein Leistungsanspruch.
Somit wird eine Zusicherung für einen Umzug durch die Behörde gemäß § 22, Absatz (2), Satz 2 SGB 2 nicht erteilt."
Nach diesem Schreiben dachten meine Mutter und ich das das ja logisch ist, dass wenn ich keinen Antrag auf Leistungen gestellt habe, das ich dann auch keinen Wohnraum bekomme. Also habe ich den ALG2 Antrag ausgedruckt, ausgefüllt und abgeschickt. Am 6.7.12 erreichte meine Mutter ein Brief vom JobCenter, in dem stand das sie einen Antrag auf Sicherung des Lebensunterhaltes gestellt habe, aber das noch einige Papiere fehlen würden (ihre Lohnbescheinigungen Mai-Juni 2012 und eine schriftliche Mitteilung ob ich weiterhin in der Berufsausbildung sein würde oder nicht), um das ganze zu bewilligen.:zensur:
Meine Mutter und ich fielen aus allen Wolken, da wir dachten, weil wir es auch oft im Internet so gelesen haben das Schwangere aus U25 rausfallen! Wir beschlossen also zum JobCenter zu gehen und persönlich vorzusprechen. Der Mann am Schalter würgte uns mit einem Termin zwei Tage später ab. Als wir nun zu unserem Termin kamen, haben wir der Dame erstmal erzählt, was unser anliegen sei. Sie sagte das wenn meine Mutter nicht bereit ist den ALG2 Antrag zu beantragen, dann würde ich auch keine Leistungen bekommen! Im nächsten Atemzug sagte die Frau aber das wenn meine Mutter den Antrag stellen würde wäre nicht gesagt das sie ihn bewilligt bekommt, weil ihr Partner genug verdient. Auch wenn der ALG2 Antrag bewilligt werden würde, wäre nicht gesagt das ich dann in eine Wohnung ziehen dürfte. Ich könne erst wieder kommen wenn das Kind da ist, dann steht mir meine eigene BG-Nummer, Wohnraum und Geld zu. Ich solle doch wenn meine Mutter patu nicht bereit für den Antrag ist zum Sozialamt gehen und es da probieren.
JA; DIE FRAU SAGTE ES GENAU SO!!! :Fränkin:
Wir sind also gleich nach dem JobCenter zum Sozialgericht gefahren und haben es da "probiert". Die Frau beim Sozialamt war völlig aus den Socken, als sie das alles hörte. Sie war empört darüber und bestätigte uns das Schwangere aus der U25 Regelung rausfallen würden! Sie nahm den Telefonhörer in die Hand und hat beim JobCenter angerufen und mit den verschieden Bearbeitern gesprochen, von denen wir auch die Schreiben haben, auch mit der Frau mit der wir eine Stunde zuvor den Termin hatten. Nun, es war keiner für uns verantwortlich und keiner wusste was über uns! :petze: :motzki:
Die nette Dame vom Sozialamt rat mir zum Sozialgericht zu gehen und dort zu klagen. Das tat ich dann auch gleich am nächsten Tag (13.7.12).
Bei meiner Vorsprache beim Sozialgericht Schüttelten die beiden Damen bei der Geschäftsstelle auch die Köpfe und sagten das meine Mutter mit all dem nichts zu tun hätte! Sie nahmen aber trotzdem nicht alles in das Protokoll auf, sondern nur das ich keinen Wohnraum bekomme und das ich mir mit meiner 14-jährigen Schwester ein 12qm Zimmer teile, was ja auch richtig ist. Aber, ich bekomme auch kein Geld! Es wurde natürlich ein Eilantrag. Am 16.7.12 hatte ich auch schon Post vom Richter. Ich solle doch einen Nachweis bringen, dass ich Leistungen nach dem SGB2 bekomme... Ich rief dann da auch gleich an und versuchte zu erklären das und weshalb ich keine Leistungen bekomme. Der Richter hat es sich aufgeschrieben und gleich ein Schreiben fertig gemacht fürs JobCenter in dem sie erklären sollten warum ich keine Leistungen bekomme.
Gestern habe ich nochmals beim Sozialgericht angrufen und gefragt wie weit der Prozess sei (Mir rennt die Zeit davon!). Mir wurde gesagt das ein Schreiben am gestrigem Tag rausgegangen sei, wo das JobCenter stellung nimmt. Ich habe noch nichts bekommen und bin mit dem Nerven am ende, weil ich auch fragte ob es positiv oder negativ sei, die Frau sagte mir das ich das Schreiben abwarten soll...

Ich weiß nicht was ich machen soll wenn es nichts positives ist.
Ich bitte um gute Ratschläge und auch eventuelle Erfahrungen! :heul:
pfiffi
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#2

Beitrag von pfiffi »

Muss ich mir auch erst mehrmal durchlesen und sacken lassen.

Als "Feuerwehr" erst einmal ein paar Adressen, denke auch das der ein oder andere aus dem Forum sich noch dazu meldet.
Beratungsadressen zu Hartz IV in Berlin


Unabhängige Erwerbslosenberatung
Berliner Kampagne gegen Hartz IV im Büro von Anders Arbeiten, Hof, über Mehringhof-Theater, 1. Stck. rechts, Gneisenaustr.2a, Kreuzberg (U-Bhf. Mehringdamm)Mo 15-18 Uhr, Tel.: 695 98 306 (mit und ohne Termin)

Erwerbslosentreff in der 'Lunte', Weisestr. 53 (U-Boddinstr. in Neukölln), jeden Mi.: 12-16 Uhr; Erwerbslosenfrühstück und Infoaustausch, Tel: 622 32 34, Beratung evtl.Do 18-20 Uhr

AK ELVIS, PDS-Laden, Feurigstr. 67-68, Schöneberg, jeden Mi.: 17-18.30 Uhr, Info und Beratung zum Arbeitslosengeld II, Tel.: 219 97 140 (ohne Termin)

Querkopf e.V. Blücherst. 37 (U-Südstern), jeden Mo.: 11-14 Uhr, Beratung von Erwerbslosen, Tel: 030/75451098 .


Weitere Beratungsstellen
Neukölln
Diakonie Gropiusstadt Lipschitzallee 20, Tel.: 602 31 58, Mo 10-12 Sozialberatung (auch ohne Termin)

Kreuzberg
Berliner MieterGemeinschaft e.V.: Möckernstr. 92,10963 Berlin, jeden Dienstag um 19 Uhr Informationsabende mit Jurist/innen und Sozialarbeiter/innen zu sozialrechtlichen Fragen und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen (auch für Nicht-Mitglieder), Tel. 21 00 25-84

TAM, Diakonie, Wilhelmstr.115, Kreuzberg, Mo, Mi-Fr 9-13 Uhr, Tel.: 261 19 93 (mit Termin)
Rechtsberatung mit einem Anwalt (ohne Anmeldung): jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 15.00 - 17.00 Uhr in der St. Thomas-Gemeinde am Bethaniendamm 23 - 29

Sozialberatung Bürgerhilfe, Unionhilfswerk-Sozialeinrichtungen gGmbH und Bürgerhilfe e.V.
Cuvrystr. 11-12, 10997 Berlin, Tel. 030 - 611 14 64, http://www.buergerhilfe-berlin.de
Mo, Do, Fr: 12.00-16.00 Uhr, Di: 16.00-20.00 Uhr


Friedrichshain
Sozialberatung der Treberhilfe e.V., DPW, Niederbarnimstraße 2, 10247 Berlin, Tel. 2 91 75 29, Tel/Fax 2 91 60 68, Tel. 29 66 86 88, eMail: sozialberatung at treberhilfe.de, Mo, Mi 10-14 Uhr, Do 14-18 (ohne Termin)

Arbeitslosen-, Renten- und Sozialberatung im Mieterladen, Kreutziger Str.23, jeden 3. Mittwoch im Monat 19 - 20 Uhr, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitslosenverband steht Rechtsanwältin Andrea Draeger, Mitglied des Vorstandes des Arbeitslosenverband Landesverband Berlin e. V., als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bis zwei Tage vorher telefonisch unter 74 07 88 31 an. Sollten keine Anmeldungen erfolgen, findet die Beratung nicht statt!

