BVerwG, Urt. v. 28.04.2015 - 1 C 21.14
Das BVerwG hat entschieden, dass die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei erworben hat, bei fehlenden Deutschkenntnissen und fehlender Teilnahme an einem Integrationskurs keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2015&nr=32
BVerwG - 1 C 21.14 - Deutsch für Niederlassungserlaubnis
BVerwG - 1 C 21.14 - Deutsch für Niederlassungserlaubnis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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