U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Koelsch
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#26

Beitrag von Koelsch »

Jugendamt würde ich auf jeden Fall auch ansprechen. Die heutige Situation ist klar, da sind kleinchaos und ich uns einig - Du bist Deine eigene BG und Du hast Deine eigenen Ansprüche gegenüber dem JC.

Photos etc. sind nach meiner Meinung derzeit nicht nötig. Das Gericht wird die in einer Eilentscheidung nicht berücksichtigen. Da geht's, etwas vegröbert, nur um die Frage:

Ist der derzeitige Zustand (also BG mit Mutter ermutet und keine Zusicherung zum Umzug) mit einiger Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und kann es der Trude zugemutet werden, weiter auf einen ordentlichen Bescheid zu warten. Wenn das Gericht auf die erste Frage mit ja und auf die zweite mit nein antwortet, bist Du am Ziel - und die Chancen dazu schätze ich als nicht schlecht ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Trude
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#27

Beitrag von Trude »

Zu dem Schreiben der Antragsgegnerin erkläre ich:

Antrag auf Zusicherung zum Umzug wurde am 12.4.12 gestellt und am 12.6.12 von der Antragsgegnerin abgelehnt. Eine Beratung, dass ich durch die der Antragsgegnerin bekannte Schwangerschaft, die ebenfalls am 12.4.12 gestellten Anträge auf Baby-Erstausstattung wurden im Juni genehmigt, nach § 9 SGB II eine eigene BG bilde und einen eigenen Antrag hätte stellen müssen, fand nicht statt. Im Juni noch (wenn Du hast, bitte genaues Datum) stellte ich dann für mich einen Antrag auf ALG II und Zusicherung zum Umzug. Dieser Antrag wurde laut Schreiben der Antragsgegnerin vom 6.7.12 Eingang bei meiner Mutter von der Antragsgegnerin erneut als Antrag einer BG mit meiner Mutter gewertet und meine Mutter zur Vorlage zahlreicher Unterlagen aufgefordert. Bei einem Termin am 13.7.12 bei der Antragsgegnerin wurde, im Beisein meiner Mutter gedroht, wenn sie den Antrag nicht stelle und die Unterlagen nicht vorlegen würde, bekäme ich keine Leistungen. Auch sei ein Umzug wohl nicht erforderlich, ich solle nach der Geburt wiederkommen.
Ich habe nun keinerlei Vertrauen mehr in die schwammige Aussage der Antragsgegnerin, man wolle einen Antrag vom 13.7. (gemeint ist wohl der am 13.7.erpresste Antrag meiner Mutter, denn nur der erfolgte am 13.7.) als erneuten Antrag von mir auf Zusicherung zum Umzug werten und zeitnah entscheiden. Daher bitte ich das Gericht, die Klage weiter zu führen und antragsgemäß zu entscheiden.

Am 13.7. war ich beim SG und habe geklagt.
Und das JC hat in der Stellungnahme im letzten Abschnitt ja geschrieben:
Die Angtragsgegnerin wird jedoch den Antrag vom 13.07.12 als neuen Antrag auf Zusiche-
rung zum Umzug vertsehen und diesen Zeitnah entscheiden.

Das bedeutet doch dann auf "deutsch" das die das ganze nochmals prüfen werden, oder?
Und wenn das an dem ist, dann weiß ich wahrscheinlich wieder die Antwort: kurz und knapp; sie entscheiden sich dagegen...
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kleinchaos
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#28

Beitrag von kleinchaos »

Die prüfen weil sie vom Gericht dazu aufgefordert wurden.
Male mal nicht so schwarz. Schreib das mal so wie Koelsch das vorgeschlagen hat. Das sollte hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten
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helz

Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#29

Beitrag von helz »

wegen der wohnngsangebote: eine übernahme der kosten wird doch nur für eine ganz bestimmte wohnung zugesichert, soweit ich weiß.
ist das nicht so koelsch?

habe ne freundin bei der gsw, die werde ich mal kontaktieren liebe trude.
Trude
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#30

Beitrag von Trude »

Huhuuu, es gibt neues!! :never:

Ich habe gestern die Stellungnahme ans SG geschrieben und abgeschickt. Nun heute kam wieder ein Brief, vom SG...
Das JC hat ja in ihrer Stellungnahme im letzten Absatz nochmal geschrieben das sie den Klage vom 13.7.12 als neuen Antrag verstehen und Zeitnah entscheiden...
Rechsstreit Trude ./. Jobcenter Berlin



In dem einsweiligen Rechtsschutzverfahren wird beantragt,

1. den Antrag abzulehnen und
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zu erstatten
sind.

