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LSG Hessen L 6 AS 373/13 Ehelicher Güterstand bei BG ohne Bedeutung

Verfasst: Di 20. Dez 2016, 09:30
von kleinchaos
Hartz IV: Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung
Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass eine Hartz IV-Empfängerin ein Darlehen des Jobcenters nach Verkauf des dem Ehepartner gehörenden Hauses zurückzahlen muss, auch wenn sie mit ihrem Ehemann im ehelichen Güterstand der Gütertrennung lebt.

Eine Frau aus dem Landkreis Kassel beantragte Hartz IV Leistungen. Ihrem Ehemann gehörte ein Haus. Da dieses zunächst nicht verkauft werden konnte, gewährte das Jobcenter der Frau Hartz IV Leistungen als Darlehen. Nachdem ihr Mann das Haus für 85.000 Euro (Nettoerlös) verkauft und zudem Leistungen der Lebensversicherung in Höhe von knapp 180.000 Euro erhalten hatte, forderte das Jobcenter von der Frau das gewährte Hartz IV Darlehen in Höhe von rund 4.600 Euro zurück. Hiergegen klagte die Frau mit der Begründung, dass sie mit ihrem Ehemann im ehelichen Güterstand der Gütertrennung lebe und ihr deshalb sein Vermögen nicht zugerechnet werden könne.

Das LSG Darmstadt ist der Argumentation des Jobcenters gefolgt und hat die Klage der Hartz IV-Empfängerin abgewiesen.

Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist der eheliche Güterstand für die Beurteilung der Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung. Bei zusammenlebenden Ehepartnern gelte die Vermutung, dass diese sich wechselseitig unterstützten. Der zivilrechtliche Güterstand sowie familienrechtliche Unterhaltsregelungen seien insoweit unbeachtlich. Daher könne das Jobcenter das Hartz IV Darlehen zurückfordern.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Darmstadt Nr. 12/2016 v. 15.12.2016
http://www.juris.de/jportal/portal/page ... hricht.jsp

Re: LSG Hessen L 6 AS 373/13 Ehelicher Güterstand bei BG ohne Bedeutung

Verfasst: Di 20. Dez 2016, 14:21
von Pegasus
Bei zusammenlebenden Ehepartnern gelte die Vermutung ....

Ja klar und die Erde ist ne Scheibe! Schon merkwürdig das eine Vermutung und nicht die Tatsache hier die entscheidende Rolle spielt. :4: