Eine sehr interessante Entscheidung, leider noch nicht im Volltext veröffentlicht
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com ... einer.html
einstweilige Anordnung-eheähnlich-Beweislast trägt Jobcenter
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: einstweilige Anordnung-eheähnlich-Beweislast trägt Jobcenter
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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