Selbsthilfe-Treffpunkt Friedrichshain-Kreuzberg, Boxhagener Str. 89, 10245 Berlin, Tel. 030 / 29 18 34 8, eMail: info@selbsthilfe-treffpunkt.de, niederschwellige Sozialberatung jeden Di. und Fr. 12:00 - 17:00 Uhr. im Seniorentreff (rechts neben Haustür mit der Nr. 89)


Wedding
Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) e.V., Diakonie, Nazarethkirchstr. 50, 13347 Berlin (U-Leopoldplatz),offene Beratungssprechstunde (ohne telef. Anmeldung) Di.: 10-12.30 Uhr (Unterlagen mitbringen), telef. Sprechzeiten (456 060 15) Mo u. Do: 9-11 Uhr, Di u. Mi: 9-10 Uhr; http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de

Mitte
Sozialberatung der Treberhilfe e.V., DPW, Ackerstraße 147, 10115 Berlin, Tel./Fax 2 82 87 62, Tel. 74 76 90 61

Spandau
Arbeitsloseninitiative in Spandau: Treffpunkt ´Regenbogen`, Lynarstr. 9, Tel.: 336 10 36, Offene Beratung Do 14-16 Uhr, sonst nur Termin, Mo 14-17 Uhr, Di 9-14 Uhr, Mi 9-17 Uhr, Do 9-14 Uhr, Fr 9-16 Uhr

Arbeitslose helfen Arbeitslosen (AHA) c/o Volkssolidarität Berlin-Spandau, Metzer Str. 18, 13595 Berlin, Tel.: 030-333 98 33
Erfahrungsaustausch zur Hilfe und zur Selbsthilfe.
AHA-Begegungscafe 14:00 - 16:30 Uhr, jd. 2. Mittwoch im Monat gemeinsames Kochen
AHA-Treffen im Sprengelhaus 18:30 - 21:30 Uhr, jd. 3. Montag im Monat, Sprengelstr. 15, 13533 Berlin
AHA-Begegungsfrühstück 10:00 - 12:30 Uhr im Sprengelhaus (s.o.)


Marzahn, Hellersdorf, Hohenschönhausen und Lichtenberg:
Arbeitslosenverband
ALZ Marzahn: Glambecker Ring 80 - 82, 12679 Berlin, (Kiezhaus-Haus Marzahn), Tel.: 93 49 65 04, Mo, Mi, Do 08:00 - 15:00 Uhr, Di 08:00 - 18:00 Uhr, Fr nach Vereinbarung

ALZ Hohenschönhausen: Zum Hechtgraben 1, 13051 Berlin, Tel.: 92 37 65 95, Mo - Mi 9.00 - 15.00 Uhr, Di 9-13 (tel.Vereinbarung), 13-17 Uhr, Fr. 9-12 Uhr nur n. Vereinbarung

ALZ Hellersdorf: Teterower Ring 168, 12619 Berlin, Tel. 563 29 53, Mo 9.00 - 16.00 Uhr, Di 9.00 - 18.00 Uhr, Mi,Do 9.00 - 16.00 Uhr, Fr 9.00 - 11.00 Uhr

Bürger-Kommunikations-Center Lichtenberg: Landsberger Allee 180 c - d, 10369 Berlin, Tel.: 97 60 51 98, Mo - Mi 9.00 - 15.00 Uhr, Do 9.00 - 18.00 Uhr Fr nach Vereinbarung



Öffentlicher Dienst in Mitte, Zehlendorf und Reinickendorf:

Rathaus Mitte, Bürgerbüro Berolinahaus (Zi. 012), Karl-Marx-Allee 31, jeden 1. u. 3. Di. im Monat: 15-17 Uhr, Auskünfte zur Arbeitslosigkeit

Rathaus Zehlendorf, Raum D 15, Kirchstr. 1–3, 14160 Berlin, jeden 4. Do. im Monat: 15-17.30 Uhr (nicht im Mai), Voranmeldung unter Tel.: 90299-6550 -6531 -6536, Auskünfte zur Arbeitslosigkeit

Rathaus Reinickendorf, (Zi. 13), 13437 Berlin, Eichborndamm 215-239, jeden 3. Mi.: 13-15 Uhr


Gewerkschaftliche Beratung (für Gewerkschaftsmitglieder, mit Ausnahmen):
ver.di (für Mitglieder): http://www.verdi-erwerbslosenberatung.de/, Erwerbslosenberatung bei: rechtlichen Konflikten in ungeschützten Arbeitsverhältnissen, SGB III, SGB II usw., jeden Mi.: 16-18 Uhr, Köpenicker Str. 30, Raum 2.22, Tel. 88 66-6

ver.di Nord: Treffen jeden 2. Mo. im Monat um 16.30 Uhr, Rathaus Wedding, Neubau, Raum 187, H.-J. Heidelmeyer, Tel.: 455 32 55


ver.di Kreuzberg/Schöneberg: Fr und Mo 14-16 Uhr, Dudenstr. 10, Mediengalerie, Doris Schmidt, Tel.: 782 48 17


ver.di Hellersdorf/Marzahn: Mehrower Allee 28 (S-Bhf Mehrower Allee), 12687 Berlin (berät auch Nicht-Mitglieder)


IG BAU: Tel: 20620641/-42, DGB-Haus, Keithstraße 1-3, nur mit Termin und nur für Mitglieder


IG Metall, Helgard Kegel, Tel.: 25387192, nach telefonischer Vereinbarung, Mo u. Di 9-17 Uhr, Alte Jakobstr.149, Zimmer 132 (berät auch Nicht-Mitglieder)


FAU: Di 18-20 Uhr, Straßburger Str. 38, 10405 Berlin, Tel.: 28700804
Leider kann ich Dir nichts über die Qualität der einzelnen Stellen sagen.
Demokratie? Träum weiter......
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tigerlaw
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#3

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen: hier im Forum!

Ich denke, daß der Richter dem Jobcenter nur eine ganz kurze Antwortfrist gesetzt hat und er dann, wenn es nicht freiwillig einknickt, ihm aufgibt, Dir die entsprechenden Leistungen zu zahlen und den Umzug zu bewilligen.

Es ist nachgerade eine Haarspalterei, jetzt noch den Umzug zu verweigern, obwohl mit der Geburt doch sowieso eine neue BG entsteht, völlig unabhängig von U-25!

Dir/Euch viel :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#4

Beitrag von Koelsch »

Das SG Berlin hat einen solchen Dall auch schon vor längerer Zeit entschieden https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Recht ausführlich zu der Frage auch http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n34980.php

und am wichtigsten - Glückwunsch sowohl zum künftigen Nachwuchs als auch zu dem klugen und überlegten Vorgehen bisher. Da hast Du aus meiner Sicht bisher alles richtig gemacht. Der "Rest" wird auch noch klappen.

Vielleicht solltet Ihr auch schon einmal beginnen, nach einer geeigneten Wohnung für Euch zu suchen.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#5

Beitrag von kleinchaos »

Auch von mir ein herzliches Willkommen.


Rein theoretisch hat das JC zwar Recht. Nun hau mich nicht gleich, ich kann ja nix dafür. Es hat schon SB gegeben, die in ebensolcher Situation einen Umzug verweigerten mit der Begründung, dass es ja immer noch zu einer Frühgeburt oder Totgeburt kommen könne. Und man könne ja auch nach der Entbindung umziehen.
Sowas geht ja mal gar nicht, da haben auch Gerichte oft ein Einsehen gehabt.

Richtig ist, dass solange das Kind nicht geboren ist du eine BG mit deiner Mutter bist. Soweit korrekt, auch dass Mutter den Antrag stellen muss. Da der Wohnraum aber eh schon sehr knapp bemessen ist, wäre ein Auszug deinerseits auch ohne Schwangerschaft angeraten. Tipp dazu: zusätzlich noch die Stellungnahme vom Jugendamt einholen. Die ist bei U25 meist erforderlich. Es sei denn, es liegen bereits polizeiliche Protokolle über häusliche Gewalt vor.

