OLG München - Verg 9/13 - Qualifikation des Anbieters

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Koelsch
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OLG München - Verg 9/13 - Qualifikation des Anbieters

#1

Beitrag von Koelsch »

Zur Verdeutlichung, warum es ab und an mal zu "fragwürdigen" Leistungen bei Bausausführungen kommen kann. Man denke an ein Lock in Köln, einen unsichtbaren Bahnhof in Stuttgart oder einen Fastflughafen in Berlin.
Bei Vergabe von Ingenieurleistungen für Straßenbau darf nicht die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters abgefragt werden
Wird im Rahmen der Vergabe von Ingenieurleistungen für den Neubau einer Ortsumgebungsstraße hinsichtlich eines wesentlichen Teils der Zuschlagskriterien auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die zu vergebende Leistung abgestellt und ausweislich des Bewertungsbogens die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie weiterer Mitarbeiter abgefragt, verstößt dies gegen das Vergaberecht. Denn bei der Vergabe des Auftrags nach § 11 Abs. 5 VOF sind als Zuschlagskriterien alle Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Auch eine Berücksichtigung von projektbezogenen Eignungskriterien oder von noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchten" Eignungskriterien ist unzulässig. Zu bewerten sind mit Gesichtspunkten wie dem Preis, der Ausführungsfrist, Betriebs- und Folgekosten, der Gestaltung, Rentabilität oder dem technischen Wert Eigenschaften der angebotenen Leistung, nicht aber des Anbieters.

Beschluss des OLG München vom 21.11.2013, Az.: Verg 9/13
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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