LSG MV - L 10 B 331/10 ER - BG Vermutung
LSG MV - L 10 B 331/10 ER - BG Vermutung
Die Vermutungsregelung gem. § 7 Abs. 3a Ziff. 1 SGB II gilt nur dann, wenn ein gemeinsames Wirtschaften als solches unstreitig ist und von den Bewohnern lediglich die Behauptung vertreten wird, es bestünde gleichwohl keine Bedarfsgemeinschaft. In Fällen, in denen bereits ein Zusammenleben im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft bestritten wird, ist diese Vermutungsregelung schlichtweg unanwendbar.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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