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz kann keinen Erfolg haben.

Die Antragsstellerin war im Zeitraum vom 01.06.12 bis 30.06.12 weder Bezieher noch hatte
Sie für diesen Zeitraum Leistungen zur Sicherung zum Lebensunterhalt nach dem SGB 2
beantragt. Der Weiterbewilligungsantrag der Bedarfsgemeinschaft wurde am erst am
05.07.12 gestellt.

Danach ging kein erneuter Antrag auf Zusicherung zum Umzug ein.

Die Antragsgegnerin wird jedoch den Antrag vom 13.07.12 als neuen Antrag auf Zusiche-
rung zum Umzug verstehen und diesen Zeihnah entscheiden.





Im Auftrag

Heute kam also wie gesagt ein Schreiben! Das JC hat also entschieden (wie soll es auch anders sein), dass meine Mutter einen Weiterbewilligungsantrag stellen soll! :aua: :mued:

Ich weiß nicht ob das JC nicht kapiert das meine Mutter und ich zwei unterschiedliche Personen sind, oder ob das SG nicht aufpasst und den Schnuli vorher liest... Ich weiß nur das es mir zunehmend an die Nieren geht und ich einfach nicht mehr weiter weiß... :heul: :ohnemich:
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kleinchaos
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#31

Beitrag von kleinchaos »

Das JC wird wohl erst vom Gericht belehrt werden müssen, die eigenen Gesetze richtig anzuwenden.
Schade. Wieder eine Familie, in der Nerven blank liegen, wo es gesundheitlich an die Belastungsgrenzen geht usw.
In Berlin sind manche Richter aber auch schon so frei, dem JC Geldstrafen aufzuerlegen wegen Missbrauch des Gerichts.
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Koelsch
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#32

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, da wird wohl das Gericht entscheiden müssen.
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kleinchaos
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#33

Beitrag von kleinchaos »

Mal rein rhetorisch werfe ich folgende Fragestellung in den Raum:

Bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Körperverletzung und Gefährdung des Kindswohles mit Inkaufnahme des Kindstodes stellen gegen alle bisher namentlich bekannte Personen des JC, die an dieser Situation mutwillig schuldhaft beteiligt sind?
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#34

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß ja, man könnte vor Zorn draufschlagen. Aber mit dem Strafrecht kommt man nach meiner Meinung nicht weiter. Körperverletzung sehe ich nicht, Gefährdung des Kindswohls ist kein Straftatbestand so weit ich weiß.

Ich bin recht zuversichtlich, mit dem Sozialgericht bekommt man schneller ein vernünftiges Ergebnis.
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kleinchaos
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#35

Beitrag von kleinchaos »

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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#36

Beitrag von Koelsch »

OK, überzeugt. Trotzdem glaube ich, der Weg über das SG führt schneller zum Ziel.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#37

Beitrag von Trude »

Ich warte ab was als nächstes vom JC und SG kommt... So lange dürfte es ja nicht dauern, da es ja ein Eil-Verfahren ist beschäftigen die sich ja gleich damit. Und dann werde ich weiter entscheiden... Ich hoffe das, dass SG meine Stellungnahme ernst nimmt und da endlich was passiert. Der ganze Quatsch zieht sich mittlerweile seit fast 4 Monate...
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Koelsch
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#38

Beitrag von Koelsch »

Ich bin da recht optimistisch.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#39

Beitrag von Trude »

Nach meinem Urlaub bin ich wieder zurück und brauche weiterhin Ratschläge von euch... :bravo:

Letzte Lage war ja das ich zum SG meine Stellungnahme geschickt habe, ich habe das Beispiel von Koelsch genommen, ein bisschen umgeschrieben und ergänzt, kann es leider nicht hier ergänzen, weil ich nicht zu Hause bin und das Schreiben auf dem Rechner zu Hause ist...

Am 3.8 habe ich mit der Richterin vom SG telefoniert, weil ihre Sekretärin meiner Mutter am Telefon am Tag zu vor sagte das ich da gute Chancen hätte mit ihr zu telefonieren. Ich habe mir viel erhofft von diesem Telefonat- zu viel! Ich habe mit der Richterin gesprochen und gefragt wie weit das Verfahren ist. Sie sagte das meine Stellungnahme zum JC gefaxt wurde und das ich die nächsten Tage Post vom SG bekommen müsste... Ich war immer noch voller euphorie, bis sie dann sagte, dass sie mich nicht beraten darf, weil das Gericht neutral sein muss, aber das sie mich dazu anregt das Verfahren als erledigt zu erklären, weil ich damit keine Chance habe, da das JC im Recht ist! Ich war völlig baff und fertig und habe kein Wort mehr rausbekommen und sagte nur noch "Gut, tschüss!", die Richterin sagte noch das es ihr leid täte, weil ich weiterhin so viele rennereien habe, aber dass es das Beste wäre.

