http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-B ... s16024.htmGünstigere Berechnung der Klagefrist bei verzögerten Brieflaufzeiten durch Nutzung privater Zustelldienste
Finanzbehörde muss Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums gegebenenfalls nachweisen können
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass in Fällen, in denen die Finanzämter zur Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide auch andere Briefzustelldienste nutzen als die Deutschen Post AG, Zweifel an der gesetzlichen Vermutung angebracht sind, wonach der Steuerbescheid dem Empfänger als am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post bekanntgegeben gilt (so genannte Drei-Tages-Fiktion, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die einmonatige Klagefrist beginnt dann erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangszeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanzbehörde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nachzuweisen.
Finanzgericht BaWü 2 K 3274/11 Lange Postlaufzeiten, Fristen
- kleinchaos
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