aus dem Newsletter von Harald Thomé:
Urteil des SG Berlin zu Krankenkostmehrbedarf wegen Laktoseintoleranz
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Das SG Berlin hat in einem jüngsten Urteil (v. 5. April 2013 - S 37 AS 13126/12) einem SGB II – Bezieher einen Krankenkostmehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz. von 13 EUR monatlich zugesprochen. Das Gericht hat dazu eine umfassende Beweisaufnahme durchführt und auch ein ernährungswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dankenswerter Weise kann ich das Urteil und das dazugehörige Begleitmaterial einschließlich es Gutachtens veröffentlichen. Das Material ist hochwertig und es kann und sollte sich darauf in vergleichbaren Fällen bezogen werden. Hier geht’s zum Urteil: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... leranz.pdf und hier zum Gutachten und Begleitmaterial: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... leranz.pdf
SG Berlin - S 37 AS 13126/12 - Laktoseintoleranz
SG Berlin - S 37 AS 13126/12 - Laktoseintoleranz
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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