Am 6.8 erreichte mich dann auch das Schreiben vom SG:
Trude ./. Jobcenter Berlin


Sehr geehrte Frau Trude,

in dem Verfahren wird Ihnen zur Information mitgeteilt, dass Ihr Schreiben vom 30.7.2012
vom Gericht an das Jobcenter gefaxt wurde mit der Bitte, binnen 3 Tagen eine
Sachstandsmitteilung herzusenden.

Vorsorglich werden Sie erneut darauf hingewiesen, dass eine Zusicherung nur betreffend einer
konkreten, noch zu beziehenden Wohnung erteilt werden kann. Denn im Rahmen der
Erteilung der Zusicherung ist zu prüfen, ob die konkret erstrebte Wohnung der Größe und der
Kosten nach angemessen ist.

Es wird erneut angeregt, das gerichtliche Eilverfahren als erledigt zu erklären. Sie können dazu
das beigefügte Formular verwenden.

Ihrer Äußerung sieht das Gericht binnen 1 Woche entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Ich habe darauf noch nicht reagiert. Aber es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das Eilverfahren als erledigt zu erklären...

Heute habe ich auch mit meiner Mutter telefoniert die mir sagte das sie die Nacht nicht schlafen konnte weil sie mal wieder nur über den ganzen Mist nachgedacht hat und weil ihr dann auch noch einfiel, dass wenn ich nirgendwo gemeldet bin, dass ich dann ja auch wahrscheinlich nicht Versichtert bin und die Krankenkasse auch nicht bezahlt wird. Und das daraus natürlich auch folgen kann, dass ich demnächst Post von der Krankenkasse bekomme wo sie mir mitteilen das ich demnächst sämtliche Arztbesuche selbst bezahlen kann und dann ja auch den Aufenthalt im Krankenhaus zur Entbindung... Aber da ruft meine Mutter morgen an und fragt nach, auch wenn es sein kann das dadurch schlafende Hunde geweckt werden... Aber ich muss ja wissen woran ich bin.

Ich werde morgen zum Jugendamt gehen mit meinem Freund zusammen, wir werden die Vaterschaftsanerkennung machen und dann werde ich da auch sagen das ich dringend Beratung brauche... Irgendjemand muss da doch was machen können.

Dreist wenn ich jetzt warte, bis mein Kind da ist (30.10.12) und dann zum JC gehe und ALG2 und eine Wohnung beantrage, dauert das ja auch wieder eine weile bis die Anträge durch sind. Stress wird es jetzt so oder so mit der Wohung... Ob ich jetzt nun hochschwanger, oder mit einem Säugling umziehe aber, ich kann doch nicht bis November Mittelos bleiben!

Ich habe echt keinen Plan mehr und bin geschockt das das SG sagt das die Klage nichts bringt!..... :ka:
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#40

Beitrag von Koelsch »

Verstehen kann ich das leider auch nicht, aber die Richterin hat Dir einen wichtigen Hinweis gegeben:

Du musst dem JC konkrete Wohnungsangebote vorlegen, nur dann gibt's die Zusicherung. Also auf - Wohnungen suchen und dem JC vorlegen.

Versuch bitte mal vor Ort Beratung zu bekommen, entweder eine der Beratungsstellen oder einen Anwalt, der sich mit so was auskennt. Ich denke, in dem Punkt können Dir die Beratungsstellen zumindest gute Tips geben.
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Re: U25, Schwanger, kein Geld, keine Wohnung

#41

Beitrag von kleinchaos »

Ich schrieb am 25.07.:
kleinchaos hat geschrieben: Wohnungsangebote einholen noch vor der Verhandlung, wenn denn überhaupt eine angesetzt wird.
Ohne konkretes Wohnungsangebot wird der Richter nur pauschal eine Zusicherung erteilen. Und dann geht der Ringelpietz wieder von vorn los.
Und warum hast du kein Wohnungsangebot hingeschickt?
Die Richterin hat schon Recht, ohne konkretes Angebot kann sie nichts entscheiden. Zumindest keine Wohnungssache.
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