Wohnungsangebote einholen noch vor der Verhandlung, wenn denn überhaupt eine angesetzt wird.
Ohne konkretes Wohnungsangebot wird der Richter nur pauschal eine Zusicherung erteilen. Und dann geht der Ringelpietz wieder von vorn los.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#6

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch ganz mit ohne :aua: - § 9 Abs. 3 SGB II sagt rechtl klar, die schwangere Tochter ist eigene BG. Sie lebt aber in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten, also wird eine gegenseitige Unterstützung vermutet (§ 9 Abs. 5 SGB II) der aber recht einfach widersprochen werden kann.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#7

Beitrag von kleinchaos »

Stimmt. Sorry, dann kannste mein obiges Posting vergessen bis auf den Tip mit dem konkreten Wohnungsangebot
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#8

Beitrag von Koelsch »

Ach Gottchen, warum sorry. Wenn einer von uns unfehlbar wärst, dann würde der Heiligenschein erstens drücken und zweitens würde doch Dich ein solches Teil doch nach meiner Meinung überhaupt nicht schmücken - wozu brauchst Du's also. Du weißt doch, eine schöne Vrau braucht keinen Schmuck ...... das lernst Du als Ehemann zu sagen, schont den Geldbeutel. :jojo: :jojo:
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#9

Beitrag von kleinchaos »

Schön, ich, naja. Oller Schwindler
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Trude
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#10

Beitrag von Trude »

Erstmal danke das ihr Antwortet und mir bzw. uns recht gegeben habt, dass ich theoretisch meine eigene BG bin und meine Mam damit nichts zu tun hat. Wir haben beim JC, als wir den Termin hatten gesagt das es in Sachsen so ist, dass Schwangere aus U25 rausfallen, sie ab der 13. SSW eine eigene BG sind und auch aus dem elterlichen Haushalt ausziehen dürften und auch mit dem Kindsvater in eine Wohnung ziehen dürften die das JC bezahlen würde, weil die Familien zusammenführungen unterstützen. Wir haben eine Bekannte die beim JC in Sachsen arbeitet und die war auch entsetzt von unserer Geschichte. Die Frau bei unserem JC sagte aber das gibt es in Berlin nicht! Beim Sozialamt sagte die Dame aber das es Bundesweit so ist. Wisst ihr was davon richtig ist?

@ kleinchaos: Wohnungsangebote kann ich nicht bringen, dass habe ich den SG aber auch schon mittgeteilt, weil die Wohnungsbaugesellschaft keine Angebote gibt, wenn man keine zusicherung hat das die kosten übernommen werden. Zudem wüsste ich auch gar nicht nach was ich suchen müsste/könnte, weil ich nicht weiß ob die nun eine Wohnung mit meinem Partner oder ohne bewilligen und ich wüsste die qm und die Miete gar nicht...
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#11

Beitrag von kleinchaos »

AV Wohnen für Berlin ist kein Thema: http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... ohnen.html
Da isse

Vielleicht noch als Anmerkung: es gibt diverse Klagen gegen diese AV Wohnen, da sie nicht an die realen Bedingungen angepasst ist.

Du musst doch bei den Vermietern nicht sagen, dass du ALG2 bekommst. Du suchst dir zB bei immobilienscout eine passende Wohnung, vereinbarst Besichtigungstermin, druckst das Exposé aus und nimmst das mit zum Gericht.

Hat dein Freund Einkommen? Würdet ihr damit aus Hartz4 rausfallen?
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#12

Beitrag von Koelsch »

Trude hat geschrieben:....das es in Sachsen so ist, dass Schwangere aus U25 rausfallen, sie ab der 13. SSW eine eigene BG sind und auch aus dem elterlichen Haushalt ausziehen dürften und auch mit dem Kindsvater in eine Wohnung ziehen dürften die das JC bezahlen würde, weil die Familien zusammenführungen unterstützen. Wir haben eine Bekannte die beim JC in Sachsen arbeitet und die war auch entsetzt von unserer Geschichte. Die Frau bei unserem JC sagte aber das gibt es in Berlin nicht! Beim Sozialamt sagte die Dame aber das es Bundesweit so ist. Wisst ihr was davon richtig ist?

Das Gesetz ist ja ein klein wenig schwammig (wie fast immer), es steht also dort nur das Wort schwanger. Aber genau das gilt natürlich bundesweit - und ich meine auch gehört zu haben, üblicherweise wird schwanger interpretiert ab 13. Woche.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#13

Beitrag von Trude »

Ach, das mit den Angeboten ist geklärt. Der Richter sagte ich solle das Urteil abwarten bzw. was das JC schreibt.

Mein Freund arbeitet jetzt noch, hat seine 700 Euro raus. Er beginnt allerdings ab 1.9 eine Ausbildung und hat dann eine Vergütung von ca. 500 Euro.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#14

Beitrag von Koelsch »

Weder das eine noch das andere Einkommen reicht für einen "Rausfall" aus ALG II.

Ansonsten gib dem Richter ein paar tage Zeit. Tigerlaw hatte ja schon vermutet, da wurde eine kurze Frist vom Gericht gesetzt, aber an der ist dann auch nicht zu kratzen.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#15

Beitrag von Trude »

Das JC hat ja schon Stellung genommen. Diese werde ich dann wohl morgen im Briefkasten haben. Da bin ich ja echt gespannt drauf!

Was müsste man denn verdienen, damit man rausfällt? Ich sehe da in diesem Sozialdschungel nicht durch und bin dankbar für die hilfreichen Links hier von euch!
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#16

Beitrag von kleinchaos »

Das ist recht individuell.
Kommt auf die Familiengröße an und die Miete, und wenn Job, wie viel Aufwendungen für diesen usw.
Ich als Single hätte mit 904€ netto noch einen Anspruch auf 50€ vom JC. Aber da ich Nebenjobs hab brauch ich die Brüder nicht mehr
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#17

Beitrag von Koelsch »

Trude hat geschrieben:Das JC hat ja schon Stellung genommen. Diese werde ich dann wohl morgen im Briefkasten haben. Da bin ich ja echt gespannt drauf!

Was müsste man denn verdienen, damit man rausfällt? Ich sehe da in diesem Sozialdschungel nicht durch und bin dankbar für die hilfreichen Links hier von euch!

Mal ganz, ganz grob über den Daumen. Bei bald 3 Leuten in Berlin müsste das Nettoeinkommen sicher bei gut € 1200 - 1300 liegen.

Warte mal ab, was das JC schreibt, wenn Du kannst, scan es ein und lad es hier anonym hoch. Du bekommst dann vom Gericht wieder eine Frist, um zu antworten. Da gucken wir dann mal, ob das nötig ist, Du musst darauf nicht unbedingt antworten.
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helz

Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#18

Beitrag von helz »

wohnung in berlin

seit dem 1.5. 2012 gilt die neue WAV wohnungsaufwendungsverordung

http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... v/wav.html

im prinzip keine qm begrenzung und auch keine zimmer begrenzung
nur die kohle muß stimmen.
und was gezahlt wird richtet sich nach heizungsart und gesamtgröße des hauses

http://www.berlin.de/sen/soziales/berli ... ge2.html#A


würde mal die großen wohnungsbaugesellschaften:
gsw, degewo etc. durchtelefonieren.
einige haben auch mietpunkte und da kann man vorsprechen.

aus welchem bezirk kommst du trude?
Trude
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#19

Beitrag von Trude »

Ich wohne in Lichtenberg. Ich war bereits bei der Howoge und wollte mir Angebote geben lassen. Da sagte man mir aber das sie keine Angebote raus geben solange keine Bestätigung da ist das die Miete übernommen wird...


