Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss entschieden, dass das bloße Nichtmitführen (hier der Verlust) der Monatskarte kein Schwarzfahren ist. Der vereinbarte Fahrpreis wurde ja entrichtet.
http://www.kostenlose-urteile.de/KG-Ber ... s15087.htm
Kammergericht Berlin - (4) 121 Ss 113/12 (149/12) - Monatska
- kleinchaos
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Kammergericht Berlin - (4) 121 Ss 113/12 (149/12) - Monatska
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg