LSG NRW - L 2 AS 2047/12 B - PKH-Gewährung

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
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Koelsch
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LSG NRW - L 2 AS 2047/12 B - PKH-Gewährung

#1

Beitrag von Koelsch »

Die Höhe der Mahngebühr ist für die Beurteilung der Notwendigkeit, einen Anwalt hinzuzuziehen, irrelevant (BSG, Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R Rn. 17).

Gewährung von PKH, denn Stehen einem Kläger - wie hier - im Widerspruchsverfahren rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüber und ist dadurch ein deutliches Ungleichgewicht im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Beteiligten gegeben, so erfolgt die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig (BSG Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R Rn. 19).

Als juristischer Laie war er nicht in der Lage, ohne Hilfestellung zu überprüfen und zu beurteilen, dass die streitige Erstattungsforderung im Hinblick auf den hiergegen eingelegten Widerspruch unter Berücksichtigung der differenzierten Regelung des § 39 Nr. 1 SGB II entgegen der Behauptung des Jobcenters gerade nicht fällig war.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg ... sensitive=


Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: LSG NRW - L 2 AS 2047/12 B - PKH-Gewährung

#2

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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