Die Kosten der Kennzeichnung der Wäsche der Heimbewohner ist in den Wäschereidienstleistungen enthalten. Die pauschale Gebühr von 50,00€ je Heimbewohner ist unzulässig.
http://www.kostenlose-urteile.de/Hessis ... s16461.htm
VGH Hessen 10 A 902/13 Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen
- kleinchaos
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VGH Hessen 10 A 902/13 Wäschekennzeichnung in Pflegeheimen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg