Universaldienstrichtlinie: Mitgliedsstaaten sind nicht zum Angebot von Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements verpflichtet
Festnetzgestützte Telefonie- und Internetabonnements bedürfen dagegen des Angebots von Sozialtarifen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Universaldienstrichtlinie nicht zu Sozialtarifen für Mobilkommunikation und mobile Internetabonnements verpflichtet. Hingegen müssen für festnetzgestützte Telefonie- und Internetabonnements Sozialtarife für bestimmte Gruppen von Verbrauchern angeboten werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/Gerich ... s21149.htm