@ Koelsch: Heute war leider der Brief leider nicht in der Post... Da er gestern morgen rausgegangen sein soll, denke ich das er morgen auf jeden Fall kommen wird. Mal sehen was da dann kommt...
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Koelsch
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#20

Beitrag von Koelsch »

Rausgegangen heißt bei Behörden und Gerichten, auf dem Weg zur Poststelle, nicht wie bei Dir und mir, schon im gelben Briefkasten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#21

Beitrag von Trude »

Heute kam das Schreiben vom SG mit der Stellungsnahme vom JC. Ich habe es eingescannt, allerdings kann ich es hier nicht hochladen, weil die Pixel zu hoch sind und eh ich jetzt lange suche und probiere wie das kleiner geht tippe ich es einfach mal ab. Ich denke das geht auch schneller als jetzt zu probieren... :jojo:



Als erstes das Schreiben vom SG.
Trude ./. Jobcenter Berlin


Sehr geehrte Frau Trude,

in dem Verfahren wird übersandt:

- Schriftsatz vom 19. Juli 2012

Um Stellungnahme von 1 Woche - nach Erhalt dieses Schreibens -wird gebeten,
ob Sie das Eil-Verfahren hier für erledigt erklären.

Für Fragen bzgl. der Höhe einer Wohnungsmiete o.ä. wird auf die Beratungspflicht des
Jobcenters Ihnen gegenüber hingewiesen, Sie müssten dazu einen Gesprächstermin mit
diesem vereinbaren.


Mit freundlichen Grüßen



Und hier die Stellungnahme vom JC
Rechsstreit Trude ./. Jobcenter Berlin



In dem einsweiligen Rechtsschutzverfahren wird beantragt,

1. den Antrag abzulehnen und
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zu erstatten
sind.

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz kann keinen Erfolg haben.

Die Antragsstellerin war im Zeitraum vom 01.06.12 bis 30.06.12 weder Bezieher noch hatte
Sie für diesen Zeitraum Leistungen zur Sicherung zum Lebensunterhalt nach dem SGB 2
beantragt. Der Weiterbewilligungsantrag der Bedarfsgemeinschaft wurde am erst am
05.07.12 gestellt.

Danach ging kein erneuter Antrag auf Zusicherung zum Umzug ein.

Die Antragsgegnerin wird jedoch den Antrag vom 13.07.12 als neuen Antrag auf Zusiche-
rung zum Umzug verstehen und diesen Zeihnah entscheiden.




Im Auftrag


Was heißt das jetzt für mich? Ist das positiv oder negativ? Ich weiß auch nicht was ich für eine Stellungnahme schreiben soll, da ich das ganze auch nicht verstehe. Auch verstehe ich nicht warum das JC in der Stellungnahme schreibt das die BG einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hat. Das stimm doch gar nicht. Ich habe einen Antrag gestellt. Das erste mal! :arge:
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kleinchaos
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#22

Beitrag von kleinchaos »

Du hattest ja schon Antrag auf Erstausstattung fürs Baby gestellt. Da schon hätte man dich richtig beraten und vor allem umfassend, über Leistungen, die dir sonst noch zustehen könnten. Es wurde also eklatant gegen die §§ 13 bis 15 SGB1 verstoßen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
Bis 31.12.2010 galt ein Antrag für alle Anträge. Wenn man also Erstausstattung beantragt hatte, galt das auch als Leistungs- und KdU-Antrag bzw andersherum. Die Erstausstattung und Mehrbedarfe sind gesondert zu beantragen, das hast du ja gemacht.

Das JC will nun nicht rückwirkend zahlen müssen. Auf Deutsch: die lehnen deinen Anspruch ab Antragsstellung ab. Stattdessen erweisen sie dir die Gnade, ab 1. Juli zahlen zu müssen, wenn überhaupt.

Du stellst also in deiner Antwort noch den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB 10 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html und zwar zum 12.04.2012.

Du schreibst also, dass es für den Umzug keines neuen Antrages bedarf, da der erste Antrag noch Bestand hat, das Widerspruchsverfahren dazu ist ja noch nicht abgeschlossen.
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Koelsch
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#23

Beitrag von Koelsch »

Sowohl als auch:

Zumindest erkennt das JC mal an, da liegt ein Antrag auf ALG II vor und ein Antrag auf Umzug, und den wollen die jetzt auch bearbeiten.

Ich würde dem Gericht antworten:
Zu dem Schreiben der Antragsgegnerin erkläre ich:

Antrag auf Zusicherung zum Umzug wurde am 12.4.12 gestellt und am 12.6.12 von der Antragsgegnerin abgelehnt. Eine Beratung, dass ich durch die der Antragsgegnerin bekannte Schwangerschaft, die ebenfalls am 12.4.12 gestellten Anträge auf Baby-Erstausstattung wurden im Juni genehmigt, nach § 9 SGB II eine eigene BG bilde und einen eigenen Antrag hätte stellen müssen, fand nicht statt. Im Juni noch (wenn Du hast, bitte genaues Datum) stellte ich dann für mich einen Antrag auf ALG II und Zusicherung zum Umzug. Dieser Antrag wurde laut Schreiben der Antragsgegnerin vom 6.7.12 Eingang bei meiner Mutter von der Antragsgegnerin erneut als Antrag einer BG mit meiner Mutter gewertet und meine Mutter zur Vorlage zahlreicher Unterlagen aufgefordert. Bei einem Termin am 13.7.12 bei der Antragsgegnerin wurde, im Beisein meiner Mutter gedroht, wenn sie den Antrag nicht stelle und die Unterlagen nicht vorlegen würde, bekäme ich keine Leistungen. Auch sei ein Umzug wohl nicht erforderlich, ich solle nach der Geburt wiederkommen.

Ich habe nun keinerlei Vertrauen mehr in die schwammige Aussage der Antragsgegnerin, man wolle einen Antrag vom 13.7. (gemeint ist wohl der am 13.7.erpresste Antrag meiner Mutter, denn nur der erfolgte am 13.7.) als erneuten Antrag von mir auf Zusicherung zum Umzug werten und zeitnah entscheiden. Daher bitte ich das Gericht, die Klage weiter zu führen und antragsgemäß zu entscheiden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#24

Beitrag von Trude »

Das ist ja ein Traum, das sich endlich mal welche damit ein bisschen auskennen und mir Tipps geben! Ich danke euch sehr!


Ich habe heute nachdem ich das Schreiben gelesen habe, wirklich gekotzt. Ich wusste nicht was ich machen soll... Meine Überlegung war nun das ich den Text, den ich für hier als neues Thema verfasst habe ein wenig umformuliere, alle Schreiben, welche zu der Klage gehören kopiere und Bilder von meiner Wohnsituation mache und ein Bild mache wie das Zimmer meines Freundes im ebenfalls elterlichen Hause aussieht. Sodass meine Wohnsituation auch bildlich dargelegt ist.


@ kleinchaos:
Richtig ist, dass solange das Kind nicht geboren ist du eine BG mit deiner Mutter bist. Soweit korrekt, auch dass Mutter den Antrag stellen muss. Da der Wohnraum aber eh schon sehr knapp bemessen ist, wäre ein Auszug deinerseits auch ohne Schwangerschaft angeraten. Tipp dazu: zusätzlich noch die Stellungnahme vom Jugendamt einholen. Die ist bei U25 meist erforderlich. Es sei denn, es liegen bereits polizeiliche Protokolle über häusliche Gewalt vor.
Meinst du eine Stellungnahme in meiner jetztigen Situation, oder wenn ich nicht Schwanger wäre? Ich habe heute nämlich auch überlegt das Jugendamt mal anzurufen und mich mal zu erkundigen. Ich habe allerdings angst, dass wenn ich die jetzt anrufe, die mich nach der Geburt weiter im Visir haben. Ich denke ich habe nichts zu befürchten, aber das Jugendamt an der Backe zu haben ist nicht das schönste, glaube ich... :kopfkratz:
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kleinchaos
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#25

Beitrag von kleinchaos »

Trudchen, bitte vergiss diesen Abschnitt ganz schnell! Denn das SGB2 sagt ganz klar, dass sobald du schwanger bist (also ab 13. Woche) du eine eigene BG bist.

Dieser Abschnitt oben galt so etwa bis 2009. Der ist für dich nicht mehr relevant.

Allerdings ist es manchmal vielleicht nicht sooo schlecht das Jugendamt mit ins Boot zu holen. Zumindest um die doch sehr beengte Wohnsituation zu bestätigen.
Andererseits könntest du dem Gericht ja einen Vor-Ort-Termin anbieten ;)
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